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26. Juli 2023 00:17 Uhr: Von Alexander Callidus an Robert Hofmann Bewertung: +2.00 [2]

Warum gibst du dann nicht gleich eine Autoreise an?
Ich tue mir den Stress und die Diskussion mit dem Finanzamt nicht an., dafür ist mir meine Lebenszeit zu schade. Kongressreisen mit dem eigenen Flieger sind doch wirklich mein Privatvergnügen und wenn das Finanzamt 0,30 € pro Kilometer anerkennt, sind das ungefähr meine variablen Kosten, das passt schon in etwa, was will ich mehr?

26. Juli 2023 09:30 Uhr: Von B. S. an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe den Eindruck, es sollte in dieser Diskusison streng zwischen Abhängig Beschäftigten und Selbstständigen unterschieden werden. Die Welten sind doch sehr unterschiedlich.

Beispiel, als Angestellter hat man durchaus die Option eine Zureise zu einem beruflichen Ereignis als Autofahrt privat mit Kilometerabrechnung einreichen zu können (übrigens 0,38 €Cents ab dem 21. km). Problematisch wird es dann zweierlei, zum Einen belügt man seinen Arbeitgeber und zum Anderen kann es sein, dass man damit gegen Richtlinien, Governance, Selbstverpflichtungen des Arbeitgeber verstösst. Nicht wenige Unternehmen haben in der Unternehmensrichtlinie stehen, dass Flüge mit Privatflugzeugen nicht durchgeführt werden dürfen. Die Wahrschheinlichkeit, dass einen als Angestellten eine Prüfung der geldwerten Vorteile aus Reisekostenabrechnung trifft, ist bei der heutigen FA Belastung allerdings eher gering.

Als Selbstständiger steht einem die Option Fakekilometerabrechnung in aller Regel nicht offen, da das FA bei den Autos sehr genau hinschaut und man in aller Regel sowieso ein Fahrtenbuch für das beruflich genutzte Fahrzeug führt (mindestens, etliche FA fordern inzwischen auch Fahrtenbuch für alle im Haushalt befindlichen Fahrzeug).

Ich nutze die private Cessna seit vielen Jahren auch für berufliche Reisen und habe die Diskussion mit dem FA jedes Jahr wieder intensiv. Nach den einschlägigen Gerichtsurteilen (FGH Hessen und Bayern) kann es einem Unternehmer nicht prinzipiell abgelehnt werden, ein Kleinflugzeug zu nutzen und anrechnen zu lassen. Das FA muss die Angemessenheit dann in jedem Einzelfall prüfen (da macht man sich echt Freunde ...) und den Anrechnungsbetrag bestimmen. Direkte Kosten der Reise sind dabei in aller Regel kein Problem und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte man zu jedem Einzelflug anfertigen mit Begründung, weswegen man gerade bei diesem Flug einen wichtigen Grund hatte zu fliegen. Als Selbstständiger kann man zB die Zeitersparnis gegen Kunde/Auftragswert der Zeit stellen und das rechnet sich dann recht schnell. Charter wird allerdings nicht gern gesehen, weil da natürlich Fixkosten im Hintergrund gegen den Charterpreis laufen und man im Extremfall eine Betriebsprüfung des FA beim Vercharterer auslöst. Nicht zu vergessen als Selbstständiger im Einsatz für den Kunden: erlaubt die Firmenpolicy des Kunden das Fliegen mit Kleinflugzeug, ist die im Vertrag auf die Lieferanten ausgedehnt worden und neuerdings - wie ist deren Auslegung von Lieferkettengesetz und ESG Richtlinie die ggf auch zuschlagen kann. Bei meiner Einzelwirtschaftsaufstellung für das FA habe ich zB im Vorgriff auf die ESG Novelle, die zum Ende des Jahres scharf geht für die Jahresabschlüsse 23, schon die Spritverbräuche in die Gegenüberstellung Bahn/Airline/Auto/Kleinflugzeug aufgenommen.

Mal in die Runde gefragt, besteht Interesse an einem Artikel über die Aspekte Geschäftsreisen mit dem Kleinflugzeug? Ich hatte vor ein paar Jahren schon mal einen Artikel vorbereitet, den aber aufgrund Bedenken der StB-Kanzlei wegen einer offfenen Diskussion nicht zur Veröffentlichung frei geben können.

