Das kann ich bestätigen. Mein Flieger war G-Reg bis Anfang 2019, dann habe ich nach D umgeristriert. Zu diesem Zeitpunkt waren für <1200 kg Flieger bereits alle Wartungsnachteile in Deutschland gefalllen (keine Avionikprüfung mehr, selbstdeklariertes IHP möglich, ...). Mit dem Part-ML hat ein <1200 kg ebenfalls die gleichen Bedingungen, egal ob G-Reg oder D-Reg. Mit dem Brexit kommen aber sicher zusätliche Hüürden dazu (Lizenzvalidierung nötig, Anerkennung von EASA-Wartungsbetrieben nötig, usw.).
Für alle die es interessiert: hier Umregistriegungscheckliste
Die ersten Dinge, die erforderlich sind:
- Urkunde für Luftfunkstelle in Eschborn beantragen
- Kennzeichenvormerkung beim LBA machen (ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit)
- Mit dem neuen Kennzeichen eine Mode-S-Adresse beim LBA beantragen (2 Wochen)
- Neues Typenschild online bestellen, Edelstahl V4A (Kennzeichen, Hersteller, Typ, Seriennummer)
Wenn Eigentümer und Halter gleich bleiben, dann sind diese Unterlagen für das LBA notwendig:
- Unterschriebener LBA Antrag
- Erste Seite des POH mit Genehmigungsvernerk eines EU-Staates (Achtung Falle: die Sprache des Handbuches muss eine der Sprachen sein, die im Kennblatt für das Handbuch erwähnt ist. G-Flieger haben häufig ein englisches - ist ja logisch - Handbuch. In Deutschlland gibt es aber noch ein "lokales" Kennblatt und kein EASA-Kennblatt - Beispiel C172 - in dem nur ein deutsches Handbuch zu finden ist. Dann kommt man um ein deutsches Handbuch nicht herum)
- Kopie Personalausweis (nicht Reisepass)
- Original der Versicherungsbescheinigung für das neue Kennzeichen
- Wägebericht, darf nicht älter als 4 Jahre sein
- Das Original "Cerificate of Airworthiness" (CoA) und das aktuell gültige ARC
- Fotos der neuen Kennzeichen (recht, links, unten) und der Bundesflagge auf dem Flugzeug
- Foto des neuen Typenschildes
- Abmeldebescheinigung der CAA, wird von CAA an Dich und per Fax oder eMail an LBA geschickt
- selbsterklärtes IHP
- Antrag auf Lärmzeugnis, von Prüfer abgezeichnet
- Formblatt, das die Einhaltung nationaler Forderungen bestätigt, von Prüfer unterschrieben
- Eventuelle STCs beilegen
- Urkunde Luftfunkstelle als Kopie
LBA Bearbeitungsdauer: 4 ... 8 Wochen (kann auch mehr werden)
Nach der Umschreibung:
- ELT mit neuem Kennzeichen registrieren lassen
- Fliegen
PS: irgendetwas fehlt bestimmt ;-)