Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

22. Januar 2006: Von Gerhard Uhlhorn an Dieter Leusch
Ja, es ist nicht etwa die DDR an die Bundesrepublik angegliedert worden, sondern in Wirklichkeit die Bundesrepublik an die DDR. Sonst hätte es der Russe wohl auch kaum erlaubt. Der Kompromiss war die Einsetzung der bundesrepublikanischen Regierung für das vereinte Deutschland :-)
(Deswegen musste wohl auch das Grundgesetz kassiert werden – Art. 23 GG)

Gruß
Gerhard
23. Januar 2006: Von Edgard L. Fuß an Gerhard Uhlhorn
Solchermaßen unlogischen und m.E. rechtswidrigen Dinge gibt es schon länger: so müssen die An- und Abflugrouten der CTR Braunschweig auch eingehalten werden, wenn die CTR garnicht aktiv ist. Wer also im heiligsten der Deutschen Luftfahrt landen will, muß auch Sonntags die Routen einhalten, fliegt er nur an Braunschweig vorbei (oder drüber weg), gelten diese natürlich nicht.... und eine rechtliche Begründung für vorgeschriebene Routen im Luftraum G kenne ich schon gar nicht, abgesehen von der Platzrunde.
Oder irre ich mich da?

Gruß,
Edgard

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang