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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. Juni 2023 14:50 Uhr: Von F. S. an Malte Höltken

Das ist eine sehr steile These - hast Du dafür irgendwelche Anhaltspunkte?
Gerade bei der hier als Beispiel diskutieren Frage des Fliegens unter Alkoholeinfluss wüsste ich nicht, welche "Eigenverantwortung des Bürgers" hier gewollt sein könnte.

Meine Gegenthese wäre, dass die Komission unbestimmte Rechtsbegriffe vor allem dann einsetzt, wenn sich die Staaten nicht auf etwas Bestimmtes einigen können.

5. Juni 2023 15:21 Uhr: Von Pascal Holzmüller an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

" SERA.2020 Problematic use of psychoactive substances
No person whose function is critical to the safety of aviation (safety-sensitive personnel) shall undertake that function
while under the influence of any psychoactive substance, by reason of which human performance is impaired. No such
person shall engage in any kind of problematic use of substances."

" 104. ‘psychoactive substances’ mean alcohol, opioids, cannabinoids, sedatives and hypnotics, cocaine, other psychostimulants, hallucinogens, and volatile solvents, whereas
coffee and tobacco are excluded;"

5. Juni 2023 15:53 Uhr: Von Sven Walter an Laurent Gauthier
Leider, wegen der Festlegung der Regeln des Luftraumes, nicht des Luftfahrtzeuges. FSAV abschaffen fände ich ja besser...oder eine reine Verweisungsvorschrift. Das schafft dann echte Klarheit.
5. Juni 2023 16:51 Uhr: Von Michi V. an Laurent Gauthier

FSAV:

§ 3 Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln

§ 3 wird in 4 Vorschriften zitiert


(1) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln müssen Luftfahrzeuge ausgerüstet sein mit:

1.
zwei UKW-(VHF-)Sende-/Empfangsgeräten (einstellbarer Frequenzbereich: 118,000-136,975 MHz) für den Sprechfunkverkehr im beweglichen Flugfunkdienst mit den Flugverkehrskontrollstellen, wobei für Flüge im oberen Luftraum (oberhalb Flugfläche 245) diese Geräte für den Betrieb im 8,33 kHz-Kanalraster geeignet sein müssen;

Ich lese dies so, dass man nach wie vor nicht unbedingt 2x 8,33khz benötigt.

5. Juni 2023 16:51 Uhr: Von Patrick Lienhart an Holgi _______ Bewertung: +9.00 [9]
Dieses Souverän wählt ja eben seine Vertreter für Brüssel, ist doch egal ob die dort oder in Berlin sitzen. Dieses „sind immer noch wir“ ist doch bloß populistisches Nationalgeschwafel das uns allen langfristig nur Schaden zufügt.

Ich brauch die EU Zollunion, Schengen, und eine EU FCLizenz. Wer zurück will ins nationalistische Zeitalter findet bestimmt ein schönes Fleckchen dafür, aber bitte nicht in Deutschland.
5. Juni 2023 17:02 Uhr: Von Thomas Stein an Michi V.

"Ich lese dies so, dass man nach wie vor nicht unbedingt 2x 8,33khz benötigt."

Aus meiner bescheidenen IFR-Erfahrung heraus sage ich, das man mit je einem 8.33 und 25 kHz - COM sehr limitiert ist. Wenn Du z.B. ATIS abhören willst musst Du meist die Radarfrequenz kurz verlassen, das ist richtig blöd. Nur wenige ATIS-Frequenzen lassen sich im 25 kHz-Raster abhören. Daher wird bald das alte KX155 ersetzt. Noch 28 Tage, dann geht es los :-)

5. Juni 2023 18:42 Uhr: Von F. S. an Pascal Holzmüller Bewertung: +1.00 [1]

Wie vorher schon geschrieben: Niemand zweifelt an, das Alkohol eine Psychoaktive Substanz ist.

Aber SERA.2020 verbietet eben gerade nicht vollständig das Fliegen unter psychoaktiven Substanzen wie Alkohol, sondern nur eben nur wenn dadurch die Leistungsfähigkeit eingeschränkt wird. Es steht völlig ausser Frage, dass durch sehr geringe Mengen Alkohol die Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt wird (in manchen Bereichen sogar erhöht).

