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19. Mai 2022: Von Achim H. an Tim Harris

Und wenn da nichts von VFR/Tag steht, dann war er legal unterwegs.

Ich habe deutsche Einfluggenehmigungen gesehen, die VFR/Tag erwähnen und welche, die keine Restriktionen enthielten.

20. Mai 2022: Von Thorsten Wolfshohl an Achim H.

Moin zusammen,

es gibt die Empfehlung der European Civil Aviation Conference, genauer: ECAC INT.S/11-1.

Diese hat die BRD nur teilweise eingeführt.

Damit gilt für alle Experimentals im deutschen Luftraum day-VFR.

Egal ob sie irgenwo IFR zugelassen sind

Grüße,

Thorsten



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EuropaEinflugECAC.pdf
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20. Mai 2022: Von Achim H. an Thorsten Wolfshohl

Es gilt, was auf der Einfluggenehmigung steht, diese stellt als Bescheid einen Verwaltungsakt dar. Und wie geschrieben, Einfluggenehmigungen gibt es mit Auflage VFR/Tag und ohne.

20. Mai 2022: Von Thorsten Wolfshohl an Achim H.

Wirklich ein interessantes Thema.

In der AIP Gen 1-17 steht das der Einflug nur day-VFR erlaubt ist, oder hat sich da wieder was geändert?

Daher wäre dies die Basis für den Verwaltungsakt. Eine Ausnahme im Sinne von IFR müsste demnach einzeln aufgeführt sein.

Andererseits bezieht sich die generelle Einfluggenehmigung nach AIP Gen 1-17 nur auf Experimentals die in einem ECAC member state registriert sind.

Was wäre dann z.B. mit N-Reg?

Bin interssiert weil ich ein F-Reg Experimental (Echo-Klasse) fliege und damit den von der BRD nur teilweise umgesetzten ECAC Empfehlungen unterliege.


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