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20. Mai 2022: Von Thorsten Wolfshohl an Achim H.

Wirklich ein interessantes Thema.

In der AIP Gen 1-17 steht das der Einflug nur day-VFR erlaubt ist, oder hat sich da wieder was geändert?

Daher wäre dies die Basis für den Verwaltungsakt. Eine Ausnahme im Sinne von IFR müsste demnach einzeln aufgeführt sein.

Andererseits bezieht sich die generelle Einfluggenehmigung nach AIP Gen 1-17 nur auf Experimentals die in einem ECAC member state registriert sind.

Was wäre dann z.B. mit N-Reg?

Bin interssiert weil ich ein F-Reg Experimental (Echo-Klasse) fliege und damit den von der BRD nur teilweise umgesetzten ECAC Empfehlungen unterliege.


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