Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

20. Mai 2022: Von Achim H. an Thorsten Wolfshohl

Es gilt, was auf der Einfluggenehmigung steht, diese stellt als Bescheid einen Verwaltungsakt dar. Und wie geschrieben, Einfluggenehmigungen gibt es mit Auflage VFR/Tag und ohne.

20. Mai 2022: Von Thorsten Wolfshohl an Achim H.

Wirklich ein interessantes Thema.

In der AIP Gen 1-17 steht das der Einflug nur day-VFR erlaubt ist, oder hat sich da wieder was geändert?

Daher wäre dies die Basis für den Verwaltungsakt. Eine Ausnahme im Sinne von IFR müsste demnach einzeln aufgeführt sein.

Andererseits bezieht sich die generelle Einfluggenehmigung nach AIP Gen 1-17 nur auf Experimentals die in einem ECAC member state registriert sind.

Was wäre dann z.B. mit N-Reg?

Bin interssiert weil ich ein F-Reg Experimental (Echo-Klasse) fliege und damit den von der BRD nur teilweise umgesetzten ECAC Empfehlungen unterliege.


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang