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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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23. Mai 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Sven Walter
Nur zur Erinnerung: auch bei der Einreise nach Österreich ist trotz Wegfall der Quarantäne eine vorherige "per travel clearance" Anmeldung erforderlich.
23. Mai 2021: Von ch ess an Frank BoegneRomeo
Beitrag vom Autor gelöscht
23. Mai 2021: Von ch ess an Frank BoegneRomeo Bewertung: +1.00 [1]
Danke für die Info, erst einmal.
Angesichts der vielen, schnell erlassenen und handwerklich schlechten Verordnungen und Gesetze war es tatsächlich eine ernstgemeinte Frage nach der Quelle. In diesen Tagen kann man schnell was übersehen - auch wenn es gerichtlich oft keinen Bestand hat am Ende.

Ein und Ausreise ist Bundesrecht (Länder können eigentlich nur zusätzliche gesundheitsbezogene Anordnungen treffen). Also eigentlich keine BaWü Sonderlocke möglich.
Und da Schengen nur sehr begrenzt eingeschränkt ist in DE - kann man nachlesen, wird ggü Brüssel notifiziert - scheint mir für die BuPo-Erwartung erstmal die Rexhtsgrundlage zu fehlen.

Ausserdem: derTürmer an einem unkontrollierten Platz kann ja ohnehin nur auf rechtliche Verpflichtungen aufmerksam machen, von denen er meint, dass Du sie einhalten müsstest bzw die er Dir dringend empfiehlt einzuhalten. Entscheidung liegt bei Dir.
Vllt hätte ich auch noch mal den Motor abgestellt - ich glaube aber nicht ;-)

Eine Einreise-Registrierung ist mir bekannt. Da gibt es eine Rechtsgrundlage.
Das ändert am o.g. nichts.
23. Mai 2021: Von Frank BoegneRomeo an ch ess Bewertung: +3.00 [3]
Da das mein heimatplatz ist, und mich der Türmer sonst bei allem immer sehr nett unterstützt, hätte einfach losfliegen nicht meiner Kinderstube entsprochen, zumal er sagte, dass er als Flugplatz dann Ärger bekommt, und nicht (nur) ich. Das muss ich ihm dann ja nicht reindruecken.

Jetzt wäre es aber echt interessant, wie es mit der Grundlage aussieht.

Vielleicht weiß noch jemand was zur Grundlage? Auf jeden Fall werde ich ihn fragen, wenn ich zurückfliege und ihn vorher anrufe. Dann habe ich ja Zeit. Bei der Einreise gilt nämlich angeblich das selbe. Dann poste ich hier nochmal.
23. Mai 2021: Von Patrick Lienhart an Frank BoegneRomeo Bewertung: +1.00 [1]
Türmer = kein Lotse = er darf keine Anweisungen geben, oder?

Wie kann jemand, der keine Autorität hat, für das Verhalten eines anderen „Ärger“ bekommen?

Die Verantwortung über den Flug liegt doch nur beim Piloten, oder ist das in Deutschland auf unkontrollierten Plätzen anders?
23. Mai 2021: Von Erik Sünder an Patrick Lienhart Bewertung: +1.00 [1]
Ich würde das so sehen:
Wenn der Türmer keine sofortige Meldung über die illegale Ausreise macht, bekommt er Ärger. Neben dem Piloten.
Wenn einer ohne Lizenz in einem nicht registrierten Flugzeug starten will und der Türmer (der weiß, dass der Flugzeugführer keine Lizenz hat) sagt: „Bitte, ich darf dir nix vorschreiben.“, wird er auch Ärger bekommen, wenn er nicht sofort die Polizei ruft und denjenigen im Rahmen der Möglichkeiten versucht, am Start zu hindern.

Und lieber ein Türmer, der mir durch „Anweisung“ Ärger erspart, als einer, dem alles egal ist.

Gruß Erik
23. Mai 2021: Von Sven Walter an Erik Sünder

Bitte mal mit gesetzlicher Grundlage belegen.

23. Mai 2021: Von Constantin Droste zu Vischering an Frank BoegneRomeo Bewertung: +1.00 [1]
Sorry, aber auf die Idee wäre ich bei einem Flug von D (unkontrollierter Platz) nach Italien auch nicht gekommen. Da würde mich auch dringend die Rechtsgrundlage interessieren.

Ich hätte gemacht:

- Flugplan
- elektronische Einreiseanmeldung Italien
- Erfüllung der aktuellen Einreisevorausetzungen Italien (Impfung oder Test)

Anything else?
23. Mai 2021: Von Tobias Schnell an Erik Sünder Bewertung: +2.00 [2]

Wenn der Türmer keine sofortige Meldung über die illegale Ausreise macht, bekommt er Ärger

Jetzt fallen wir aber schon in die dunkelste aller Zeiten zurück, oder?

23. Mai 2021: Von _D_J_PA D. an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]
Gruselig, was ein Jahr Corona bewirkt.
Genau das habe ich auch gemacht, plus normale Flugvorbereitung. Und da habe ich es entweder übersehen, oder „es gibt diese Vorschrift so nicht“.
23. Mai 2021: Von Erik Sünder an _D_J_PA D. Bewertung: +1.00 [1]
Ich war schon vor Corona so...
23. Mai 2021: Von Erik Sünder an Tobias Schnell
Wenn ich jemanden sehe, der betrunken ein Auto fahren will, und ich unternehme nichts dagegen, kann ich unter Umständen selbst belangt werden.
23. Mai 2021: Von Erik Sünder an Sven Walter
Der Flugleiter hat Hausrecht, und wenn er nicht will, dass ich starte ist das so.
Gesetzliche Regelungen darfst du dir selber raussuchen, Quelle steht irgendwo in der Theorieausbildung Thema Luftrecht.

Dann tippe ich auf Letzteres. Aber vielleicht kann uns ja hier noch jemand erhellen...

23. Mai 2021: Von Patrick Lienhart an Erik Sünder Bewertung: +1.00 [1]
Was für eine illegale Ausreise? Wer auf sowas steht, in Nordkorea, China, Turkmenistan... gibts das gratis zur Staatsbürgerschaft dazu.

Nur zur Klarstellung: Reden wir über einen Flugplatz in Deutschland?

Und was hat ein Flugleiter mit grenzpolizeilichen Aufgaben am Hut? Darf der willkürlich Dinge vermuten und Leute anweisen ihren Motor abzustellen?

Wie jeder andere, wenn er denn will, die Polizei anrufen, das darf er sicher.
23. Mai 2021: Von Patrick Lienhart an Patrick Lienhart Bewertung: +1.00 [1]
Wieder mal ein Fall von
„Kein Flugleiter, kein Problem“, wortwörtlich ;)
23. Mai 2021: Von Achim H. an Patrick Lienhart Bewertung: +1.00 [1]

Angeblich liegt der Flugleitung ein Schreiben der Bundespolizei vor, nachdem jegliche Ein- und Ausflüge (auch innerhalb von Schengen) meldepflichtig sind.

Da es auch innerhalb von Schengen Quarantänepflichten gibt, ist das vermutlich die Methode der Bundespolizei, Einsicht zu bekommen. Warum es auch Ausflüge betrifft und ob das nicht rechtswidrig ist, kann ich nicht sagen.

23. Mai 2021: Von Patrick Lienhart an Patrick Lienhart
Nachtrag:

LIBF Foggis ist auch ein problemloser IFR Flughafen.
Aktuell wird die Bahn verlängert, ich hoffe das wird nicht ein weiteres Ryanair Opfer.
23. Mai 2021: Von Erik Sünder an Patrick Lienhart Bewertung: +1.00 [1]
Wenn du gewisse Auflagen zu erfüllen hast, und dies nicht machst, kann das schon eine illegale Ausreise sein.
Schade, dass du Deutschland mit willkürlichen, diktatorischen Ländern gleich setzt.

Und wieso willkürlich vermuten?
Beim Funken (egal ob kontrolliert oder nicht) erwähnt man i.d.R. den Zielflugplatz.
Oder bist du einer, der beim Autofahren nicht blinkt, weil es keinen was angeht, wohin du fahren willst?
23. Mai 2021: Von ch ess an Achim H.
Danke für etwas Licht im Dunkel...
Könnten wir bitte ein ggf teilgeschwärzte Kopie davon bekommen ?
Das klingt extrem suspekt. Und entspricht auch nicht der mir bekannten Praxis, bspw in Bayern (obwohl die verantwortlichen Herren hier das sicher auch toll fänden)
23. Mai 2021: Von Sven Walter an Erik Sünder Bewertung: +3.00 [3]

Der Flugleiter hat Hausrecht, und wenn er nicht will, dass ich starte ist das so. Gesetzliche Regelungen darfst du dir selber raussuchen, Quelle steht irgendwo in der Theorieausbildung Thema Luftrecht.

Genau, in Ausbildungsunterlagen... natürlich hat er Hausrecht, genauso wie dein Stadttheater einen lauten Zuschauer rauswerfen kann oder ein Türsteher einen Betrunkenen in der Disse. Aber ebenso wie der Türsteher keine gut gekleidete Farbige an der Türabweisen kann (Drittwirkung von Grundrechten, § 242 BGB, jahrzehntelange verfassungsrechtlich abgesicherte Praxis) oder den Theaterkritiker draußen halten kann (Kontrahierungszwang aus gleichem Grund) kann der Flugleiter sagen, eine DA20 finde ich hässlich, die darf nicht landen, oder der XYZ war gerade pampig beim Bezahlen der Landung, daher lass ich den nicht starten: Geht nicht. Wenn du betrunken starten willst, darf er selbstverständlich mit dem Notfallfahrzeug vor dich fahren und verlangen, dass du den Motor ausstellst. .

Aber wenn es kein Gesetz gibt, dass dir den Ausflug verbietet, dann darf er das auch weder als BfL, noch als Flugleiter, noch Fluglotse dir das verbieten. Ganz einfach.

Wenn ich jemanden sehe, der betrunken ein Auto fahren will, und ich unternehme nichts dagegen, kann ich unter Umständen selbst belangt werden.

Ja, wenn du ihn als Kneipenwirt selbst abgefüllt hast. Oder sein Erziehungsberechtiger bist. Oder sein Bergführer. Passt alles nicht so richtig....

23. Mai 2021: Von Sven Walter an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Das ist dann schlicht rechtswidrig. Wird von keinem Gesetz und keiner Verordnung gedeckt. Wenn dann ein Verwaltungsschreiben rumgeht, und du das hast, dann bitte mal weiterleiten. Das müssen wir uns wirklich nicht bieten lassen.

23. Mai 2021: Von Tobias Schnell an Erik Sünder Bewertung: +2.00 [2]

Wenn ich jemanden sehe, der betrunken ein Auto fahren will, und ich unternehme nichts dagegen, kann ich unter Umständen selbst belangt werden

Normalerweise nicht - das Stichwort, wo es anders sein kann, lautet "Garantenstellung". Wenn Du in keinerlei Beziehung zu dieser Person stehst, ist es maximal Deine moralische Pflicht, etwas zu unternehmen - belangt werden kannst Du aber nicht, wenn Du es nicht tust.

24. Mai 2021: Von Patrick Lienhart an Erik Sünder
Beitrag vom Autor gelöscht

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