26. Juli 2023 09:56 Uhr: Von Michael Söchtig an B. S. Bewertung: +1.00 [1]

Nur um ein Beispiel aus der Praxis zu geben - Ich bin Angestellter und unsere Reisekostenrichtlinie erlaubt zwar ab gewissen Entfernungen Bahn 1. Klasse, km Pauschale abrechnen darf ich aber nur wenn ich einen privaten PKW benutze.

Ich habe einmal vorgerechnet für eine Dienstreise nach Hamburg dass es günstiger wäre zu Dritt mit der Cessna zu fliegen als wenn jeder mit 1. Klasse Ticket anreist (Fahrgemeinschaft mal außen vor gelassen) - keine Chance. In unserem Fall gibt es dann also mit der Cessna genau 0 Euro. Würde ich behaupten, ich wäre mit dem Auto gefahren, würde ich meinen Arbeitgeber belügen, und Geld bekommen für einen Tatbestand bei dem unsere Reisekostenrichtlinie keine erstattung erlaubt (schließlich bin ich ja nicht mit dem Auto gefahren). M.E. wäre das schon vollendeter Betrug und strafbar, Folge man riskiert (zu Recht) die fristlose Kündigung, selbst wenn die Alternative mit den Bahntickets rechnerisch teurer wäre.

Würde ich also nie machen, der Flug wäre in meinem Falle also nicht über die Firma abrechenbar (und damit wären wir wieder beim Finanzamt, es ist und bleibt ja eine Dienstreise).

Für mich bleibt es ein wunderbares Hobby, dafür riskiere ich jedenfalls niemals meinen Job.

26. Juli 2023 10:13 Uhr: Von B. S. an Michael Söchtig

Die Argumentation "betriebswirtschaftlich günstiger" müsstest du allerdings vollständig diskutieren, inkl. Unfallversicherung, BG, betriebliche Altersvorsorge/Lebensversicherung und einem Haufen etc. - oftmals finden sich da weitere wichtige Aspekte und das fängt schon bei der Fragestellung an ab wann du beim Mitnehmen von Kollegen einen CPL brauchst.

26. Juli 2023 11:01 Uhr: Von Michael Söchtig an B. S. Bewertung: +1.00 [1]

Außerdem trauen die sich alle nicht mit mir zu fliegen ;). Wie mein Fluglehrer sagen würde, zu Recht ;).

26. Juli 2023 11:12 Uhr: Von ingo fuhrmeister an B. S.

stimmt...so hats mir auch ein anwalt erklärt...wenn du mit kollegen für die firma fliegst...könnte rechtlich schon gewerblicher oder werksverkehr vorliegen...alles mit vorsicht...

mfg

ingo fuhrmeister

26. Juli 2023 11:16 Uhr: Von B. S. an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]
26. Juli 2023 11:17 Uhr: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an ingo fuhrmeister
Moin,
ich habe bei unserem FA (im nordöstlichen NRW) keine Probleme gehabt,
im Verein gecharterte Flüge (PA28 und C182, natürlich nur die Charterkosten, nicht der Vereinsbeitrag) für dienstliche Zwecke (bin Freiberufler) geltend zu machen, weder ertrags- noch umsatzsteuerlich. Haben auch die Betriebsprüfung ohne Nachfrage überstanden, wobei der dienstlich veranlasste Zweck des Fluges natürlich klar belegt war.
Grüße
26. Juli 2023 11:33 Uhr: Von Michael Söchtig an Hofrat Jürgen Hinrichs

Danke auch für den Hinweis. Wenn dann wäre das ein strikter Kostenteilungsflug geworden. M.E. müsste das nach EASA Regeln (anders als bei der FAA) dann gehen. Aber das schau ich mir noch mal an.

27. Juli 2023 00:54 Uhr: Von Alexander Callidus an Michael Söchtig

Nur um das nicht so stehen zu lassen: mein Arbeitgeber zahlt mir eh keine Reisekosten und es ist ihm egal, welches Verkehrsmittel ich benutze.


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