Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

29 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Luftrecht und Behörden | IHP für PA28R-201T (Turbo ArrowIII)  
28. Januar 2020: Von Markus Müller 

Ich habe Probleme mein IHP beim LBA genehmigt zu bekommen. Aus einer einfachen Änderung des Halternamens hat sich ein Desaster entwickelt. Eigentlich wollte ich nur das Deckblatt mit dem Halternamen ändern und nun habe ich das ganze IHP auf Basis einer LBA Vorlage neu geschrieben. Probleme gibt es nun bei der Auflistung der Teile mit Wartungsinverallen. Auf meine Frage habe ich nur den Text der Verordnung zurückbekommen.

das sind die Forderungen der Verordnung:

“Appendix I to AMC M.A.302 and AMC M.B.301(b) Content of the maintenance programme

1. General requirements

1.1. The maintenance programme should contain the following basic information.

1.1.10. The tasks and the periods (intervals/frequencies) at which each part of the aircraft, engines,

APU’s, propellers, components, accessories, equipment, instruments, electrical and radio

apparatus, together with the associated systems and installations should be inspected. This

should include the type and degree of inspection required.

1.1.11. The periods at which components should be checked, cleaned, lubricated, replenished,”

Wir beschränken uns auf die Intervalle.

Hat jemand ein erst kürzlich genehmigtes IHP einer PA28 als Vorlage?

Wenn ich jetzt alle Komponenten und Tasks mit Prüf- und Inspectionsintervallen aufführen soll, kann ich gleich das gesamte Service Manual abtippen. Das macht doch keinen Sinn.

Die entsprechende Passage sieht bei mir aus wie folgt:

3. Instandhaltung

3.1 Betriebsunterlagen / Instandhaltungsunterlagen / Instandhaltungsmaßnahmen / TBO und Intervalle

Bei der Festlegung der Instandhaltungsintervalle ist die erwartete Nutzung des Luftfahrzeugs berücksichtigt.

Flugzeug

Muster / Baureihe:

Piper PA28R-201T

Werk-Nr.:

28R7703394

Dokument

Herausgeber

Dokumenten-Nr.

Ausgabe-, Genehmigungs-, Revisionsstand*

Pilots Operating Handbook

Piper

n/a

Ausgabe vom 15.05.1979

Service Manual

Piper

761639

Ausgabe vom 31.01.2009

Parts Catalog

Piper

761638

Ausgabe vom 24.11.2011

* und nachfolgende Revisionen

Maßnahme

Dokument

Intervall

50h Check

761639 und 761639

50h

100h, Vakuumventilfilter

761639 und 761639

100h

500h, Vakuumanlagenfilter

761639 und 761639

500h

1000h Schlauchleitungen, Motoröl und Kraftstoff im Motorraum

761639 und 761638

1000h

Schlauchleitungen Motor und Kraftstoff im Motorraum

761639 und 761639

3 Jahre

Triebwerk

Muster:

Continental TSIO-360

Baureihe:

Continental TSIO-360-FB

Dokument

Herausgeber

Dokumenten-Nr.

Ausgabe-, Genehmigungs-, Revisionsstand*

Maintenance Manual

Continental

X30571

Ausgabe Oktober 1983

Parts Catalog

Continental

X30597A

Ausgabe September 1992

* und nachfolgende Revisionen

Maßnahme

Dokument

Intervall

50h

X30571 und X30597A

50h

100h

X30571 und X30597A

100h

Grundüberholung

X30571 und X30597A

1800h / 12 Jahre

Propeller

Muster:

Hartzell HC-C2Y

Baureihe:

BHC-C2YF-1BF/F8459-8R

Dokument

Herausgeber

Dokumenten-Nr.

Ausgabe-, Genehmigungs-, Revisionsstand*

Maintenance Manual

Hartzell

115N

Ausgabe Juli 2012

* und nachfolgende Revisionen

Maßnahme

Dokument

Intervall

50h

115N

50h

100h

115N

100h

Grundüberholung

115N

200h / 6 Jahre

Komponenten

(Hier sind Komponenten aufzulisten, deren Instandhaltung nicht in den Unterlagen des Luftfahrzeugherstellers berücksichtigt ist und für die vom Hersteller der Komponente eigene Instandhaltungsanweisungen gelten.)

Komponente

Herausgeber

Dokument

Ausgabe-, Genehmigungs-, Revisionsstand*

Anschnallgurte

Schleemann

n/a

Unbekannt

* und nachfolgende Revisionen

Komponente

Maßnahme

Dokument

Intervall

Anschnallgurte

Grundüberholung

n/a

12 Jahre

Alle Bauteile / Komponenten mit Lebensdauerbegrenzung werden in einer separaten Betriebszeitenübersicht (s. Anhang 6.2) geführt.

