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Geschäftsreisen abrechnen bei Charter über Verein
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13. Mai 2023 17:36 Uhr: Von B. Quax F. an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]

Ja, das ist eine Meinung, ich habe andere Erfahrungen gemacht. Das Wissen von Steuerberatern ist bei dem exotischen Thema stark beschränkt (meist kennen die nur Urteile, die aber anders gelagert sind) und Fachlich und Sachlich sind da Rechtsanwälte die Erfahrungen mit dem Thema haben spannender.

13. Mai 2023 17:57 Uhr: Von B. Quax F. an Guido Frey

Ja, graue Haare bekommt man davon. Ist ein Tanz mit dem Bär.

Allerdings sehe ich hier noch keinen Wiederspruch, das FA muss Dir eine Unangemessenheit beweisen und nicht Du die Angemessenheit. Da ist viel Spielraum, allerdings möchte ich Abgrenzen das meine Erfahrungen nicht auf "Werbungskosten" beruhen, sondern auf Betriebsausgaben. Daher ist es gut wenn wir das trennen und ich sage, da wirst Du Recht haben wenn es bei Dir so war! Allerdings wäre es auch gut wenn es mit einem Urteil ausgegangen ist? Alles andere wäre ja auch nur ein "Deal" zweier unterschiedlichen Auffassung wo keiner weiß wer Recht bekommen hätte.

13. Mai 2023 18:01 Uhr: Von Guido Frey an Jochen Wilhe Bewertung: +3.00 [3]

Für den Beleg der Angemessenheit ist sicherlich mittlerweile der Vergleich mit einem Linienflug (Business Klasse) + Taxi zu dem meist ungünstiger gelegenen Verkehrsflughäfen ganz überzeugend.

Ja, das hat bei mir das Finanzamt u. a. als Vergleichsmaßstab klaglos akzeptiert.

13. Mai 2023 18:04 Uhr: Von Guido Frey an B. Quax F. Bewertung: +3.00 [3]

Glücklicherweise ist es bei mir ohne Urteil ausgegangen, da ich nachweisen konnte, dass die ersparte Zeit die höheren Kosten im Vergleich zu alternativen Transportmöglichkeiten durchaus aufwog.

Das FA stellte sich anfangs einfach auf den Standpunkt, dass es auch günstigere Transportmöglichkeiten gegeben hätte. Damit hätte ich das eigene Flugzeug aus reinem "Affektionsinteresse" genutzt. Damit sei das ganze unangemessen. Und schon durfte ich einen Gegenbeweis führen...

Ich kann daher aus meiner Erfahrung heraus nur jedem empfehlen, sich auf eine solche Argumentation gut vorzubereiten. Ob es dann taktisch klüger ist, diese Argumentation proaktiv oder erst auf Nachfrage vorzubringen, vermag ich nicht zu sagen.

13. Mai 2023 23:04 Uhr: Von Robert Hofmann an Robert Hofmann

Ist es dann eigentlich beim Chartern über einen Verein für eine Geschäftsreise sinnvoll, sich von jedem Flug eine einzelne Abrechnung geben zu lassen?

Oder einfach den Rest auf der Monatsabrechnung schwärzen? Das Finanzamt geht es ja eigentlich nichts an, wo man in dem Monat sonst noch wo hingeflogen ist.

Wie handhabt ihr das?

13. Mai 2023 23:09 Uhr: Von Alfred Obermaier an Robert Hofmann Bewertung: +5.00 [5]

Erfahrung macht klug. Immer Einzelbelege für den einzelnen Vorgang. Nichts schwärzen. Das vermeidet (dumme) Fragen. Verursacht keine Diskussionen. Das ist keine steuerliche Beratung sondern nur die (möglicherweise unzutreffende) persönliche Meinung des Verfassers.

14. Mai 2023 21:32 Uhr: Von B. Quax F. an Guido Frey

Glücklicherweise ist es bei mir ohne Urteil ausgegangen, da ich nachweisen konnte, dass die ersparte Zeit die höheren Kosten im Vergleich zu alternativen Transportmöglichkeiten durchaus aufwog.

