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Hallo zusammen,
entschuldigt,wenn meine Frage wie die eines Anfängers rüberkommt (der bin ich ja als FI de facto auch ;) ), aber ich bin aufgrund sehr widersprüchlicher Aussagen verunsichert über den korrekten Eintrag meiner Lehrberechtigung in die Lizenz.
Ich bin Inhaber der PPL(A) mit 320h PIC und habe Anfang des Jahres meine Ausbildung zum FI(A) LAPL only und CRI(A) SEP abgeschlossen. Ziel ist es, LAPL(A) Flugschüler ab initio schulen zu können sowie für Inhaber eines PPL(A) die SEP Ausbildung und Verlängerung durchführen zu dürfen.
Beim Eintrag in die Lizenz hätte ich nun erwartet, unter Lehrberechtigung sowohl einen Eintrag für FI als auch für CRI zu finden. Ich habe aber nur folgenden Eintrag:
FI(A) rp LAPL only, SE SP, night
In der ATO wurde mir gesagt, das wäre so okay und mit diesem Eintrag dürfte ich auch die Rechte als CRI(A) wahrnehmen, das wäre durch den Zusatz "SE SP" abgedeckt. Ein befreundeter FI meinte aber, das wäre so nicht korrekt. Das Landesverwaltungsamt scheint zu gar keiner Auskunft fähig.
Kann mir jemand sagen, was nun korrekt ist und wo ich das in den Regularien finde? Ich bin leider trotz Suche selbst nicht fündig geworden und möchte nicht bei einer SEP Verlängerung auf dünnes Eis geraten...
Danke!
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Du BIST FI, kein CRI - daher ist der Eintrag so korrekt.
Hast Du eine Befähigungsprüfung für FI oder CRI gemacht? Hast Du bei der Behörde den Antrag auf CRI- oder FI-Eintrag gestellt?
Der FI umfasst die Rechte des CRI vollumfänglich (sollte es da Abweichungen geben, dass die Rechte eines CRI weiter gehen als die eines FI, bitte korrigiert mich)
Vereinfachtes Beispiel: mit einem CPL darfst Du auch die Rechte eines PPL ausüben, bekommst dafür aber auch nicht extra einen PPL
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Du solltest in deiner Lizenz 2 Zeilen finden. Die FI(A)-Zeile ist soweit korrekt. Was fehlt, ist eine zusätzliche Zeile "SEP(Land) CRI".
Edit: Siehe Anhang, wie es korrekt ist. Ich habe allerdings letztes Jahr auf FI(A)-PPL hochgestuft und werde daher die CRI-Einträge auslaufen lassen.
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Ein "CRI" wird - zumindest bei LBA-Lizenzen - schon länger nicht mehr zusätzlich zu einem "FI" eingetragen, sondern ist in diesem enthalten: für "SE SP" (Single Engine Single Pilot) und ggf. für "ME SP" (Multi Engine Single Pilot). Dabei umfasst "SE SP" sowohl "SEP (land)", als auch "TMG" und "SET", natürlich das jeweils entsprechende Rating vorausgesetzt.
Die Länderbehörden handhaben das möglicherweise anders.
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Nein, da der FI als höherwertige Lizenz die Rechte vom CRI enthällt. Insofern ist der Eintrag Richtig.
The privileges of FIs are to conduct flight instruction for the issue, revalidation or renewal of:
(a) a PPL and LAPL in the appropriate aircraft category;
(b) class and type ratings for single-pilot aircraft, except for single-pilot high-performance complex aeroplanes;
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Dass der CRI eine Untermenge des FI sei, wird immer wieder behauptet. Sobald man das Niveau des FI-PPL erreicht hat, ist das auch faktisch der Fall. Rechtlich ist es aber so, dass es zwei getrennte Lehrberechtigungen sind, die in getrennten Bereichen des Part-FCL behandelt werden. Und im Gegensatz zum PPL-CPL-ATPL gibt es auch keinen Paragraphen, der eine Verbindung herstellt (also z.B. "The FI includes the privileges of a CRI ..."). Falls ich mich irre, bitte ich um Gegenrede mit Quelle.
FCL.905.FI benennt die Berechtigungen, FCL.915.FI schränkt diese aber wieder ein. Konkret relevant ist hier FCL.915.FI(b)(2)(i), der die FI-Berechtigung auf "providing training for the LAPL only" einschränkt. Dabei ist "refresher training" auch Training, d.h. auch Lizenzverlängerungen sind damit inbegriffen.
In der Lizenz wird das durch das Wörtchen "only" kenntlich gemacht. Ich habe einen FI-PPL, damit darf ich auch einem CPLer das SEP-Rating verlängern, meine Lizenzausbildung ist aber auf PPL beschränkt. Bei Dirk steht nicht FI-LAPL, sondern FI-"LAPL only", eben, um kenntlich zu machen, dass alles was er tut, auf LAPL-Inhaber beschränkt ist.
Genau darum hat mir das BYLAS damals parallel noch die CRIs eingetragen, weil ich als CRI etwas darf, was ich damals als FI-"LAPL only" nicht durfte: PPL/CPL/ATPL-Inhabern die SEP/TMG-Berechtigung verlängern. Ich hatte das seinerzeit vom Leiter Grundsatzfragen des BYLAS so per E-Mail bestätigt bekommen. Er meinte auch damals schon, dass sich hier noch keine einheitliche Meinung innerhalb der Behörden gebildet hat. Es scheint, 5 Jahre später ist das immer noch der Fall.
@Dirk: Ich empfehle dir, entweder auf den Eintrag zu pochen oder eine schriftliche Stellungnahme deines Luftamts herbeizuführen, dass der FI den CRI beinhaltet. Einfach so zu fliegen, kann dir beim nächsten Ramp-Check sonst auf die Füße fliegen, wenn der Inspector nicht die Meinung deiner ATO teilt.
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"Und im Gegensatz zum PPL-CPL-ATPL gibt es auch keinen Paragraphen, der eine Verbindung herstellt (also z.B. "The FI includes the privileges of a CRI ..."). Falls ich mich irre, bitte ich um Gegenrede mit Quelle."
Doch, die "Quelle" ist "FCL.905.FI":
"FCL.905.FI FI — Rechte und Bedingungen Die Rechte eines FI bestehen in der Durchführung von Flugunterricht für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung des Folgenden: a) einer PPL und LAPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie, b) von Klassen- und Musterberechtigungen für Luftfahrzeuge mit einem Piloten, außer für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten..."
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Willi, ich glaube, du verrennst dich hier.
Wenn man die Part-FCL so selektiv liest, dann dürfte nach dieser Logik der FI "LAPL only" auch zum PPL ausbilden (steht ja schließlich in FCL.905.FI(a)).
Die Einschränkung aus FCL.915.FI ist ein Fakt. Es steht auch nlrgends, dass diese nur auf FCL.905.FI(a) wirkt und (b) außer Acht lässt. Und unter diesem Gesichtspunkt halte ich es für problematisch, andere Piloten im Glauben zu lassen, dass das alles schon irgendwie so sein wird. Das böse Erwachen kommt dann beim ersten Ramp-Check oder - Gott bewahre - wenn ein von Dirk verlängerter Pilot einen Unfall hat und dann im Zuge der Untersuchung rauskommt, dass er die Berechtigung nie hätte verlängern dürfen.
Side Note: Ich halte die Regeln auch für unnötig kompliziert. Trotzdem müssen wir uns daran halten, so lange sie nicht geändert sind.
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"Wenn man die Part-FCL so selektiv liest, dann dürfte nach dieser Logik der FI "LAPL only" auch zum PPL ausbilden (steht ja schließlich in FCL.905.FI(a))."
Nee, darf er natürlich nicht, denn in "FCL.915.FI" ist als Voraussetzung hierzu (u.a.) geregelt:
"FCL.915.FI FI — Voraussetzungen Ein Bewerber um ein FI-Zeugnis muss... b) zusätzlich für die FI(A): (1) Inhaber mindestens einer CPL(A) sein oder (2) mindestens Inhaber einer PPL(A) sein und i) abgesehen von dem Fall, dass ein FI(A) nur Ausbildung für die LAPL(A) erteilt, die Prüfung der theoretischen Kenntnisse für die CPL bestanden haben, die ohne Abschluss eines theoretischen CPL-Ausbildungslehrgangs abgelegt werden kann und die nicht für die Erteilung einer CPL gültig ist, und..."
Das ist natürlich alles nur meine persönliche Auffassung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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Die allgemein vorherrschende Meinung bei den Länderbehörden ist tatsächlich, dass ein LAPL-only-FI keine Klassenberechtigungen verlängern darf, sondern nur Training zum und für den LAPL geben darf.
Nach FCL.915.FI (b)(2)(i) braucht ein FI eine CPL-Theorie, außer ein FI "providing training for the LAPL(A) only"
Das RP Stuttgart hat hierzu folgende Tabelle veröffentlicht:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Verkehr/Luftverkehr/_DocumentLibraries/Documents/ZuverlaessigkeitsueberpruefungPiloten.pdf
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Danke für die Aufklärung. Dann ist der zusätzliche Eintrag "CRI" tatsächlich erforderlich.
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Hallo,
ja ein zusätzlicher Eintrag für den CRI ist notwendig. Ein FI(A) LAPL ONLY darf nur "LAPL(A) Lizenzinhaber / Erwerber beschulen bzw. ausbilden". Daher um eine Auffrischungsschulung bzw. Klassenberechtigung für PPL(A)/ATPL(A)/CPL(A) Inhaber zu schulen benötigt man eine CRI Lehrberechtigung.
Da ich Fachausbildungsleiter Motoflug der BWLV ATO bin, musste ich mich zwangsweise mit der Thematik beschäftigen. "Leider" auch bezüglich der Verlängerungen der CRI Berechtigungen. Wir haben in der ATO weit > 100 FI(A)´s und auch > 100 CRI- Lehrberechtigte. Davon haben viele auch eine FI(A) LAPL ONLY und CRI Lehrberechtigung.
Die ATO kann bei einem FI(A) Lehrgang eine CRI Ausbildung mit bescheinigen (wenn die Lehrpläne eine entsprechende Überdeckung haben). Dann muss der Aspirant anschließend leider 2 Kompetenzbeurteiliungen durchlaufen. 1X für die FI(A) LAPL ONLY und 1X für den CRI. Kompetenzbeurteilungen lassen sich nicht anrechnen. Das sehen alle Länderbehörden und das LBA so, da es so nun im Bund-/Länderausschuss nach meinen Informationen so abgestimmt worden ist.
Ebenso hat der CRI andere Verlängerungsveraussetzungen, welche man getrennt erbringen muss. Die Auffrischungsschulung bei einem FI(A) ist ein Lehrgang über 2 Tage, die des CRI eine von einer ATO bzw. Behörde indivduell festgelegte Auffriscnungsschulung (FCL.940.CRI (a) (2) - wenn ich mich richtig erinnere).
Ist leider alles nicht so einfach :-)
LG Oliver
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Ich habe letztes Jahr die Anträge für FI LAPL only und CRI beim LBA eingereicht. Fazit: entweder FI LAPL only Eintrag oder CRI. Das LBA ist auch der Meinung, dass der Eintrag "FI(A) LAPL only, SE SP" die FI und CRI Rechte umfasst. Auf meine Nachfrage dürfen mit diesem FI Eintrag alle CRI Rechte ausgeübt werden. Die Kompetenzbeurteilung für den CRI wäre dafür nicht nötig gewesen.
Ich bin jetzt schon mehrere Auffrischungsschulungen mit PPL Inhabern geflogen, die Lizenzen lagen in Darmstadt, Nürnberg und Stuttgart und es gab keinerlei Probleme oder Nachfragen.
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Interessant. Ich habe ebenfalls eine LBA-Lizenz und bat im Juni 2022 nach Erwerb des FI(A) LAPL only den schon seit drei Jahren bestehenden CRI in der neu auszustellenden Lizenz weiterhin bestehen zu lassen. Steht nun beides drin, war keine Frage. Da scheint es wirklich keine konsistente Auslegung zu geben, noch nicht mal innerhalb des LBA. Mir wär's ja ganz recht, wenn der CRI nicht extra aufgeführt werden müsste. Wäre ein Eintrag weniger, der verlängert werden muss...
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Hallo,
das (Auffischungsschulungen) wiederspricht den Informationen (Tabelle von Tobias Schnell), welche alle RP´s so veröffentlicht haben.
Auch ich hatte letztes Jahr beim FI Lehrgang 4 Kandiaten mit einer LBA Lizenz. Das LBA hat für den CRI eine Bestätigung verlangt, dass mit dem FI(A) Lehrgang auch die Inhalte des CRI Lehrganges beinhaltet sind. Die Kandidaten mussten dann alle eine 2-te Kompetenzbeurteilung durchführen (für die CRI Lehrberechtigung).
CRI und FI(A) sind zwei selbständige Lehrberechtigungen FCL.9XX.FI bzw. FCL.9XX.CRI.