5. Juni 2023 18:51 Uhr: Von Holgi _______ an Sven Walter Bewertung: +1.00 [3]
Schön das Du Dich an meinem Beiträge so umfangreich abarbeitest.
Da hast Du wenigstens keine Zeit in anderen Threads Unsinn zu schreiben.
5. Juni 2023 18:58 Uhr: Von Sven Walter an Holgi _______

Also zum Thema Unsinn bleibe ich ganz gelassen nach Teilen insbesonderer deiner letzten Absonderungen. Zuwenig Sauerstoff auf FL044? Zuwenig Zeit, mal ein bisschen Staatsbürgerkunde nachzuholen?

5. Juni 2023 19:49 Uhr: Von Malte Höltken an Sven Walter Bewertung: +7.00 [7]

Lass' gut sein. Du musst nicht jeden Bewerber auf den dümmsten Beitrag im Forum kommentieren.

5. Juni 2023 19:50 Uhr: Von Malte Höltken an F. S.

Naja, es gibt ja zu dem Thema durchaus einsehbare Literatur auf der Homepage der EASA. Das Thema heißt "Performance Based Regulation" und wird möglichst weit ausgedehnt. Die Regeln sind dabei anhand der zu erreichenden Ziele definiert, damit man Flexibilität und Resilienz gegenüber technologischem Fortschritt und Änderungen erreichen kann udn auch Safety Managment adaptiv gestalten kann. So ist es zum Beispiel möglich im Umfang der Pilot-Owner-Maintenance auch zukünftige Technologien zu berücksichtigen, über dei die EASA noch keine Kenntnis hat.

Was genau ist Dir an "Du sollst nicht fliegen, wenn psychoaktive Substanzen Deine Leistungsfähigkeit beeinträchtigen" nicht klar?

5. Juni 2023 20:27 Uhr: Von F. S. an Malte Höltken
Wo soll ich anfangen? Nur so als Beispiel:
- es ist gerade eine Eigenschaft von psychoactive Substanzen, dass man seine Leistungsfähigkeit nicht mehr objektiv einschätzen kann.
- bis etwa 0,3 Promille wird meine Reaktionszeit (gemessen!) eher besser. Andere kognitive Prozesse wahrscheinlich/vielleicht da schon schlechter. Ist meine Leistungsfähigkeit dann eingeschränkt, oder nicht?
- (leider) kenne ich Menschen, bei denen die Leistungsfähigkeit unter 1.0 Promille stark eingeschränkt ist. Dürfen die dann mit Alkohol im Blut fliegen?
- wenn ich an einem heissen Sommertag (leider durchaus realistisch) Mittelstand dehydriert und (rein hypothetisch) mit 0.5 Promille aus einem Flieger steige, wer entscheidet dann, ob meine Leistungsfähigkeit auf Grund der Dehydration oder auf Grund des Alkohols eingeschränkt ist?
- Wer ist eigentlich nachweisspflichtig, dass meine Leistungsfähigkeit (nicht) eingeschränkt ist?

Diese Frage bd eine Vielzahl ähnlicher Fragen führen dazu, dass in praktisch allen Ländern der Welt das Thema Alkohol am Steuer über klare Grenzwertr geregelt ist und eben nicht „der Eigenverantwortung“ überlassen wird. Warum muss das ausgerechnet beim Fliegen anders sein?

P.S. Um es nochmal klar zu sagen: Ich persönlich halte mich strikt an eine 0 Promille Grenze und zwar nicht nur, weil es in Deutschland Gesetz ist
5. Juni 2023 21:41 Uhr: Von Pascal Holzmüller an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Da steht "while under the influence". Nicht "while restricted by". Du darfst keine sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ausführen während du durch Psychoaktive Substanzen BEEINFLUSST bist.

Viel Glück damit, dem Richter zu erklären dass da ja nicht "VERBOTEN" steht und die drei Bier vor dem Start nichts mit der runway excursion zu tun hatten.

5. Juni 2023 23:23 Uhr: Von Michi V. an Thomas Stein

Es geht doch um die Pflicht und nicht was man haben will oder praktisch ist....


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