Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Luftrecht und Behörden | IR: Voraussetzungen schulen auf eigenem Flugzeug  
5. Februar 2022: Von Stefan H. 

In der Ausgabe 02/2021 (Seite 4-7) hat Jan sehr schön zusammengefasst warum es während der Ausbildung sinnvoll ist auf der eigenen Maschine möglichst viele Stunden zu absolvieren, und es nicht nachvollziehbar ist warum das LBA sich damit offensichtlich immer noch schwertut.

Fakten:
1. Flugzeug und Ausrüstung ist für die Ausbildung geeignet (BIR wird angestrebt)
2. Flugzeug ist auf (Einzel)unternehmen zugelassen
3. Die Schulung außerhalb der ATO erfolgt nicht gewerblich (befreundete FI-IR mit Spaß am Fliegen)
4. Insassenunfallversicherung abgeschlossen
5. Befreundete FI-IR bei der Versicherung mit eingetragen

Fragen:
A) Welche Voraussetzungen sind für den nicht gewerblichen Schulungsbetrieb außerhalb der ATO zu erfüllen?
B) Welche Voraussetzungen sind für die wenigen Stunden des gewerblichen Schulungsbetriebes, mit Fluglehrer der ATO bzw. Prüfer, notwendig?

5. Februar 2022: Von T. Magin an Stefan H.
A) ist glaube ich ganz einfach: nix. Der Flieger muss halt IFR können. In meinem Fall war‘s die Vereinsmaschine, die keinerlei Bezug zur späteren ATO hatte.
5. Februar 2022: Von Tobias Schnell an Stefan H.

bzw. Prüfer

Ich kann nur zu diesem Unterpunkt von B) etwas sagen - nämlich, dass hier die Voraussetzungen von A) gelten - die Thomas im Vorposting korrekt beschrieben hatte. Ein Prüfungsflug findet nicht im Rahmen einer ATO statt.

5. Februar 2022: Von Michael Huber an Stefan H.

Ich habe eine ATO gefunden die mich sie 35 Stunden mit einem IR Fluglehrer auf meiner Maschine machen lässt.

Für die restlichen 10 (oder mehr Stunden) die in der ATO gemacht werden müssen darf ich ebenfalls meine Maschine verwenden.

Leider wollen die meisten Flugschulen alles auf ihren eigenen Maschinen schulen, so meine bisherige Erfahrung vor dem Wechsel der ATO.

5. Februar 2022: Von Philipp Tiemann an Stefan H. Bewertung: +1.00 [1]

Für B) mal hier anfangen:

https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Ausbildungsorganisationen/Allgemein_Uebersicht/Info_und_Festlegungen_L1.html

5. Februar 2022: Von Patrick Lienhart an Stefan H. Bewertung: +1.00 [1]
In der FCL steht sehr vage dass das Flugzeug für die Ausbildung geeignet sein muss.

Außerhalb der ATO ist es also sehr liberal. Man könnte auch Basic IFR (Standard Manöver usw..) während eines VFR Fluges auf einem 2 Sitzer machen.

Sofern nur der Eigner „in der ATO“ auf seinem Flugzeug geschult wird, und die Verfahren der ATO dies vorsehen, kann auch in einer kommerziellen ATO von einer CAO/CAMO abgesehen werden. Sofern das Einzelunternehmen Dir gehört also kein Problem.
5. Februar 2022: Von Patrick Lienhart an Michael Huber Bewertung: +1.00 [1]
Würdest Du mir diese ATO bitte nennen? Gern per PN. Danke.
5. Februar 2022: Von Tobias Schnell an Michael Huber

Ich habe eine ATO gefunden die mich sie 35 Stunden mit einem IR Fluglehrer auf meiner Maschine machen lässt

Nur mal aus Interesse: Wo kommen diese 35 (+10) Stunden her? Ist das der Umfang des genehmigten Lehrgangs an der ATO? In FCL gibt es ja eine solche Festlegung beim BIR nicht.

5. Februar 2022: Von Michael Huber an Tobias Schnell

Mache CB IR

"Die praktische Ausbildung beträgt mindestens 40 Stunden, wovon 25 h auf einem FNPT II geflogen werden können. Auf die 40 Stunden können 30 Stunden angerechnet werden, wenn der Bewerber bereits IFR PIC Zeit gesammelt hat. Ebenfalls können 30 Stunden angerechnet werden, wenn der Bewerber 30 Stunden mit einem Lehrberechtigten außerhalb der ATO geschult hat. Lediglich die restlichen 10 Stunden müssten dann an einer ATO geschult werden."

sorry, ich habe 5 Stunden dazu genommen, weil ich immer etwas länger brauche :-)

30 + 10 wäre richtig...