Das FA stellte sich anfangs einfach auf den Standpunkt, dass es auch günstigere Transportmöglichkeiten gegeben hätte. Damit hätte ich das eigene Flugzeug aus reinem "Affektionsinteresse" genutzt. Damit sei das ganze unanagemessen. Und schon durfte ich einen Gegenbeweis führen...

Das war eine Willkürliche Meinung eines Beamten, der die Antwort bekommen hat die ER wollte. Das sagt nichts über die Rechtliche Lage aus.

Nach der Betriebsprüfung wollten der Prüfer 35k an MwSt. nicht anerkennen. Auch beim Gespräch am Runden Tisch wie oder warum das so seien sollte gab es null Tollerranz.

Dann folgte der Einspruch und die Rechtsbehelfstelle hat den Fall wie eine heiße Kartoffel von einem Sachbearbeiter zum anderen geschickt.

Nach 22k Anwaltskosten, wurde es am Ende ein Bescheid über 1.700€. Die Summe konnte mir zwar auch keiner logisch erklären, war aber zu gering um sich weiter darüber zu streiten.

Es wurde im ganzen Verfahren nie nach alternativen Transportmöglichkeiten gefragt, noch ausgerechnet. Es ging am Ende nur darum einen Fehler in der Dokumentation zu finden. Wie es ja auch mit Fahrtenbüchern gerne gemacht wird um dann alles für 3 Jahre zu "streichen". Aber das sahen Gerichte dann auch anders.....

Es gibt einfach zu wenig in der Rechtssprechung und zu viele Beispiele wo Firmen Jets betreiben.

15. Mai 2023 08:23 Uhr: Von F. S. an B. Quax F. Bewertung: +4.00 [4]

Ansichten des FA´s sind auch grundsätzlich nicht interessant, Frage ist was Gesetz und Gerichte sagen.

Das mag für Menschen zutreffen, die Spass daran haben, andere zu verklagen und es als sportliche Herausforderung nehmen, gegen das Finanzamt Recht zu behalten.

Andere Menschen - und ich behaupte einfach mal, dass das die Mehrheit ist - wollen einfach nur ihre Ruhe vor dem Finanzamt und sie empfinden es als emotionale Belastung, wenn ihr FA eine hohe Forderung stellt, gegen die sie klagen müssen - selbst wenn sie meinen, zu wissen, dass diese Forderung ungerechtfertigt ist.
Für solche Menschen ist durchaus relevant, was das Finanzamt meint und welche Dinge man ohne Stress durchbekommt und bei welchen man sich auf eine Klage einstellen muss.

15. Mai 2023 15:23 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Robert Hofmann
Was mir noch nicht klar ist: Unternimmst Du die Reise als Selbstständiger oder als Angestellter?
16. Mai 2023 10:32 Uhr: Von Robert Hofmann an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Was mir noch nicht klar ist: Unternimmst Du die Reise als Selbstständiger oder als Angestellter?

Als Selbständiger. Zum einen, um auf Kongresse zu reisen und zum anderen um zu einer vermieteten Immobilie zu kommen, die mir gehört und um die ich mich kümmern muss.

16. Mai 2023 19:03 Uhr: Von B. Quax F. an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Es gibt aber nicht "das" Finazamt. Im diesem Fall ware es eine willkürliche Auswahl, bei jedem anderen kann es eine andere "Grundlage" geben. Der kleinste Nenner den ich bitte daraus zu schlussfolgern, sich nicht darauf verlassen dass es keinen Streß gibt, nur weil es bei jemanden mit dieser Argumentaion funktioniert hat.

25. Juli 2023 23:54 Uhr: Von Robert Hofmann an Robert Hofmann

Kann man bei einem Flugzeug, das einem gehört, bei Geschäftsflugreisen eigentlich auch 0,30 Euro/km als Ausgaben ansetzen, oder wird dabei ein anderer Satz zugrunde gelegt?

26. Juli 2023 00:17 Uhr: Von Alexander Callidus an Robert Hofmann Bewertung: +2.00 [2]

Warum gibst du dann nicht gleich eine Autoreise an?
Ich tue mir den Stress und die Diskussion mit dem Finanzamt nicht an., dafür ist mir meine Lebenszeit zu schade. Kongressreisen mit dem eigenen Flieger sind doch wirklich mein Privatvergnügen und wenn das Finanzamt 0,30 € pro Kilometer anerkennt, sind das ungefähr meine variablen Kosten, das passt schon in etwa, was will ich mehr?

