Ich habe den Eindruck, es sollte in dieser Diskusison streng zwischen Abhängig Beschäftigten und Selbstständigen unterschieden werden. Die Welten sind doch sehr unterschiedlich.
Beispiel, als Angestellter hat man durchaus die Option eine Zureise zu einem beruflichen Ereignis als Autofahrt privat mit Kilometerabrechnung einreichen zu können (übrigens 0,38 €Cents ab dem 21. km). Problematisch wird es dann zweierlei, zum Einen belügt man seinen Arbeitgeber und zum Anderen kann es sein, dass man damit gegen Richtlinien, Governance, Selbstverpflichtungen des Arbeitgeber verstösst. Nicht wenige Unternehmen haben in der Unternehmensrichtlinie stehen, dass Flüge mit Privatflugzeugen nicht durchgeführt werden dürfen. Die Wahrschheinlichkeit, dass einen als Angestellten eine Prüfung der geldwerten Vorteile aus Reisekostenabrechnung trifft, ist bei der heutigen FA Belastung allerdings eher gering.
Als Selbstständiger steht einem die Option Fakekilometerabrechnung in aller Regel nicht offen, da das FA bei den Autos sehr genau hinschaut und man in aller Regel sowieso ein Fahrtenbuch für das beruflich genutzte Fahrzeug führt (mindestens, etliche FA fordern inzwischen auch Fahrtenbuch für alle im Haushalt befindlichen Fahrzeug).
Ich nutze die private Cessna seit vielen Jahren auch für berufliche Reisen und habe die Diskussion mit dem FA jedes Jahr wieder intensiv. Nach den einschlägigen Gerichtsurteilen (FGH Hessen und Bayern) kann es einem Unternehmer nicht prinzipiell abgelehnt werden, ein Kleinflugzeug zu nutzen und anrechnen zu lassen. Das FA muss die Angemessenheit dann in jedem Einzelfall prüfen (da macht man sich echt Freunde ...) und den Anrechnungsbetrag bestimmen. Direkte Kosten der Reise sind dabei in aller Regel kein Problem und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte man zu jedem Einzelflug anfertigen mit Begründung, weswegen man gerade bei diesem Flug einen wichtigen Grund hatte zu fliegen. Als Selbstständiger kann man zB die Zeitersparnis gegen Kunde/Auftragswert der Zeit stellen und das rechnet sich dann recht schnell. Charter wird allerdings nicht gern gesehen, weil da natürlich Fixkosten im Hintergrund gegen den Charterpreis laufen und man im Extremfall eine Betriebsprüfung des FA beim Vercharterer auslöst. Nicht zu vergessen als Selbstständiger im Einsatz für den Kunden: erlaubt die Firmenpolicy des Kunden das Fliegen mit Kleinflugzeug, ist die im Vertrag auf die Lieferanten ausgedehnt worden und neuerdings - wie ist deren Auslegung von Lieferkettengesetz und ESG Richtlinie die ggf auch zuschlagen kann. Bei meiner Einzelwirtschaftsaufstellung für das FA habe ich zB im Vorgriff auf die ESG Novelle, die zum Ende des Jahres scharf geht für die Jahresabschlüsse 23, schon die Spritverbräuche in die Gegenüberstellung Bahn/Airline/Auto/Kleinflugzeug aufgenommen.
Mal in die Runde gefragt, besteht Interesse an einem Artikel über die Aspekte Geschäftsreisen mit dem Kleinflugzeug? Ich hatte vor ein paar Jahren schon mal einen Artikel vorbereitet, den aber aufgrund Bedenken der StB-Kanzlei wegen einer offfenen Diskussion nicht zur Veröffentlichung frei geben können.