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Luftrecht und Behörden | Auffrischungsschulung PPL(A) mit EASA-Lehrer  
13. Juli 2022: Von Mike G. 

Ich weiß, dass es bereits eine Diskussion hierzu gab. Dennoch würde ich mich über eine eindeutige Aussage zur Durchführung der Auffrischungsschulung zur Verlängerung der Klassenberechtigung SEP land mittels Handeintrag freuen. Bestenfalls hat auch jemand ein entsprechendes Dokument?

Lehrer: PPL(A), FI(A) rp, LAPL only, SEP land, CRI(A) SEP land mit Lizenz von Austrocontrol
Auffrischungsschulung für Piloten mit ATPL(A), SEP land mit Lizenz beim LBA

Vielen Dank

13. Juli 2022: Von Johannes König an Mike G. Bewertung: +1.00 [1]
Geht
13. Juli 2022: Von Tobias Schnell an Mike G. Bewertung: +2.00 [2]

FCL.905.CRI:

CRI – Privileges and conditions
Regulation (EU) 2019/1747
(a) The privileges of a CRI are to instruct for:
(1) the issue, revalidation or renewal of a class or type rating for single-pilot aeroplanes, except for single-pilot high performance complex aeroplanes, when the privileges sought by the applicant are to fly in single-pilot operations;

NfL 2021-1-2238:

2. Handeinträge durch Lehrberechtigte
Inhaber einer Lehrberechtigung nach FCL.905.FI b) oder FCL.905.CRI a) (1), die eine Auffrischungsschulung für einen Bewerber durchgeführt haben, werden gemäß ARA.FCL.200
Buchstabe d) i. V. m. FCL.945 ermächtigt, die Verlängerung einer (noch gültigen) SEP- oder
TMG-Klassenberechtigung gemäß FCL.740.A Buchstabe b Nummer 1 durch Handeintrag in
Lizenzen vorzunehmen, die vom Luftfahrt-Bundesamt, dem Luftfahrtamt der Bundeswehr
oder einer deutschen Landesluftfahrtbehörde ausgestellt sind.

13. Juli 2022: Von Mike G. an Tobias Schnell

Herzlichen Dank!

13. Juli 2022: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck an Mike G.

Das Thema auch gerade erledigt: Der FI muss allerdings noch jede Menge Formulare und Paperwork erledigen die dann beim regionalen Luftamt einzureichen sind.

13. Juli 2022: Von Willi Fundermann an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck

"...jede Menge Formulare und Paperwork..."

Der Aufwand hält sich m.E. doch sehr in Grenzen. Einschlägig ist hier ein Formular, das beim LBA (und z.B. auch beim RP Darmstadt) genau zwei Seiten lang ist. Das, die Scheinkopie mit dem Handeintrag der Verlängerung und die Scheinkopie des Lehrers müssen übersandt werden.

Bei einer Verlängerung durch eine Befähigungsüberprüfung umfasst alleine der "Bericht des Prüfers" fünf Seiten.


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