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Allgemein: Was ist besser: Die Stadtüberflüge unterbleiben, dafür bleibt Tempelhof für die AL geöffnet. Wie ich darauf komme? Das Beschränkungsgebiet wurde höchste Zeit. Fast jeden Tag war zu beobachten, daß die erforderliche Sicherheitsmindesthöhe unterschritten wird, ohne zu starten oder zu landen. Eine Ordnungswidrigkeit. Wie weit gleitet eine C172 z.B.? Kann man von 1,5 NM pro 1000 ft Height ausgehen (Schrecksekunden einmal außer Ansatz gelassen)?
Mir ist jedenfalls der Stolpe-Erlaß viel lieber als ein generelles Verbot, einmotorig Tempelhof anzufliegen. Dazu würde es aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kommen, wenn es zu einem Absturz über bebautem Gebiet käme.
Dann wären noch viel mehr Existenzen vernichtet!
Der DFS war es doch egal, wie niedrig jemand über der Stadt fliegt.
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§ 6 LuftVO: Sicherheitsmindesthöhe, ist die Höhe, bei der im Falle einer Notlandung eine Gefährdung von Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.
Da VFR-Flüge über das Ballungsgebiet Berlin nur unter 2500´ vergeben werden, können Einmots und erst recht ULs kaum erwarten, außerhalb des Ballungsgebietes sicher landen zu können (die Angaben des Manuals für volle Beladung und Gegenwind sind zu beachten). Sie können daher die Anforderung des §6 nicht erfüllen.
Innensenator Körting sprach von Entrümpelung des Berliner Luftraums, Das isses!
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richtig, darum sollte diese Höhe auch nur zum Zwecke des Starts und der Landung unterschritten werden.
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LuftVO § 6 Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln:
(1) Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist.
Daher sind VFR-Flüge von und nach Tempelhof nach wie vor möglich.
(4) Für Flüge zu besonderen Zwecken kann die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes Ausnahmen zulassen.
Auf dieser Grundlage sollen für die gewerblichen Luftfahrtunternehmen Sondergenehmigungen erteilt werden.
Deren Lfz werden auch besser gewartet, höher versichert und die Piloten sind höher qualifiziert (CPL).
Die bisherige Praxis erlaubte sogar gewerbliche Rundflüge über das Ballungsgebiet mit UL Luftsportgeräten unter 2500´!
Die neue Regelung entspricht schließlich dem international gültigem Gesetz (ICAO)! Was soll also das Geschrei?
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Hallo, stimmt, aber nochmehr nerven die jetzigen Kommentare. Schon mal nach Paris geflogen? Oder in Italien VFR unterwegs gewesen? Vielleicht sogar über Rom? Oder in Madrid? oder in Belgien? ... Dann wundert euch bitte nicht über die Höhen, die dort die VFR Flieger einhalten müssen... 2000 Fuss? Oder sind das alles risikobejahende und gefahrenirgnorierende Piloten und Controller?
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Dunkel ist des Schreibens Sinn! Was meinste denn jetzt? Und was stand in Deinen zwei gelöschten Beiträgen?????
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Hallo, ganz einfach... im Moment bekommt man so den Eindruck, als ob alles unter 200O ft eine grober Leichtsinn und unnötige Gefahr darstellt. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass dies offensichtlich nicht überall so gesehen wird und etwas weniger Aufregung allen gut tun würde. die gelöschtne Mails: stand das Gleiche drin-bin hier einfach im Server von PUF hängengeblieben.
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auch wenn Sie es vielleicht nicht gemerkt haben, ich stimme Ihnen vollumfänglich zu. Viele Grüße
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sccobybeech,
Weder von der Allgemeinen Luftfahrt noch vom Automobilverkehr auf der Straße geht eine besondere Gefahr aus. Gesetze regeln allein die Gefährdung der Gesellschaft durch das unverantwortliche Handeln Einzelner.
Wir haben es erlebt: Vor zehn Jahren herrschte das Chaos im Luftraum über dem von Christo verhüllten Reichstag: Pulkweise kreisten da in gegensätzlichen Schleifen Flugzeuge, Motorsegler und Ulraleichte, um die letzte Mark durch Rundflügen zu ergattern. In der Regel illegal und an der Steuer vorbei.
Dieses Luftbild wiederholte sich zu den jährlichen Terminen der Love Parade.
Wie es um die Luftsicherheit über der deutschen Hauptstadt bestellt ist, wen kümmert es???
Jetzt ist Schluss damit, und das ist gut so!
Im Gegensatz zu anderen Städten, muss der VFR-Verkehr über Berlin meist unter 2000´ bleiben das gibt für eine Notlandung nicht viel her.
Die nach wie vor genehmigten VFR-An- und Abflüge auf den City Airport Tempelhof und Sondergenehmigungen für gewerbliche Rundflüge sind ein vernünftiger und dem internationalen Luftrecht konformer Kompromiss.
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Hallo Herr Villiers,
ich weiß es zwar nicht, aber die Kontrollzonen über Berlin wird es vor 10 Jahren zur Reichtstagsverhüllung und zu den Love Parades doch auch schon gegeben haben. Tempelhof und Tegel sind ja nicht erst gestern erbaut worden. Wenn die ATC damit leben konnte, wo ist dann das Problem?
Nebenbemerkung von wegen Reichtstagsverhüllung. Endlich mal eine gute Idee, und dann müssen diese Scherzkekse das Ding tatsächlich wieder auspacken ... eingepackt lassen und einlagern ...
Gruß
StefanJ
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