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Wartung | IHP ELA2 nach Part-ML  
3. März 2020: Von Chris _____ 

Hallo zusammen,

hat eigentlich schon jemand ein IHP entworfen für ein ELA2-Flugzeug nach Part-ML?

Macht man das genauso wie bisher für ELA1-Flieger, oder gibt es zusätzlich etwas zu beachten?

Danke und VG,

Chris

PS. Hintergrund: Ich plane meine F-registrierte Mooney M20J nach D umzuregistrieren, sobald Part-ML in Kraft ist, und will das jetzt schon mal vorbereiten.

3. März 2020: Von Sebastian S. an Chris _____

Ich bin daran auch hochgradig interessiert, aber ich habe von mehreren Seiten (Werften) gehört, dass zwar die Einführung ML kommt, aber die ergänzenden Ausführungen noch gar nicht erstellt wurden, so dass die Werften gar nicht wissen, wie sie mit den Kunden und deren Flugzeugen umgehen sollen. Die werden wahrscheinlich die Maximalleistung erbringen wollen, fragt sich auch, wie man einen Prüfer für ein komplexes Flugzeugmuster finden soll, der das abzeichnet??

25. März 2020: Von Norbert S. an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

übrigens ist seit gestern (24.03.2020) der part M-L für ELA 2 in Kraft. IHP muss nicht mehr vom LBA genehmigt werden. Gott sei Dank!

Ein überflüssiger bürokratischer Akt weniger.

27. März 2020: Von Christian Behmer an Norbert S.

Gib es schon irgendwelche Quellen dafür?
Meine Werft sagt ELA 2 ist in Deutschland noch nicht umgesetzt, deshalb würde alles beim alten Prozeder bleiben! JNP/ARC ist bei mir am 18.4.20 fällig und CAMO ausgelaufen, d.h. auch das Instandhaltungsorogramm ist eigentlich nicht mehr gültig, da von der alten CAMO erstellt!

27. März 2020: Von Malte Höltken an Christian Behmer Bewertung: +5.00 [5]

Hier die Quelle:

https://www.easa.europa.eu/document-library/general-publications/erules-consolidated-regulation-eu-no-13212014-continuing

Darin:

ML.A.302 Aircraft maintenance programme Regulation (EU) 2019/1383

(a) The maintenance of each aircraft shall be organised in accordance with an AMP.

(b) The AMP and any subsequent amendments thereto shall be, alternatively:

(1) declared by the owner in accordance with point (c)(7) of point ML.A.302, where the continuing airworthiness of the aircraft is not managed by a CAMO or CAO;

(2) approved by the CAMO or CAO responsible for managing the continuing airworthiness of the aircraft. The owner declaring the AMP in accordance with point (b)(1) or the organisation approving the AMP in accordance with point (b)(2) shall keep the AMP updated.

Das ist direkt anwendbares Recht; Deine Werft ist nicht auf Stand.

30. März 2020: Von Tobias Klimt an Malte Höltken

Die AMC ist die EASA aber noch schuldig, sehe ich das richtig?

30. März 2020: Von Chris _____ an Tobias Klimt Bewertung: +1.00 [1]

Ich hab einfach eine Vorlage für ELA1 aus Part-M genommen und mein Programm da eingetragen. Unterschreiben muss man ja sowieso selbst, nach meinem Verständnis muss aber die Werft ihr OK geben (ich werde sie jedenfalls danach fragen). An JNP/100h ändert sich ja auch nichts. Mal schauen, ob ich damit den Papierkrieg kurz halten kann.

30. März 2020: Von Norbert S. an Tobias Klimt Bewertung: +1.00 [1]
3. April 2020: Von Felix Koch an Chris _____

Moin!

In dem Zusammenhang (Part-ML) habe ich folgende Frage. Wir planen ab jetzt mehr als 100h/Jahr zu fliegen. Die 50er Kontrolle mache ich selber. Nun wird auch noch eine 100er zwischen zwei Jahreskontrollen fällig. Meine Weft sagt, dass ich die 100h-Kontrolle nicht als Pilot/Owner selber durchführen darf. Ich war der Meinung, dass sich der entsprechende Passus im Part-ML (Limitations for pilot-owner maintenance) nur auf die Jahreskontrolle bezieht, wenn auch die Lufttüchtigkeit verlängert wird.

Was sagt ihr dazu? Danke.

3. April 2020: Von Kevin Kissling an Felix Koch Bewertung: +1.00 [1]

Das kann man so allgemein nicht beantworten.

Du darfst alles was nicht laut Anlage II zu Part-ML ausgenommen ist. (Da hat sich nichts zur alten Anlage VII zu Part-M verändert)

Wenn in der speziellen 100h-Kontrolle von deinem Muster zum Beispiel "Spezialwerkzeug" nötig ist oder "Systeme betrifft, die für IFR erforderlich sind" (die Interpretation darf vor allem der vornehmen, der dann ein ARC dafür ausstellen soll) geht es nicht, sonst schon.

Oder wenn im Intervall 100h LTAs/ADs fällig werden, müssen diese von einem freigabeberechtigten freigegeben werden.

Pilot/Owner darf nur die 100h-Kontrolle nicht machen, wenn der Certifying Staff oder Instandhaltungsberieb dazu das ARC ausstellt. Wird es von einer CAMO (MG oder CAMO) ausgestellt, dann schon.

3. April 2020: Von Felix Koch an Kevin Kissling

Danke für deine Antwort.

Es geht nicht um ADs oder Punkte, die ich sowieso nicht als Halter machen darf.

Es geht nur um folgenden Passus:

Instandhaltungsaufgaben dürfen nicht vom Piloten/Eigentümer freigegeben werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

9. sie sind Teil der 100-Stunden- oder Jahresinspektion (in diesen Fällen wird die Instandhaltungsaufgabe mit der Prüfung der Lufttüchtigkeit kombiniert, die von Instandhaltungsbetrieben oder unabhängigem freigabeberechtigtem Personal durchgeführt wird).

Da liest meine Werft (CAMO) raus, dass ich die gesamte 100h-Kontrolle (auch wenn sie nicht die Jahreskontrolle/ARC-Ausstellung ist) nicht machen darf.

Ein ARC hat doch immer eine Gültigkeit von einem Jahr, egal, wie viel dazwischen geflogen wurde, oder?

3. April 2020: Von Chris _____ an Felix Koch

Mein Verständnis ist, dass ich die 100h-KONTROLLE nicht machen darf.

Aber Wartungsarbeiten, zB den (in der Checkliste zur 100h-Kontrolle enthaltenen) Ölwechsel sollte ich doch schon machen dürfen. Oder?

3. April 2020: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Du darfst alles machen, z.B. einen Motor überholen und einen Propeller bauen. Es muss nur jeweils von einer berechtigten Person oder Organisation abgezeichnet werden.

Ich habe schon komplette 100h-Kontrollen gemacht, im Part 145, mit dem Prüfer vor Ort. Die Mechaniker haben sehr oft keine formale Qualifikation, nur der Betrieb als solcher hat sie. Hierfür ist kein IHP etc. notwendig, nur ein Betrieb, mit dem man gut zusammenarbeitet.

Was man selbst macht, ist die unterjährige Wartung und da kommt es darauf an, was die einzelne Wartungsmaßnahme beinhaltet, es hat nichts damit zu tun ob es 50/100/200h-Kontrolle genannt wird. Das LBA hat da historisch sehr genaue Vorgaben, ich vermute die sind weiterhin OK, auch wenn sie teilweise schwer nachvollziehbar sind. Ich darf Zündkerzen und Ölfilter wechseln (durchaus riskant und nicht ganz simpel) aber ich darf nicht die Batterie tauschen (kriegt jeder Depp hin), sofern das Flugzeug für IFR genutzt wird.

3. April 2020: Von Felix Koch an Chris _____

Hab gerade nochmal Rücksprache mit der Werft (+CAMO) gehalten. Gemeint war tatsächlich nur die Jahreskontrolle (bei mir die 200er), die ich als Halter nicht selber machen darf! Bei den anderen Kontrollen wird ja das ARC nicht verlängert/ausgestellt.

3. April 2020: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Danke Achim. Ich werde bei der nächsten 100h mal die Werft fragen, ob ich mithelfen darf und dabei was lernen kann.

3. April 2020: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Die werden sich sehr freuen!

3. April 2020: Von Chris _____ an Achim H.

Was bleibt mir denn anderes übrig?

12. April 2020: Von Andreas Ni an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

"Ich darf Zündkerzen und Ölfilter wechseln (durchaus riskant und nicht ganz simpel)"

Was ist daran denn riskant? Für beides gibt es Vorgaben für den Anzugs-Drehmoment im Maintenance Manual, und wer dabei ein Gewinde versaut, bezahlt anschließend sooo viel Lehrgeld, dass er das nicht nochmals versuchen wird ...


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