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26. Juli 2023: Von Michael Söchtig an P.B. S. Bewertung: +1.00 [1]

Nur um ein Beispiel aus der Praxis zu geben - Ich bin Angestellter und unsere Reisekostenrichtlinie erlaubt zwar ab gewissen Entfernungen Bahn 1. Klasse, km Pauschale abrechnen darf ich aber nur wenn ich einen privaten PKW benutze.

Ich habe einmal vorgerechnet für eine Dienstreise nach Hamburg dass es günstiger wäre zu Dritt mit der Cessna zu fliegen als wenn jeder mit 1. Klasse Ticket anreist (Fahrgemeinschaft mal außen vor gelassen) - keine Chance. In unserem Fall gibt es dann also mit der Cessna genau 0 Euro. Würde ich behaupten, ich wäre mit dem Auto gefahren, würde ich meinen Arbeitgeber belügen, und Geld bekommen für einen Tatbestand bei dem unsere Reisekostenrichtlinie keine erstattung erlaubt (schließlich bin ich ja nicht mit dem Auto gefahren). M.E. wäre das schon vollendeter Betrug und strafbar, Folge man riskiert (zu Recht) die fristlose Kündigung, selbst wenn die Alternative mit den Bahntickets rechnerisch teurer wäre.

Würde ich also nie machen, der Flug wäre in meinem Falle also nicht über die Firma abrechenbar (und damit wären wir wieder beim Finanzamt, es ist und bleibt ja eine Dienstreise).

Für mich bleibt es ein wunderbares Hobby, dafür riskiere ich jedenfalls niemals meinen Job.

26. Juli 2023: Von P.B. S. an Michael Söchtig

Die Argumentation "betriebswirtschaftlich günstiger" müsstest du allerdings vollständig diskutieren, inkl. Unfallversicherung, BG, betriebliche Altersvorsorge/Lebensversicherung und einem Haufen etc. - oftmals finden sich da weitere wichtige Aspekte und das fängt schon bei der Fragestellung an ab wann du beim Mitnehmen von Kollegen einen CPL brauchst.

26. Juli 2023: Von Michael Söchtig an P.B. S. Bewertung: +1.00 [1]

Außerdem trauen die sich alle nicht mit mir zu fliegen ;). Wie mein Fluglehrer sagen würde, zu Recht ;).

26. Juli 2023: Von ingo fuhrmeister an P.B. S.

stimmt...so hats mir auch ein anwalt erklärt...wenn du mit kollegen für die firma fliegst...könnte rechtlich schon gewerblicher oder werksverkehr vorliegen...alles mit vorsicht...

mfg

ingo fuhrmeister

26. Juli 2023: Von P.B. S. an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]
26. Juli 2023: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an ingo fuhrmeister
Moin,
ich habe bei unserem FA (im nordöstlichen NRW) keine Probleme gehabt,
im Verein gecharterte Flüge (PA28 und C182, natürlich nur die Charterkosten, nicht der Vereinsbeitrag) für dienstliche Zwecke (bin Freiberufler) geltend zu machen, weder ertrags- noch umsatzsteuerlich. Haben auch die Betriebsprüfung ohne Nachfrage überstanden, wobei der dienstlich veranlasste Zweck des Fluges natürlich klar belegt war.
Grüße
26. Juli 2023: Von Michael Söchtig an Hofrat Jürgen Hinrichs

Danke auch für den Hinweis. Wenn dann wäre das ein strikter Kostenteilungsflug geworden. M.E. müsste das nach EASA Regeln (anders als bei der FAA) dann gehen. Aber das schau ich mir noch mal an.

27. Juli 2023: Von Alexander Callidus an Michael Söchtig

Nur um das nicht so stehen zu lassen: mein Arbeitgeber zahlt mir eh keine Reisekosten und es ist ihm egal, welches Verkehrsmittel ich benutze.


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