5. Februar 2022: Von Tobias Schnell an Michael Huber

Mache CB IR

Sorry, hatte Dich mit dem OP (Stefan H) verwechselt, der vom BIR schrieb.

Mit 30+10 sind wir einig für CB-IR.

6. Februar 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Stefan H.

Zwei Anmerkungen.

4. Insassenunfallversicherung abgeschlossen

Die Insassenunfallversicherung ist für Ausbildungsvorhaben nicht relevant, da sich (meistens) keine Passagiere an Bord befinden. Schüler und Lehrer sind Crew-Mitglieder und sind von der Insassenunfallversicherung meist ausgeschlossen. Ich kenne zumindest keinen Fall, in dem der Passus nicht vorhanden ist.

B) Nutzung eines Kundenflugzeugs innerhalb der ATO-Schulung

Philipp's Link zur LBA-Website ist absolut korrekt. Wenn man selbst nicht Halter oder Mit-Halter in einer Haltergemeinschaft ist - Verein, Charter- oder Fractional Ownership-Unternehmen zählen nicht - dann bedeutet das im Wesentlichen:

  • Man benötigt einen Vertrag mit einer CAMO/CAO für das Flugzeug.
  • Jede Wartungsaufgabe muss durch eine Werft (Part-66/Part-145/Part-CAO) ausgeführt werden. Keine Owner-Maintenance. Das muss auch im AMP/IHP festgelegt sein.
  • Es muss einen Vertrag zwischen der ATO und dem Halter zur Nutzung des Flugzeugs geben, in dem die Einhaltung der o.a. Bestimmungen bestätigt wird.
  • Die ATO muss auch Verfahren für die Verwendung von Kundenflugzeugen haben (als Bestandteil ihres OMs und genehmigt durch das LBA)
  • Das Flugzeug muss durch die ATO beim LBA angemeldet werden.

Ich kenne duchaus ATOs, die Fremdflugzeuge aufnehmen und zur Ausbildung melden, aber sie lassen sich den - nicht unerheblichen - Administrationsaufwand auch bezahlen. Mit 700 bis 1.000€ muss man dafür wohl rechnen. Selbst wenn alle anderen o.a. Anforderungen schon vorab erfüllt sind, muss man sich fragen, ob das für 10 Stunden im Verhältnis steht.

Da würde sich eher lohnen, die Ausbildung von Beginn an innerhalb der ATO mit dem eigenen Flugzeug zu machen. Die Lehrerkosten sind dann zwar höher, aber die Effizienz der Ausbildung sicher auch. Wenn man nur ein paar Flugstunden einspart, rechnen sich auch die höheren Lehrerkosten. Außerdem fällt das Assessment zur Bestimmung des ATO-Restprogramms weg, das normalerweise mind. 90 Minuten dauert und nicht zur ATO-Ausbildung zählt.

6. Februar 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Patrick Lienhart

Sofern das Einzelunternehmen Dir gehört also kein Problem.

Das sieht das LBA anders. Es gelten nur direkte Halterschaft und persönliche Haltergemeinschaften.

Auszug aus der LBA-Website:

Dies gilt auch für die Mitglieder einer Haltergemeinschaft wenn ein Vertrag zwischen natürlichen Personen untereinander geschlossen wurde, in dem der dauerhafte Erwerb der Anteile des Luftfahrzeuges vereinbart ist. Die Mitgliedschaft in einer Gesellschaft, welche ein oder mehrere Luftfahrzeuge betreibt, wird in diesem Zusammenhang nicht als Teil einer Haltergemeinschaft angesehen.

6. Februar 2022: Von Charlie_ 22 an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Sowohl ich als meine Frau haben den PPL (ich 1994, sie 2002) auf dem eigenen Flugzeug gemacht. Voraussetzung war in beiden Fällen Aufnahme des Flugzeugs in die ATO, CAMO ... alles so wie von Michael beschrieben.

Seit 2013 mache ich alle IFR-Checkflüge ebenfalls auf dem eigenen Flugzeug, außerhalb einer ATO. Flugzeug ist auch nicht in einer CAMO etc.

