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Luftrecht und Behörden | Medical Class 2 trotz Diabetes  
11. März 2024 12:57 Uhr: Von Thomas Grahammer 

Hallo zusammen,

eine Freundin von mir ist Typ-II Diabetikerin (51 Jahre alt, nicht insulin-pflichtig und mit einem HBa1c-Wert von 7,3) und würde gerne ihren vor vielen Jahren erworbenen PPL wieder "aufleben" lassen. Nun hat sie aber Angst, dass sie kein Class-II-Medical bekommt.

Ich habe das mal ein bisschen rechechiert und gesehen, dass das wohl bei "nicht insulin-pflichtig" kein Problem sein soll.

Vielleicht gibt es hier Mediziner:innen die da mal eine definitive Auskunft geben können. Dann gebe ich das gerne weiter.

Tausend Dank.

11. März 2024 21:35 Uhr: Von Ulrich Dr. Werner an Thomas Grahammer Bewertung: +9.00 [9]

Guten Tag

Diabetes Typ 2 ohne Insulinbehandlung und ohne sonstige Medikation mit dem Risiko der Hypoglycaemie, kann zu einer erfolgreichen Tauglichkeitsentscheidung führen. Für ein Klasse 2 Zeugnis aber nur mit dem Konsultationsverfahren und der damit einhergehenden Beteiligung des LBA durch dem AME.

Für ein Klasse LAPL Zeugnis gibt es Konstellationen einer erfolgreichen Tauglichkeitsentscheidung ohne Beteiligung des LBA.

Nachzulesen ist das alles in der aktuellen Version der VO(EU) 1178/2011 unter MED.B.025 und den zugehörigen AMC (für die Klasse 2) sowie unter MED.B.095 und den zugehörigen AMC5 MED.B.095 für die Klasse LAPL.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

12. März 2024 13:14 Uhr: Von Thomas Grahammer an Ulrich Dr. Werner

Hallo Ulrich,

vielen Dank für die Info. Das wird sie etwas beruhigen. Zuständig für die Konsultation ist dann die Lizenzbehörde oder? Sie hat nämlich eine österreichische Lizenz (AustroControl). Ich würde sie dann nämlich auch zu dem Fliegerarzt schicken zu dem ich auch gehe (ich habe auch eine Lizenz von der AustroControl).

12. März 2024 16:28 Uhr: Von Ulrich Dr. Werner an Thomas Grahammer

Guten Tag

Ja, bei Existenz einer Lizenz ist die zuständige Behörde diejenige, bei der die Lizenz geführt wird, auch wenn der die Untersuchung durchführende AME bei einer anderen Behörde bzw. einem anderen EU-Land akkreditiert ist [MED.A.025 (c)].

Ulrich


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