Seit Jahren betreiben wir eine RV-8, die wir aus den USA importiert haben.
Als Flugzeug mit beschränkter Zulassung oder auch restricted certification aus einem EU-Drittstaat, gelten für unsere RV-8 allerdings andere Einreisebestimmungen innerhalb Europas als für zertifizierte Flugzeuge. Viele Nationalstaaten wollen Fragen rund um Experimentals (wie auch ULs und historische Flugzeuge) selbst regeln. Für Flüge ins Ausland ist schon aus diesen Gründen ein Studium der nationalen AIP Pflicht. Die Einreiseregelungen finden sich in den nationalen AIP im Kapitel GEN 1.2.
Vielfach findet man in der jeweiligen nationalen AIP jedoch keinerlei Regelungen zur Einreise mit US Experimentals. Und unsere Anfragen per eMail wurden in vielen Fällen von den nationalen Behörden ignoriert.
Manche Länder haben uns kurz per eMail mitgeteilt, dass keine Einflugerlaubnis erforderlich ist. In Deutschland - großes Lob an unsere Behörden - wird die Einflugerlaubnis innerhalb weniger Tage per Fax oder Mail für ein Jahr erteilt, wobei an 180 Tagen im Jahr geflogen werden darf.
Jedoch gibt es europäische Länder, die einerseits darauf bestehen, dass vor Einreise eine Genehmigung eingeholt wird, das Beantragen dieser Einfluggenehmigung andererseits unnötig erschweren. Eines dieser Länder ist angeblich Italien. Italien übersetzt seine AIP scheinbar maschinell. Zumindest ergeben einige Sätze im Kapitel GEN einfach keinen Sinn, was das Lesen oder deren Verständnis nicht gerade fördert. Deshalb hatten wir 2018 die ENAC per Email angeschrieben. Ebenfalls per Email wurde uns mitgeteilt, dass keine Einflugerlaubnis erforderlich sei. Vor kurzem sagte uns ein Pilot, dass Italien nun eine Entry Permission verlange, andernfalls drohe die Beschlagnahme des Flugzeuges bei Kontrolle. Auch heute finden wir in der AIP Italia GEN 1.2 über ein Erfordernis einer Einflugerlaubnis für unser Flugzeug genau gar nichts. Seit mehreren Wochen bekommen wir auch keine Antwort aus Italien.
Soviel zur Sachlage. Wir überlegen nun, ob wir eine Datenbank aufbauen wollen, in der Informationen zum Einflug in europäische Länder mit Flugzeugen mit beschränkter Zulassung hinterlegt sind. Ansprechpartner, Adressen, eMail Adressen etc. Unseres Wissens nach, gibt es eine derartige Datenbank nicht. Die EASA ist hierfür gemäß Annex I ihrer Basic Regulations nicht zuständig.
Unsere Frage nun: Möglicherweise hat der eine oder andere bereits Erfahrung mit dieser Thematik gemacht und kann darüber berichten. Wenn Ihr Leute kennt, die N-registrierte Experimentals fliegen, könnt Ihr vielleicht einen Kontakt herstellen. Möglicherweise wurde das Thema auch schon einmal diskutiert. Gerne auch hierzu einen Link (ich habe Nichts gefunden) oder ist in einem anderen Forum besser aufgehoben. Wir freuen uns jedenfalls über Feedback.
Bernhard