Da der LAPL ONLY FI keine ICAO konforme Lehrberechtigung ist (CPL Theorie - eine ICAO Anforderung - fehlt), darf man PPL / CPL usw. nicht ausbilden (auch Klassenberechtigungen, die hat der LAPL nicht). Siehe auch Merkblätter der RP's.
Dann ist es halt wahrscheinlich keinem Aufgefallen (bei den RP - Auffrischungsschulungen)
Liebe Grüße Oliver
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Die AOPA hat im "Safety Letter" Nr. 36 vom April 2018 eine Publikation "Luftrecht für Fluglehrer" ebenso eine Tabelle für die Aktivitäten von FI / FI LAPL only / CRI veröffentlicht. Diese Tabelle ist mit der vom BaWü identisch. BYLAS empfiehlt ebenso einen separaten Eintrag "CRI" falls die Rechte daraus ausgeübt werden sollten. LAPL ONLY darf explizit nur für LAPL Inhaber tätig werden. Für mein Verständnis, ich darf nur das ausbilden was in meiner Lizenz eingetragen ist.
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"CPL Theorie - eine ICAO Anforderung"
dann müsste jede ICAO CPL-Theorie (z.B. FAA) genügen, um das "LAPL only" zu eliminieren.
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Wer sollte denn merken, dass Du keine Auffrischungsschulung fliegen darfst? Die überfliegen doch Dein Formular nur kurz, aktualisieren die Kandidat*innen-Akte und legen Dein Formular irgendwo ab.
Kannst bei besagten RPs ja mal nachfragen, ob das so klargeht... ;)
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dann müsste jede ICAO CPL-Theorie (z.B. FAA) genügen, um das "LAPL only" zu eliminieren
Dem ist auch so. Ob der reine "written test" (also ohne das "oral") anerkannt wird, weiß ich nicht. Aber ein FAA-CPL reicht, um "voller" EASA-FI(A) zu werden - da kenne ich mehrere lebende Beispiele.
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"CPL Theorie - eine ICAO Anforderung"
Wen übrigens interessiert, wo das steht: Im ICAO-Annex 1 "Personnel Licensing", Absatz 2.8.:
2.8 Flight instructor rating appropriate to aeroplanes, airships, helicopters and powered-lifts 2.8.1 Requirements for the issue of the rating 2.8.1.1 Knowledge The applicant shall have met the knowledge requirements for the issue of a commercial pilot licence as appropriate to the category of aircraft included in the licence [...]
https://www.icao.int/APAC/Meetings/2019%20COSCAP%20SEAEASA%20PEL/AN01_cons.2019_compressed.pdf
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Wer Interesse am Erwerb eines FAA-CPL hat, dem biete ich gerne meine Unterstützung an. In dem Fall bitte eine PM an mich. Ich bin US-Theorielehrer und wer die Ausbildung nach Part-61 macht, mit dem kann ich den wesentlichen Teil der Theorie in Deutschland erledigen. In den USA muss dann "fast nur noch" geflogen werden.
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Die Forderung nach CPL betrifft nur die Theorie: Diese dürftest du dir für den FI auch selbst irgendwie aneignen (pragmatisch ohne Kurs mit Prüfungsempfehlung einer ATO) und beim LBA die Prüfung zu dem Zweck ablegen. Diese Theorieprüfung gilt dann aber auch nur für den FI - wenn du später CPL haben möchtest: musst du nochmal alles machen. Anmeldeformular Link LBA Würde ich daher auch nur zu raten, wenn du z.B. nie ein Klasse 1 Medical bekommen könntest. Ansonsten ist der "richtige" CPL auch nur ein paar Stunden VFR fliegen.
Aber eine andere Frage: FI ohne CRI - ist somit dann der Weg zum CRE auch verbaut?
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Nein, CRI ist keine Voraussetzung für CRE. Für CREs gilt FCL.1010.CRE.
Mit einem FI "LAPL only" kann man kein CRE werden, die Kausalkette ist dann nicht erfüllt (Du darfst nur prüfen, was du schulen darfst). Andererseits fordert der CRE, dass man einen CPL hat oder zumindest mal hatte, von daher dürfte das praktisch nicht relevant sein.
Mit einem "vollen" FI kann man CRE werden, wenn die sonstigen Bedingungen erfüllt sind (CPL, ATPL, MPL oder ex-CPL, 500h on category).
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