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Das neue Heft erscheint am 1. November
Augen auf beim Linsenkauf!
LBA-Medical: Ein Fallbeispiel
Sicherheit in der Ausbildung
Riskante Take-off-Verfahren
Drei Wettermodelle, fünf Meinungen
Die Flugzeugbatterie
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Sofern das Einzelunternehmen Dir gehört also kein Problem.

Das sieht das LBA anders. Es gelten nur direkte Halterschaft und persönliche Haltergemeinschaften.

Auszug aus der LBA-Website:

Dies gilt auch für die Mitglieder einer Haltergemeinschaft wenn ein Vertrag zwischen natürlichen Personen untereinander geschlossen wurde, in dem der dauerhafte Erwerb der Anteile des Luftfahrzeuges vereinbart ist. Die Mitgliedschaft in einer Gesellschaft, welche ein oder mehrere Luftfahrzeuge betreibt, wird in diesem Zusammenhang nicht als Teil einer Haltergemeinschaft angesehen.


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