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11. Februar 2005: Von  an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

nach Ihren Ausführungen sehe ich die diskussion wieder etwas "gelassener", allerdings sind immer noch nicht einige Fragen, die hier gestellt worden sind beantwortet worden:
> Flight-Rules der beteiligten Euro-Fighter?
> Geführt per GCI oder noch mit Tower oder gar mit ziv. ATC? u.s.w....


Zusätzlich habe ich folgendes Interview in der Süddeutschen zeitung entdeckt:

Quelle SZ vom 11.02.05:
10.02.2005 17:52 Uhr
Zitat:
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Interview mit Airline-Chef Wöhrl

"Es geht um Unschuldige"

Hans Rudolf Wöhrl, der Inhaber der Fluggesellschaft DBA (früher Deutsche BA), gilt als scharfer Kritiker des Luftsicherheitsgesetzes. Wöhrl, der selbst den Berufspilotenschein hat, erläutert warum.

SZ: Das Luftsicherheitsgesetz erlaubt die Tötung von Passagieren eines entführten Flugzeugs durch die Luftwaffe. Haben Sie Angst vor dem Fliegen?

Wöhrl: Ich habe nicht Angst vor dem Fliegen, sondern Angst vor den Auswirkungen dieses Gesetzes. Es ist ja durchaus möglich, dass ein Zivilflugzeug mit einigen Hundert Menschen an Bord abgeschossen wird, obwohl überhaupt keine Gefahr vorlag. Diese Wahrscheinlichkeit ist viel größer, als dass ein wirklich gefährliches Flugzeug abgeschossen wird.

SZ: Können Sie das erläutern?

Wöhrl: Es ist wahrscheinlicher, dass man ein Flugzeug abschießt, das einen technischen Defekt hat. Stellen Sie sich vor, es ist schlechtes Wetter, und das Flugzeug bekommt einen kompletten Funkausfall. Der Pilot kann sich dann bei der Flugsicherung nicht bemerkbar machen, und das Flugzeug wird als nicht berechenbar eingestuft. Wenn es sich dann durch Zufall zum Beispiel in der Nähe eines Atomkraftwerkes befindet, wird es unter Umständen abgeschossen. Ein Funkausfall ist aber nicht selten. Die Risiken, die man mit einem Abschussbefehl eingeht, sind größer als die Terrorgefahr.

SZ: Halten Sie den Einsatz von Kriegswaffen bei einer Flugzeugentführung für angemessen?

Wöhrl: Nein. Es gibt für mich keine Legitimation für den Abschuss eines Zivilflugzeugs - egal, unter welchen Umständen. Es geht dabei um das Leben von Unschuldigen. Es gibt nur einen Fall, den ich akzeptieren könnte. Wenn beispielsweise ein Pilot alleine an Bord eines Privatflugzeugs ist und mit einem Anschlag droht, dann könnte ich einem Abschuss über unbewohntem Gelände zustimmen.

SZ: Was sagen Sie Ihren Kunden, wenn die aus Angst vor dem Abschuss lieber mit der Bahn fahren?

Wöhrl: Die Angst ist unberechtigt. Wir leben inzwischen mit dem Risiko, Opfer von Terroranschlägen zu werden. Die Menschen reisen ja auch nach Spanien, obwohl sie wissen, dass es in der Vergangenheit dort viele Bombenattentate gegeben hat. Es kann ihnen eher passieren, Opfer eines solchen Attentats zu werden, als bei einem Flugzeugabschuss ums Leben zu kommen.

SZ: Seit dem Terror vom 11. September 2001 ist die Gefahrenabwehr auf die Luftfahrt fokussiert. Finden Sie das gerecht?

Wöhrl: Nein. Die Bahn ist vor Terroranschlägen auch nicht sicher. Allerdings kann man die Bahn nicht annähernd so gut schützen wie den Luftverkehr, weil weder Passagiere noch Gepäck kontrolliert werden. Außerdem fahren Züge mitten durch dicht besiedelte Innenstädte. Die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen halten sicherlich einige Verrückte von Attentaten ab. Eine viel größere Gefahr besteht aber heute darin, dass eine terroristische Gruppe das Trinkwasser vergiften könnte. Das ist viel einfacher möglich als eine Flugzeugentführung und hätte viel mehr Wirkung in den Medien. Doch leider werden solche Gefahren von der Politik zu wenig gesehen.
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Grüße,
Thomas
11. Februar 2005: Von daniel müller an 
@ Jan Brill,

Sehr geehrter Herr Brill, jetzt sollten wir aber mal auf dem Boden bleiben. Das Luftsicherheitsgesetz ist das eine, der hier diskutierte Vorfall das andere. Ihre Strafanzeige wird bei vollständiger Aufklärung nur einen treffen, den Piloten, der dann die "arme Sau" sein wird. Und hier kann ich mich den Vorrednern nur anschließen, wenn alle Fehler von Piloten der GA mit solchen Mitteln wie Strafanzeige oder anderen Rechtsmitteln geandet würden, wäre schon so mancher Flugschein weg. Wenn irgendjemand das wirkliche Recht auf so ein Vorgehen hat, dann nur die Betroffenen Piloten und Passagiere, nicht aber PuF. Das man von einer militärischen Stelle nicht die Offenheit erwarten kann wie vielleicht einer zivilen ist zwar schade aber irgendwo auch logisch. Solche Abfangübungen sind Teil des täglichen Bundeswehrgeschäftes, und wer will kann sich gerne mal in einer TRA freiwillig als Interceptziel melden. Ich bin nicht (auch wenn der Name Redbaron es anders vermuten läßt) bei der Luftwaffe. Allerdings habe ich als Ziviler Fluglotse schon so manchen TCAS RA gesehen und auch genug VFR Flieger die für Annäherungen gesorgt haben die knapper waren als in diesem Fall. Und auch da sollte man die Kirche im Dorf lassen. In 99% der Fälle wird es bei einem Anruf nach Landung und einem erhobenen Zeigefinger belassen. Ich gehe davon aus das auch der Pilot des Eurofighters bei seinem Staffelführer antanzen durfte, aber das ist Interna der Bundeswehr. Bei einem solchen Vorgehen wie der jetzt von Ihenn gestellten Strafanzeige braucht man sich nicht wundern, wenn der Schall der aus dem Wald zurückkommt plötzlich auch wieder rauer wird. Und offen gestanden ist es doch etwas peinlich jetzt das Luftsicherheitsgesetz als Vorwand aufzutischen. Der Abschuß ist und bleibt letztes Mittel in einem Extremfall, der hoffentlich nicht wieder eintreten wird.

Interessant ist und bleibt doch auch das eine solche Strafanzeige nicht von Cirrus Ailines (die ja nach Ihrer Darstellung allen Grund gehabt haben muß)erstattet wurde. So aber werden Sie der GA mehr Schaden als diese Aufklärung bringt.

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