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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. September 2020: Von Mark Juhrig an Patrick Lienhart Bewertung: +8.00 [8]

Das kann ich bestätigen. Mein Flieger war G-Reg bis Anfang 2019, dann habe ich nach D umgeristriert. Zu diesem Zeitpunkt waren für <1200 kg Flieger bereits alle Wartungsnachteile in Deutschland gefalllen (keine Avionikprüfung mehr, selbstdeklariertes IHP möglich, ...). Mit dem Part-ML hat ein <1200 kg ebenfalls die gleichen Bedingungen, egal ob G-Reg oder D-Reg. Mit dem Brexit kommen aber sicher zusätliche Hüürden dazu (Lizenzvalidierung nötig, Anerkennung von EASA-Wartungsbetrieben nötig, usw.).

Für alle die es interessiert: hier Umregistriegungscheckliste

Die ersten Dinge, die erforderlich sind:

  • Urkunde für Luftfunkstelle in Eschborn beantragen
  • Kennzeichenvormerkung beim LBA machen (ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit)
  • Mit dem neuen Kennzeichen eine Mode-S-Adresse beim LBA beantragen (2 Wochen)
  • Neues Typenschild online bestellen, Edelstahl V4A (Kennzeichen, Hersteller, Typ, Seriennummer)

Wenn Eigentümer und Halter gleich bleiben, dann sind diese Unterlagen für das LBA notwendig:

  • Unterschriebener LBA Antrag
  • Erste Seite des POH mit Genehmigungsvernerk eines EU-Staates (Achtung Falle: die Sprache des Handbuches muss eine der Sprachen sein, die im Kennblatt für das Handbuch erwähnt ist. G-Flieger haben häufig ein englisches - ist ja logisch - Handbuch. In Deutschlland gibt es aber noch ein "lokales" Kennblatt und kein EASA-Kennblatt - Beispiel C172 - in dem nur ein deutsches Handbuch zu finden ist. Dann kommt man um ein deutsches Handbuch nicht herum)
  • Kopie Personalausweis (nicht Reisepass)
  • Original der Versicherungsbescheinigung für das neue Kennzeichen
  • Wägebericht, darf nicht älter als 4 Jahre sein
  • Das Original "Cerificate of Airworthiness" (CoA) und das aktuell gültige ARC
  • Fotos der neuen Kennzeichen (recht, links, unten) und der Bundesflagge auf dem Flugzeug
  • Foto des neuen Typenschildes
  • Abmeldebescheinigung der CAA, wird von CAA an Dich und per Fax oder eMail an LBA geschickt
  • selbsterklärtes IHP
  • Antrag auf Lärmzeugnis, von Prüfer abgezeichnet
  • Formblatt, das die Einhaltung nationaler Forderungen bestätigt, von Prüfer unterschrieben
  • Eventuelle STCs beilegen
  • Urkunde Luftfunkstelle als Kopie

LBA Bearbeitungsdauer: 4 ... 8 Wochen (kann auch mehr werden)

Nach der Umschreibung:

  • ELT mit neuem Kennzeichen registrieren lassen
  • Fliegen

PS: irgendetwas fehlt bestimmt ;-)


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