26. Juli 2023 08:44 Uhr: Von Chris _____ an F. S.

Macht das wirklich jemand für seinen Privatwagen?

Ich habe das mal ein paar Jahre lang gemacht. Aufwand ist überschaubar mit Excel, wenn man einfach immer mit Kreditkarte tankt, kann man die Tankbeträge aus den Abrechnungen rausfischen.

26. Juli 2023 09:30 Uhr: Von B. S. an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe den Eindruck, es sollte in dieser Diskusison streng zwischen Abhängig Beschäftigten und Selbstständigen unterschieden werden. Die Welten sind doch sehr unterschiedlich.

Beispiel, als Angestellter hat man durchaus die Option eine Zureise zu einem beruflichen Ereignis als Autofahrt privat mit Kilometerabrechnung einreichen zu können (übrigens 0,38 €Cents ab dem 21. km). Problematisch wird es dann zweierlei, zum Einen belügt man seinen Arbeitgeber und zum Anderen kann es sein, dass man damit gegen Richtlinien, Governance, Selbstverpflichtungen des Arbeitgeber verstösst. Nicht wenige Unternehmen haben in der Unternehmensrichtlinie stehen, dass Flüge mit Privatflugzeugen nicht durchgeführt werden dürfen. Die Wahrschheinlichkeit, dass einen als Angestellten eine Prüfung der geldwerten Vorteile aus Reisekostenabrechnung trifft, ist bei der heutigen FA Belastung allerdings eher gering.

Als Selbstständiger steht einem die Option Fakekilometerabrechnung in aller Regel nicht offen, da das FA bei den Autos sehr genau hinschaut und man in aller Regel sowieso ein Fahrtenbuch für das beruflich genutzte Fahrzeug führt (mindestens, etliche FA fordern inzwischen auch Fahrtenbuch für alle im Haushalt befindlichen Fahrzeug).

Ich nutze die private Cessna seit vielen Jahren auch für berufliche Reisen und habe die Diskussion mit dem FA jedes Jahr wieder intensiv. Nach den einschlägigen Gerichtsurteilen (FGH Hessen und Bayern) kann es einem Unternehmer nicht prinzipiell abgelehnt werden, ein Kleinflugzeug zu nutzen und anrechnen zu lassen. Das FA muss die Angemessenheit dann in jedem Einzelfall prüfen (da macht man sich echt Freunde ...) und den Anrechnungsbetrag bestimmen. Direkte Kosten der Reise sind dabei in aller Regel kein Problem und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte man zu jedem Einzelflug anfertigen mit Begründung, weswegen man gerade bei diesem Flug einen wichtigen Grund hatte zu fliegen. Als Selbstständiger kann man zB die Zeitersparnis gegen Kunde/Auftragswert der Zeit stellen und das rechnet sich dann recht schnell. Charter wird allerdings nicht gern gesehen, weil da natürlich Fixkosten im Hintergrund gegen den Charterpreis laufen und man im Extremfall eine Betriebsprüfung des FA beim Vercharterer auslöst. Nicht zu vergessen als Selbstständiger im Einsatz für den Kunden: erlaubt die Firmenpolicy des Kunden das Fliegen mit Kleinflugzeug, ist die im Vertrag auf die Lieferanten ausgedehnt worden und neuerdings - wie ist deren Auslegung von Lieferkettengesetz und ESG Richtlinie die ggf auch zuschlagen kann. Bei meiner Einzelwirtschaftsaufstellung für das FA habe ich zB im Vorgriff auf die ESG Novelle, die zum Ende des Jahres scharf geht für die Jahresabschlüsse 23, schon die Spritverbräuche in die Gegenüberstellung Bahn/Airline/Auto/Kleinflugzeug aufgenommen.

Mal in die Runde gefragt, besteht Interesse an einem Artikel über die Aspekte Geschäftsreisen mit dem Kleinflugzeug? Ich hatte vor ein paar Jahren schon mal einen Artikel vorbereitet, den aber aufgrund Bedenken der StB-Kanzlei wegen einer offfenen Diskussion nicht zur Veröffentlichung frei geben können.

26. Juli 2023 09:56 Uhr: Von Michael Söchtig an B. S. Bewertung: +1.00 [1]

Nur um ein Beispiel aus der Praxis zu geben - Ich bin Angestellter und unsere Reisekostenrichtlinie erlaubt zwar ab gewissen Entfernungen Bahn 1. Klasse, km Pauschale abrechnen darf ich aber nur wenn ich einen privaten PKW benutze.

Ich habe einmal vorgerechnet für eine Dienstreise nach Hamburg dass es günstiger wäre zu Dritt mit der Cessna zu fliegen als wenn jeder mit 1. Klasse Ticket anreist (Fahrgemeinschaft mal außen vor gelassen) - keine Chance. In unserem Fall gibt es dann also mit der Cessna genau 0 Euro. Würde ich behaupten, ich wäre mit dem Auto gefahren, würde ich meinen Arbeitgeber belügen, und Geld bekommen für einen Tatbestand bei dem unsere Reisekostenrichtlinie keine erstattung erlaubt (schließlich bin ich ja nicht mit dem Auto gefahren). M.E. wäre das schon vollendeter Betrug und strafbar, Folge man riskiert (zu Recht) die fristlose Kündigung, selbst wenn die Alternative mit den Bahntickets rechnerisch teurer wäre.

Würde ich also nie machen, der Flug wäre in meinem Falle also nicht über die Firma abrechenbar (und damit wären wir wieder beim Finanzamt, es ist und bleibt ja eine Dienstreise).

Für mich bleibt es ein wunderbares Hobby, dafür riskiere ich jedenfalls niemals meinen Job.

26. Juli 2023 10:13 Uhr: Von B. S. an Michael Söchtig

Die Argumentation "betriebswirtschaftlich günstiger" müsstest du allerdings vollständig diskutieren, inkl. Unfallversicherung, BG, betriebliche Altersvorsorge/Lebensversicherung und einem Haufen etc. - oftmals finden sich da weitere wichtige Aspekte und das fängt schon bei der Fragestellung an ab wann du beim Mitnehmen von Kollegen einen CPL brauchst.

26. Juli 2023 11:01 Uhr: Von Michael Söchtig an B. S. Bewertung: +1.00 [1]

Außerdem trauen die sich alle nicht mit mir zu fliegen ;). Wie mein Fluglehrer sagen würde, zu Recht ;).

26. Juli 2023 11:12 Uhr: Von ingo fuhrmeister an B. S.

stimmt...so hats mir auch ein anwalt erklärt...wenn du mit kollegen für die firma fliegst...könnte rechtlich schon gewerblicher oder werksverkehr vorliegen...alles mit vorsicht...

mfg

ingo fuhrmeister

26. Juli 2023 11:16 Uhr: Von B. S. an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]
26. Juli 2023 11:17 Uhr: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an ingo fuhrmeister
Moin,
ich habe bei unserem FA (im nordöstlichen NRW) keine Probleme gehabt,
im Verein gecharterte Flüge (PA28 und C182, natürlich nur die Charterkosten, nicht der Vereinsbeitrag) für dienstliche Zwecke (bin Freiberufler) geltend zu machen, weder ertrags- noch umsatzsteuerlich. Haben auch die Betriebsprüfung ohne Nachfrage überstanden, wobei der dienstlich veranlasste Zweck des Fluges natürlich klar belegt war.
Grüße
26. Juli 2023 11:33 Uhr: Von Michael Söchtig an Hofrat Jürgen Hinrichs

Danke auch für den Hinweis. Wenn dann wäre das ein strikter Kostenteilungsflug geworden. M.E. müsste das nach EASA Regeln (anders als bei der FAA) dann gehen. Aber das schau ich mir noch mal an.

27. Juli 2023 00:54 Uhr: Von Alexander Callidus an Michael Söchtig

Nur um das nicht so stehen zu lassen: mein Arbeitgeber zahlt mir eh keine Reisekosten und es ist ihm egal, welches Verkehrsmittel ich benutze.


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