6. Februar 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

Seit 2013 mache ich alle IFR-Checkflüge ebenfalls auf dem eigenen Flugzeug, außerhalb einer ATO. Flugzeug ist auch nicht in einer CAMO etc.

Checkflüge (LST und LPC) sind keine Ausbildung.

6. Februar 2022: Von Charlie_ 22 an Mich.ael Brün.ing

Ja, natürlich. Ich habe es nur der Vollständigkeit halber angemerkt.

6. Februar 2022: Von T. Magin an Charlie_ 22

"Voraussetzung war in beiden Fällen Aufnahme des Flugzeugs in die ATO, CAMO ... "

Wichtig dabei ist aber in der heutigen cbIR-Ausbildung: das gilt nur fuer den ATO-Teil. Und das ist gluecklicherweise der deutlich geringere Anteil. Dafuer bin ich auch auf eine P28R umgestiegen. Denn die Cirrus in die ATO einzubringen war mir ein zu grosser Akt. Ausserdem fand ich es im Rahmen der IR-Ausbildung auch ganz spannend zwei recht unterschiedliche Muster zu fliegen.

6. Februar 2022: Von Daniel Gebhardt an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Die Lehrerkosten sind dann zwar höher, aber die Effizienz der Ausbildung sicher auch.

Woran machst du das fest? Die ex-Air-Berlin FI(I) in der ATO waren qualitativ kein Unterschied zum Ex-Air-Berlin FI(I) mit dem ich die Stunden nach Syllabus der ATO außerhalb der ATO gemacht habe (bin den Weg 30 Stunden außerhalb und dann 10 Stunden in der ATO).

6. Februar 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Daniel Gebhardt Bewertung: +1.00 [1]

Es gibt sicherlich Ausnahmen, insbesondere wenn der FI nach dem TM der späteren ATO schulen kann und/oder in einer IR-ATO standardisiert ist. Und es gibt vielleicht auch ATOs, die qualitativ schlechter arbeiten, als ein guter freier FI.

Die Punkte, die aus meiner Sicht für höhere Effizienz eines FI in der ATO sprechen (können):

  1. Die ATO hat einen Lehrplan bzw. ein TM erarbeitet, das systematisch vorgeht. Stunden bauen aufeinaner auf, um optimalen Lernfortschritt zu erreichen.
  2. FIs in der ATO schulen im Regelfall wesentlich mehr Stunden pro Jahr und kennen daher auch die Besonderheiten aller in Frage kommenden Plätze und deren Eignung für bestimmte Ausbildungsvorhaben.
  3. In der ATO erfolgt ein gezielter und gewollter Austausch der Erfahrungen (Standardisierungsmeetings und FI-Treffen), um letztlich die Ausbildungsqualität stetig zu verbessern.
  4. In vernünftigen Intervallen erfolgen Progress Checks, bei denen ein anderer FI sowohl den Schüler, als auch die Qualität der Ausbildung des Haupt-FI bewertet.
  5. Die ATO kennt ihren Prüfer-Pool und weiß sehr genau, worauf in der Prüfung besonders geachtet wird.

Wie gesagt, es kann auch hervorragend arbeitende freie FIs geben.

Wenn mich jemand fragen würde, ob es insgesamt mit freiem Lehrer und Minimum-ATO-Zeit oder in einem durchgängigen ATO-Lehrgang schneller/kostengünstiger geht, würde ich sagen, stelle dem FI diese 3 Fragen:

  • Hast Du schonmal in einer ATO eine IR-Ausbildung durchgeführt?
  • Hast Du ein TM oder eine Art Lehrplan mit einer sinnvollen Reihenfolge der Sessions und den Inhalten?
  • Wieviel Erfahrung hast Du insgesamt unter IFR und/oder in einem professionellen IR-Flugbetrieb (CAT ggfs. NCC)?

Der letzte Punkt ist zwar am wenigsten konkret bezogen auf die Ausbildung, aber er ermöglicht eine erste Einschätzung, wie automatisiert das eigentliche IR-Fliegen bei dem FI ist. Ein FI, der schon mit ATC-Koordination und dem IR-Fliegen an sich gesättigt ist, wird es bei der Ausbildungsqualität eher schwer haben.

Vor freundschaftlichen Angeboten, die auf "ich mache das für Dich umsonst" hinauslaufen, würde ich da eher warnen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen!


18 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang