Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

11. Februar 2005: Von daniel müller an 
@ Jan Brill,

Sehr geehrter Herr Brill, jetzt sollten wir aber mal auf dem Boden bleiben. Das Luftsicherheitsgesetz ist das eine, der hier diskutierte Vorfall das andere. Ihre Strafanzeige wird bei vollständiger Aufklärung nur einen treffen, den Piloten, der dann die "arme Sau" sein wird. Und hier kann ich mich den Vorrednern nur anschließen, wenn alle Fehler von Piloten der GA mit solchen Mitteln wie Strafanzeige oder anderen Rechtsmitteln geandet würden, wäre schon so mancher Flugschein weg. Wenn irgendjemand das wirkliche Recht auf so ein Vorgehen hat, dann nur die Betroffenen Piloten und Passagiere, nicht aber PuF. Das man von einer militärischen Stelle nicht die Offenheit erwarten kann wie vielleicht einer zivilen ist zwar schade aber irgendwo auch logisch. Solche Abfangübungen sind Teil des täglichen Bundeswehrgeschäftes, und wer will kann sich gerne mal in einer TRA freiwillig als Interceptziel melden. Ich bin nicht (auch wenn der Name Redbaron es anders vermuten läßt) bei der Luftwaffe. Allerdings habe ich als Ziviler Fluglotse schon so manchen TCAS RA gesehen und auch genug VFR Flieger die für Annäherungen gesorgt haben die knapper waren als in diesem Fall. Und auch da sollte man die Kirche im Dorf lassen. In 99% der Fälle wird es bei einem Anruf nach Landung und einem erhobenen Zeigefinger belassen. Ich gehe davon aus das auch der Pilot des Eurofighters bei seinem Staffelführer antanzen durfte, aber das ist Interna der Bundeswehr. Bei einem solchen Vorgehen wie der jetzt von Ihenn gestellten Strafanzeige braucht man sich nicht wundern, wenn der Schall der aus dem Wald zurückkommt plötzlich auch wieder rauer wird. Und offen gestanden ist es doch etwas peinlich jetzt das Luftsicherheitsgesetz als Vorwand aufzutischen. Der Abschuß ist und bleibt letztes Mittel in einem Extremfall, der hoffentlich nicht wieder eintreten wird.

Interessant ist und bleibt doch auch das eine solche Strafanzeige nicht von Cirrus Ailines (die ja nach Ihrer Darstellung allen Grund gehabt haben muß)erstattet wurde. So aber werden Sie der GA mehr Schaden als diese Aufklärung bringt.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang