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5. Februar 2022: Von Patrick Lienhart an Stefan H. Bewertung: +1.00 [1]
In der FCL steht sehr vage dass das Flugzeug für die Ausbildung geeignet sein muss.

Außerhalb der ATO ist es also sehr liberal. Man könnte auch Basic IFR (Standard Manöver usw..) während eines VFR Fluges auf einem 2 Sitzer machen.

Sofern nur der Eigner „in der ATO“ auf seinem Flugzeug geschult wird, und die Verfahren der ATO dies vorsehen, kann auch in einer kommerziellen ATO von einer CAO/CAMO abgesehen werden. Sofern das Einzelunternehmen Dir gehört also kein Problem.
6. Februar 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Patrick Lienhart

Sofern das Einzelunternehmen Dir gehört also kein Problem.

Das sieht das LBA anders. Es gelten nur direkte Halterschaft und persönliche Haltergemeinschaften.

Auszug aus der LBA-Website:

Dies gilt auch für die Mitglieder einer Haltergemeinschaft wenn ein Vertrag zwischen natürlichen Personen untereinander geschlossen wurde, in dem der dauerhafte Erwerb der Anteile des Luftfahrzeuges vereinbart ist. Die Mitgliedschaft in einer Gesellschaft, welche ein oder mehrere Luftfahrzeuge betreibt, wird in diesem Zusammenhang nicht als Teil einer Haltergemeinschaft angesehen.


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