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13. Juni 2007: Von Achim Zurmühl an Richard M. Knup
Sehr geehrter Herr Knup,

zu Ihrer Vorabbemerkung:
Zum einen sind die die Flugsicherheitsinspektoren nicht „meine DAeC-Beauftragten“. Herr Rolf Nagel, seinerzeit Staatssektretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat 2003 erklärt: „Flugunfallverhütungs- und Flugsicherheitsarbeit ist originäre Aufgabe des Bundes. … Diese Aufgaben konnten in der Bundesluftfahrtverwaltung nicht wahrgenommen werden und wurden deshalb bereits 1953, als gerade der Segelflug im Nachkriegsdeutschland freigegeben war, an den Deutschen Aeroclub deligiert. … darin eingeschlossen sind die Luftsportgeräte …“ Das war der Start des Büro für Flugsicherheit und der Flugsicherheitsinspektoren. Dieses Referat des DAeC wird weitgehend vom Bund bezahlt. Damit sind die Flugsicherheitsinspektoren also eher als die Beauftragten des Bundes zu sehen.
Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, dass Sie Ihren Beitrag schreiben konnten, genau einem dieser Flugsicherheitsinspektoren zu verdanken. Wie ich Ihnen schon an anderer Stelle mitgeteilt habe wollte der zum Unfall gerufene BFU Mitarbeiter diesen Fall anfangs gar nicht weiter untersuchen, da die verunfallte Maschine eben ein UL war und er sich damit als nicht zuständig erklären konnte. Die BFU hat diesen Fall erst auf persönliches Drängen eines der ebenfalls am Unfallort anwesenden Sicherheitsinspektoren überhaupt zur Bearbeitung angenommen. Zumindest ist dies die Auskunft, die ich von dem betreffenden Sicherheitsinspektor bekommen habe. Ich wollte dies nicht unerwähnt lassen, da Ihnen dieser Themenkomplex besonders am Herzen zu liegen scheint.

Ansonsten danke ich für Ihren konstruktiven Ansatz. Ich verstehe zwar den aggressiven Unterton nicht ganz, denn ich habe Sie weder angegriffen noch irgendetwas vorgeworfen. Aber vielleicht höre ich ja auch die Flöhe husten.
Ich bin weder Autor noch Koautor der LTF-UL. Ich habe auch nicht daran mitgearbeitet. Insofern könnte ich nur darüber spekulieren, warum die Trudelerprobung - im Gegensatz zu anderen Ländern - nicht Bestandteil der deutschen UL Zulassung ist. Spekulationen sind aber wenig hilfreich, darum lasse ich das. Das dies aber ein kritikwürdiger und diskutierter Punkt der LTF-UL ist, habe bereits in mein erstes posting einfliessen lassen: „…Über einzelne Punkte wird zum Teil leidenschaftlich und heftig gestritten (z.B. ob es eine Trudelerprobung geben sollte), aber im Prinzip gibt das Regelwerk sichere UL’s her.“ Das die LTF-UL bisher sichere Luftsportgeräte hervorgebracht hat, hat die Praxis gezeigt. Das nichts so gut wäre um nicht verbessert zu werden, ist ebenfalls klar. In diese Richtung werte ich auch Ihren Beitrag. Genau das war meine Intention als ich Herrn Villers bat, die LTF-UL durch Vergleichsstudium auf Lücken und Mängel zu untersuchen. Ich danke Ihnen für den ersten konstruktiven Verbesserungsvorschlag zur LTF-UL.
Aber eins sollte klar sein: auch ein trudelerprobtes Muster wird möglicherweise verunfallen, wenn später in der Serienfertigung die Forderungen der LTF-UL nicht mehr eingehalten werden.



Mit freundlichen Grüssen
Achim Zurmühl
13. Juni 2007: Von Richard M. Knup an Achim Zurmühl
Sehr geehrter Herr Zurmühl

Besten Dank für Ihre Stellungnahme.

Ich habe geglaubt Sie hätten darum gebeten offen zu legen, wo für Echo-Flieger geltende Vorschriften von jenen die für ULs zählen qualitativ abweichen. Und ich habe versucht, Ihnen das schon mal anhand eines Beispiels (das mittlerweile 5 Menschen das Leben gekostet hat) darzulegen. Offenbar war das aber nicht das, was Sie wissen wollten. Wahrscheinlich habe ich Ihre Frage falsch verstanden.

Tut mir leid.

Richard M. Knup

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