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Luftrecht und Behörden | 18 monatige ATPL theoriefrist läuft ab, muss ich den Theorieuntericht neu machen?  
5. September 2023 01:58 Uhr: Von Thomas Müller 

Hallo,
wie bereits erwähnt, läuft bei mir im Februar die 18-monatige Theoriefrist beim LBA aus. Ich habe von den 13 Fächern noch 10 übrig.

Es gab bei mir einen familiären Zwischenfall, durch den ich kaum zum Lernen kam. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass ich bis Februar die 10 Fächer schaffe, vor allem da ich auch bis Dezember nicht zum Lernen kommen werde da die Famliliäre Situation noch besteht und mein Job momentan sehr Zeitintensiv ist. Beim LBA um aufschub bitten will ich garnicht versuchen, da wurden Leuten schon für extremere zwischenfällen kein aufschub gewährt. Meine Frage ist also folgende:

Wenn Ich jetzt die 18-Monatsfrist verstreichen lasse und die Theorie neu anfange, muss ich dann auch den Theorieunterricht (inklusive BZF und AZF) komplett wiederholen? Oder ist der Theorieunterricht noch gültig, und Ich muss nur die 13 Prüfungen intern und beim LBA nochmals schreiben?

Wenn ja wäre das ja natürlich sehr suboptimal, da das ja 12 Monate Theorieuntericht sind und einen haufen Geld kostet

(Ich würde dann von meinem integrierten Kurs auf modular wechseln, damit ich bei der Ausbildungsfrist selbst nicht auch noch in Bedrängnis komme).

Ich persönlich finde in der Prüfungsordnung beim LBA keine Angaben dazu...

5. September 2023 06:39 Uhr: Von Tobias Schnell an Thomas Müller

Wenn Ich jetzt die 18-Monatsfrist verstreichen lasse und die Theorie neu anfange, muss ich dann auch den Theorieunterricht (inklusive BZF und AZF) komplett wiederholen?

Die ATO muss definieren, welches retarining erforderlich ist. Ein integrierter ATPL-Kurs kann grundsätzlich zwischen 12 und 36 Monaten dauern (siehe AMC1 zu Appendix 3 Part-FCL). Auf jeden Fall musst Du aber alle Fächer neu schreiben.

FCL.025 (b)(5):Before retaking the theoretical knowledge examinations, applicants shall undertake further training at a DTO or an ATO. The extent and scope of the training needed shall be determined by the DTO or the ATO, based on the needs of the applicants.

5. September 2023 06:50 Uhr: Von Johannes König an Thomas Müller Bewertung: +1.00 [1]

Falls du den aktuellen Prüfungsturnus beim LBA abbrichst, brauchst du eine neue Empfehlung deiner ATO. Dafür muss deine ATO einen für dich individuellen Nachschulungsaufwand festlegen und durchführen. Mit der neuen Empfehlung kannst du einen neuen Turnus starten (Part-FCL.025).

Die Sitation, zwischen Job und Familie keine ausreichende Zeit für Freizeitaktivitäten (im weiteren Sinne, dein Geld verdienst du ja außerhalb der Fliegerei) zu haben, kennen hier wohl viele. Ich werfe mal eine radikale Idee in den Raum: Hast du einmal über einen Monat unbezahlte Freistellung nachgedacht? Das ist zwar finanziell schmerzhaft, aber wer garantiert dir, dass du in zwei Jahren nicht wieder in der gleichen Hängepartie endest?


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