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Feuerlöscher an Bord ab 31.12.2025 ...
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8. Juli 2025 19:48 Uhr: Von Norbert Rading an Pat Lean hard

Ich weiß nicht, wie sich Halon gegen CO2 schlägt, aber es gibt Untersuchungen zum Einsatz von Halon in Kleinflugzeugen und das war machbar, ohne die damaligen Grenzwerte zu überschreiten. Bei Halotron ist das wohl problematischer. Auf den Halotron-Löschern stehen jeweils Mindestkabinenvolumen, an denen ein großer Teil der Kleinflugzeuge scheitern wird.

Was andere Löscher angeht, hängt es wohl an der Zulassung. NCO.IDE.A.100(b) legt fest, für welches Equipment zum Einbau kein Approval vorliegen muss; Feuerlöscher sind nicht dabei. Es gibt tatsächlich eine ETSO-2C19 für "water solution type hand fire extinguishers", aber ich wüsste nicht, dass sowas auf dem Markt ist.

Dass die EASA "zurückrudern" könne, würde mich auch wundern. Die Regelung ist ja in einer EU-Verordnung von 2024 enthalten (2024/590), da müsste schon die Kommission tätig werden. Was EASA machen könnte, wäre, die OPS anzupassen und entweder auf ein equipment approval zu verzichten oder aber die Ausnahme aus NCO.IDE.A.160 wenigstens auf ELA2 auszudehnen.

Sicherlich haben die AOPAs Europas entsprechende Kommentare zum entsprechenden Certification Memorandum abgegeben.

8. Juli 2025 22:13 Uhr: Von F. S. an Norbert Rading Bewertung: +3.00 [3]

Ich frage gerne nochmal: Aus welcher Vorschrift liest Du raus, dass der Feuerlöscher eingebaut werden muss?
Nach NCO.IDE muss das Flugzeug lediglich damit ausgerüstet sein. Aus meiner Sicht kannst Du den Feuerlöscher einfach in Griffweite des Piloten ins Flugzeug legen (natürlich angemessen gesichert). Und dafür braucht es kein STC und man kann sogar diskutieren, ob er dann TSOd sein muss!

Oder siehst Du genauso große Probleme, wenn es die Pflastermarke aus der Bordapotheke nicht mehr gibt oder Du neue Schwimmwesten von einer anderen Marke in den Flieger legen willst? Da wär ich ehrlich gesagt auch nicht auf die Idee gekommen, Piper wegen einem STC anzurufen ...

9. Juli 2025 13:21 Uhr: Von Manni Fold an F. S.

vor Jahren hatten wir das Problem mit der Emeraude CP301. Der Löscher sollte hinterm Sitz auf Kopfhöhe angebracht werden. "Wenn ich Bruch mache, brauche ich keinen Feuerlöscher mehr, weil mir selbiger den Schädel eingeschlagen hat." meinte mein Buddy. Der Prüfer überlegte. " Hast recht, wenn es keinen anderen Platz gibt. Lassen wir das." Ausserdem: Bei einem bespannten Flugzeug mit vllt. Tank in der Fläche, hoffe ich nur, daß ich noch alle Insassen laufen können - und zwar sofort.

9. Juli 2025 18:59 Uhr: Von Norbert Rading an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Das ist eine durchaus interessante Interpretation des Begriffs "equipment". Gegenfrage: Bedeutet das für dich auch, dass von dir selbstgehäkelte Gurte (natürlich angemessen gesichert) im Gepäckfach liegen dürfen und NCO.IDE.A.140 dennoch erfüllt ist?

Bei Pflastermarke und Schwimmwesten hättest du tatsächlich auch richtig gehandelt, denn Erste-Hilfe-Kästen und Schwimmwesten sind unter NCO.IDE.A.100(b) unter der Aufzählung von Teilen, die kein "equipment approval" benötigen, enthalten. Feuerlöscher nicht. Das mag ein Hinweis darauf sein, dass diese anders behandelt werden, der sich möglicherweise beim Blick in CS-STAN, speziall SC108 und SC109 verdichten könnte.

Aber wenn du diese Diskussion mit deiner CAO/CAMO vertiefen möchtest, wäre ich gespannt auf das Ergebnis. Mein Stand ist: Wenn es fest eingebaut wird, braucht es ein Approval. Feuerlöscher werden mit ihrer Halterung fest eingebaut, brauchen also ein Approval. Das kann entweder eine separate Zulassung sein, wie die alten LBA-Zulassungen oder irgendwas nach ETSO ETSO-2C515 oder etwas vergleichbares oder aber eine Zulassung mit dem Luftfahrzeug.

Aber ein Pulverlöscher aus dem Obi, der mit Spanngurten auf dem Co-Sitz festgezurrt ist, klingt eher nach den dunklen Ecken der wunderbaren Welt der Luftsportgeräte.

10. Juli 2025 12:25 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Norbert Rading

gibt es denn eine verpflichtung, das biest mit dem flugzeug fest zu verbinden? zb im pilotenkoffer...oder wie du sagst am gurt...wäre ein bisschen kritisch....

10. Juli 2025 13:51 Uhr: Von F. S. an Norbert Rading

"Mein Stand ist: Wenn es fest eingebaut wird, braucht es ein Approval. Feuerlöscher werden mit ihrer Halterung fest eingebaut, brauchen also ein Approval. "

Also sind alle IPads (oder auch nur Handies) die im fest verbauten Halterungen in den Flieger "eingebaut" sind ein ETSO? Wo bekommt man ein TSOed IPad her?

Ich hab das schon länger nicht mehr gechecked, aber vor ein paar Jahren war das doch genau der "Trick", dass nur die Halterung zugelassen sein muss, aber das IPad darin nicht.

Wie "fest" muss denn das Gerät mit der Halterung verbunden sein, damit Deine Regel Anwendung findet? Wenn ich in die (natürlich zugelassene) USB-Buchse im Flieger ein Gerät einstecke, ist das ja auch "verbunden" - bedeutet das, ich darf nur ETSO-Geräte in meine Flieger laden?

10. Juli 2025 14:17 Uhr: Von ingo fuhrmeister an F. S.

hallo F.S....ich habe eine halterung im programm, die NORSEE-approved ist....ich kann sie dir gerne mal zur verfügung stellen!

13. Juli 2025 09:37 Uhr: Von Norbert Rading an F. S.

Es ist ja nicht meine Regel, sonst würde ich sei abschaffen oder zumindest einschränken. Tablets würde ich aber als "portable equipment" verstehen, weil man die ja normalerweise nicht im Flugzeug lässt. Und für die Halterung gibt es - jetzt rein rechtlich, wer kennt das schon in der Realität - CS-STAN SC105. Bei einer festen Einbaulösung würde ich mich dann aber auch dort nicht wundern, wenn der Prüfer die Augenbrauen hebt.

Und im Gegensatz zum Feuerlöscher sind Tablets ja auch nicht in der OPS gefordert und es gibt auch keine CS-STAN, in der explizit steht "The equipment is authorised in accordance with ETSO-2C515 Aircraft Halocarbon Clean Agent Hand-Held Fire Extinguisher, or equivalent standards." Also unabhängig davon, wie sinnvoll das alles ist (nein) finde ich schon, dass man die geforderte Zulassung rauslesen kann.


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