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Luftrecht und Behörden | Zuständige Behörde für Lizenzausstellung nach Umzug  
26. September 2022: Von Jakob Schar 

Hallo zusammen!

Ich hätte mal eine Frage. Meine Lizenz (PPL-A) wurde mir vom Luftamt Südbayern ausgestellt, das habe ich soweit nie hinterfragt, da sowohl die Flugschule als auch mein Wohnsitz nahe München sind. Was aber passiert, wenn ich in ein anderes Bundesland umziehen und dort weitere Berechtigungen (z.B. Nachtflug) erwerben oder den 2-Jahres Checkflug bei einer Flugschule vor Ort machen würde, wäre dann nach wie vor das Luftamt Südbayern zuständig oder ändert sich das? Wovon wird die Zuständigkeit abhängig gemacht, hängt das wie z.B. beim Führerschein, am Wohnsitz?

Vielen Dank und viele Grüße

Jakob

26. September 2022: Von Mark Juhrig an Jakob Schar

Üblicherweise informiert man die "alte" Behörde über den neuen Wohnsitzt. Dann wird die "Luftfahrer-Akte" an die neue Behörde übermittelt.

26. September 2022: Von Alex Stoeldt an Jakob Schar

Aus dem Wohnsitz ergibt sich de Zuständigkeit der Behörde, egal wo Du welche Berechtigung machst.

Viele Grüße - Alex

26. September 2022: Von Jakob Schar an Jakob Schar

Alles klar, vielen Dank euch beiden!

26. September 2022: Von Horst Metzig an Alex Stoeldt

Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland, Südbaden, und eine tschechische Pilotenlizenz. Eine formelle Zuständigkeit des Bewerbers gibt es meiner Einschätzung nicht. Ausschlaggebend ist der Ort der Flugschule, ist diese in Bayern, dann ist das zuständige Luftamt im Hoheitsbereich Wohnort der Flugschule zuständig. Weil ich meine Pilotenausbildung in Tschechien, genau gesagt einen Flugplatz im Riesengebirge, gemacht habe, ist sicher nicht die Landesluftfahrtbehörde meines amtlichen Wohnsitz zuständig, sondern der Flugschule.

26. September 2022: Von Alex Stoeldt an Horst Metzig

Richtig lesen. Wenn die Lizemz vom Luftamt Südbayern ausgestellt wurde, dann ist es eine deutsche Lizenz und damit ist die zuständige Landesluftfahrtbehörde nach dem Wohnort des Lizenzinhabers zuständig.

26. September 2022: Von Johannes König an Horst Metzig
Hättest du eine deutsche Lizenz, wäre die Behörde deines Wohnsitzes zuständig.

Beispiel von mir: FI-Berechtigung bei einer österreichischen ATO gemacht, aber in die deutsche Lizenz eingetragen hat es das für mich damals zuständige Luftamt Südbayern.

Ausnahme in D: Ab IFR oder CPL ist das LBA deutschlandweit zuständig.
26. September 2022: Von Malte Höltken an Jakob Schar

Bei Ausstellung ist entweder der Wohnsitz oder der Sitz der Flugschule ausschlaggebend, das kann man wählen.

Bei Umzug kannst Du die Lizenz da belassen, wo sie ist. Man muss die Lizenz nicht umziehen. Meine Lizenz ist auch noch in Münster, und mein Wohnsitz in Flensburg. Funktioniert wunderbar.

26. September 2022: Von Alex Stoeldt an Malte Höltken

Das ist mir ehrlich gesagt neu, da ja im Schein auch die Adresse steht, die aktuell sein muss (sollte?).

26. September 2022: Von Mark Juhrig an Alex Stoeldt

Malte hat schon recht, wenn er schreibt: bei Ausstellung ist entweder der Wohnsitz oder der Sitz der Flugschule ausschlaggebend.

Beispiel: ich wohne in Hessen und habe meinen PPL-A in Niedersachsen gemacht. Die Behörde in Wolfenbüttel hat mir den PPL-A nach bestandener Prüfung ausgestellt. Als ich dann später noch CVFR gemacht habe um einen JAR-FLC-PPL zu erhalten, hat Wolfenbüttel meine Unterlagen nach Darmstadt geschickt, da ich die CVFR-Ausbildung in Hessen gemacht habe.

26. September 2022: Von Horst Metzig an Alex Stoeldt

Ich kann mit meiner deutschen Lizenz bei deutschen Wohnort auch in ein anderes EU Land umziehen. Das machen aktuell einige Motorflugpiloten mit deutschen Wohnsitz wegen dieser ZÜP. Das sagte mir sogar ein Mitarbeiter einer Landesluftfahrtbehörde, ganz gelassen als wäre das die natürlichste und selbverständlichste Angelegenheit in Deutschland.

Ich habe dann eine portugiesische Privatpilotenlizenz, in dieser steht mein deutschert Wohnort drin. Wenn ich dann mit dieser portugiesischen Pilotenlizenz in Deutschland, oder Frankreich eine erweiterte Berechtigung erwerben möchte, wie Fluglehrer, dann bekomme ich zunächst meine Fluglehrerausbildung in Frankreich/Deutschland, die spätere Eintrtagung dieser Fluglehrerberechtigung macht dann die portugiesische Luftfahrtbehörde.

26. September 2022: Von Alex Stoeldt an Horst Metzig

Achso, keine ZÜP bekommen und deswegen ne tschechische Lizenz?

26. September 2022: Von Alex Stoeldt an Mark Juhrig

Der Ersteller des Beitrags hat aber bereits eine ausgestellte Lizenz.

Nach Umzug nach NI habe ich dem alten RP formlos mitgeteilt, das ich umgezogen bin. Daraufhin gabs eine neue Lizenz aus dem "neuen" Bundesland. Lt. Aussage der alten Behörde ist dies verpflichtend.

Inweiweit sowas bei nem eventuellen Ramp Check beanstandet wird, weiss ich nicht..

26. September 2022: Von Mark Juhrig an Alex Stoeldt

ich verstehe den Punkt. Die Adresse steht in der Lizenz und diese muss daher bei Umzug neu ausgestellt werden. Da haben es die FAA Lizenzbesitzer einfacher (keine Adresse in der Lizenz):

26. September 2022: Von Horst Metzig an Alex Stoeldt

Zweckmässig, oder nicht?

Aber nicht nur die ZÜP alleine, auch die deutsche Flugmedizin, hier die schlechte Organisation - zu lange Bearbeitungszeiten bei Konsultationen und Verweise - im Luftfahrtbundesamt, trägt bei der Entscheidung mit.

27. September 2022: Von Malte Höltken an Mark Juhrig

Bei meinem Umzug von NRW nach SH hat die Behörde in NRW die neue Lizenz ausgestellt. Die Akte ist nicht umgezogen.

27. September 2022: Von Johannes König an Malte Höltken
Interessant, es scheint hier keine einheitliche Regelung unter den Luftämtern zu geben. Wie gesagt, Bayern->BaWü war inkl. Wechsel der zuständigen Behörde.
27. September 2022: Von Alex Stoeldt an Johannes König

HE -> NI auch.

27. September 2022: Von Malte Höltken an Johannes König

Münster ist ja generell sehr Pilotenfreundlich und Serviceorientiert, vielleicht haben die Mitarbeiter dort nur keine Lust auf unnötige Bürokratie?

27. September 2022: Von Alfred Obermaier an Johannes König
Johannes, vermutlich wurde von Dir die Änderung der Zuständigkeit initiiert.
Vermutlich hast einen solchen Antrag gestellt (wegen irgendeiner Änderung). Mir unklar welchen Sicherheitsgewinm ich erhalte wenn die Lizenz am Wohnort geführt wird.
Meinen PPL A hatte ich 1976 in EDNA / BYLAS erworben, ich wohnte in
Hessen, bis heute läuft mein PPL A beim
BYLAS mit einer Unterbrechung wegen CPL beim
LBA.
27. September 2022: Von R Cepeda an Alfred Obermaier

Ende Januar bin ich von Berlin anch München umgezogen. Ich habe es angenommen, dass nach dem Umzug das Luftamt Südbayern für mich zuständig sein sollte und so habe ich mitte April bei disem Amt eine Neuaustellung meiner Lizenz beantragt, um Anschrift, Staatsangehörigkeit und Sprachkompetenzen zu aktualisieren. Ich bekam danach eine Email von der öberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. Mir wurde gesagt, dass ich meinen Umzug ihnen zuerts mitgeteilt haben sollte, damit meine Akte verlegt werden konnte.

Ich frage mich jetzt, was es passiert wäre, hätte ich die Änderungen bei der Behörde in Schönefeld beantragt.

27. September 2022: Von Markus Engelbrecht an Mark Juhrig

Servus

denke mal, dass sich die Grundlage für die Zuständigkeit aus der LuftPersV ergibt....was jetzt konkret bei einem Umzug notwendig ist (falls überhaupt festgelegt), steht dort allerdings nicht....



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27. September 2022: Von Sven Walter an Markus Engelbrecht
Wenn alle privaten Lizenzen von einem Beliehenen wie dem DAeC o.ä. erteilt und überwacht würden, wäre das deutlich günstiger, Flitter und einheitlicher handzuhaben. TÜV-Plaketten gibt es ja auch nicht vom Amt selbst.

Aber welcher Verkehrsminister wollte da schon entbürokratisieren...
27. September 2022: Von Holgi _______ an Sven Walter Bewertung: +1.00 [3]
Was dabei raus kommt wenn beliehene z.B. Luftfahrzeuge zulassen, konnte man bei den ULs sehen, die vom Luftsportgeräteböro des DAEC zugelassen wurden. Da wurden Luftsortgeräte zugelassen, die nur Einsitzig geflogen werden konnten, weil das Leergewicht schon zu hoch war.
Einige Prüfer haben das ganze mit gefälschten Wägeberichten unterstützt.

Und Boing ist auch so ein Fall, wo man die FAA von vorne bis hinten belogen hat und sich selber die entsprechenden Urkunden ausgestellt hat.

In beiden Fällen hängen Menschenleben davon ab. Da sollte die Unabhängigkeit schon sichergestellt sein.
27. September 2022: Von Alfred Obermaier an R Cepeda
Yep, da wiehert der Amtsschimmel ����

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