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12. März 2024: Von Thomas Grahammer an Ulrich Dr. Werner

Hallo Ulrich,

vielen Dank für die Info. Das wird sie etwas beruhigen. Zuständig für die Konsultation ist dann die Lizenzbehörde oder? Sie hat nämlich eine österreichische Lizenz (AustroControl). Ich würde sie dann nämlich auch zu dem Fliegerarzt schicken zu dem ich auch gehe (ich habe auch eine Lizenz von der AustroControl).

12. März 2024: Von Ulrich Dr. Werner an Thomas Grahammer

Guten Tag

Ja, bei Existenz einer Lizenz ist die zuständige Behörde diejenige, bei der die Lizenz geführt wird, auch wenn der die Untersuchung durchführende AME bei einer anderen Behörde bzw. einem anderen EU-Land akkreditiert ist [MED.A.025 (c)].

Ulrich


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