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23. Januar 2006: Von Edgard L. Fuß an Gerhard Uhlhorn
Solchermaßen unlogischen und m.E. rechtswidrigen Dinge gibt es schon länger: so müssen die An- und Abflugrouten der CTR Braunschweig auch eingehalten werden, wenn die CTR garnicht aktiv ist. Wer also im heiligsten der Deutschen Luftfahrt landen will, muß auch Sonntags die Routen einhalten, fliegt er nur an Braunschweig vorbei (oder drüber weg), gelten diese natürlich nicht.... und eine rechtliche Begründung für vorgeschriebene Routen im Luftraum G kenne ich schon gar nicht, abgesehen von der Platzrunde.
Oder irre ich mich da?

Gruß,
Edgard

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