Danke für euer Feedback

28. Januar 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Markus Müller

Hast Du ein Maintenance Manual Deines Fliegers griffbereit? Im Chapter 5 findest Du im Abschnitt "Notes" oft noch weitere Wartungen/Prüfungen, die zusätzlich zu den "Periodic Checks" durchzuführen sind. Die einzelnen Tasks der "Periodic Checks" müssen nicht aufgeführt werden.

Außerdem müssen LTAs von Zelle, Triebwerk und Prop, die zu regelmäßigen Zusatzkontrollen führen, aufgeführt werden. Die sollten aber auch schon im "alten" IHP weitestgehend aufgeführt sein, da nicht so wahnsinnig viele in den letzten 5 Jahren dazugekommen sind.

Die Grundüberholung ist eigentlich kein Element des IHP, wenn damit das Teil wieder auf 0 Stunden gesetzt wird.

28. Januar 2020: Von Markus Müller an Mich.ael Brün.ing

Habe nur ein Service Manual. Gibt es noch ein Maintanence Manual? Ich dachte immer das ist das gleiche.

Im Service Manual ist in Kapitel 5 was anderes beschieben (Control Surfaces).

28. Januar 2020: Von Patrick Leanhard an Markus Müller

Ich frage bei einem Freund nach dem IHP, gleicher Flieger!

Wir beschränken uns auf die Intervalle.

^ Kam dieser Satz vom LBA?

Am einfachsten ist es nachzufragen was genau nicht gepasst hat. Nur die Intervalle der vorhandenen Punkte oder Komponenten, Radios etc..?

Ich nehme an es handelt sich um ein (freiwillig) genehmigungspflichtiges IHP?

Inhalte im IHP Absatz sind nicht genehmigungspflichtig, nutzen hier also nichts.

28. Januar 2020: Von Patrick Leanhard an Markus Müller

Bitte aktiviere PN oder sende mir eine mit deiner mail/telnr. Danke.

28. Januar 2020: Von Achim H. an Patrick Leanhard

Ich nehme an es handelt sich um ein (freiwillig) genehmigungspflichtiges IHP?

Die Turbo Arrow III ist über 1200kg MTOM und daher ELA 2, wofür in den nächsten Wochen noch ein genehmigtes IHP notwendig ist.

Das LBA sieht die Aufgabe bei den CAMOs und möchte nicht, dass Halter ihr IHP direkt bei der Behörde einreichen. Somit ist man natürlich wenig hilfsbereit.

28. Januar 2020: Von T. Magin an Achim H.

„Somit ist man natürlich wenig hilfsbereit.“

Kann ich nicht bestätigen. Wir haben vor Kurzem ein IHP eingereicht, haben uns dabei leicht dämlich angestellt, das LBA hat sich gemeldet und auf dem kleinen Dienstweg stressarm alles glatt gezogen. Wie so häufig gibt es solche und solche Mitarbeiter.

28. Januar 2020: Von Sven Walter an T. Magin Bewertung: +2.00 [2]

...aber ganz schön pervers, dass in einem Rechtstaat das das Maß der Dinge sein sollte...

28. Januar 2020: Von Patrick Leanhard an Achim H.

Danke Achim. Die 40kg zuviel hatte ich vergessen. Ab 24.3.2020 sollte es dann aber möglich sein.

29. Januar 2020: Von Joachim P. an Patrick Leanhard

115kg ;)

29. Januar 2020: Von Patrick Leanhard an Joachim P.

Noch besser, mehr payload. Dann zahlt es sich wenigstens aus. ;)

29. Januar 2020: Von Joachim P. an Patrick Leanhard

nicht alles Payload. Der 6-Zylinder is auch ein wenig schwerer ;)

29. Januar 2020: Von Achim H. an Joachim P.

Wenn die nächste JNP nicht vor Part ML sein muss, würde ich mir den ganzen Aufwand sparen.

29. Januar 2020: Von Markus Müller an Achim H.

Nächstes ARC ist am 26.02. fällig. Ab wann ist Part ML gültig und was ändert sich dann?

Brauche ich dann kein IHP mehr?? oder muss dann das IHP nicht mehr genehmigt werden?

29. Januar 2020: Von Markus Müller an Patrick Leanhard

PM ist aktiviert.

29. Januar 2020: Von Malte Höltken an Markus Müller
29. Januar 2020: Von T. Magin an Malte Höltken

Wo auf den 364 Seiten stehen denn die für uns E-Klasse-Jockeys die interessanten Passagen. Ich vermute, Da hast da ne Ahnung ;-)

29. Januar 2020: Von Florian R. an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

ML.A.302 ist sicher mal interessant. Jedenfalls wird es für alle bis 2730kg etwas besser (Selbstdeklaration des IHP, ARC direkt vom Mechaniker usw.). Bin gerade unterwegs und daher keine Hyperlinks wie sonst. Googeln nach dem EASA Leaflet "Maintaining your aircraft" ist evtl. auch noch aufschlussreich.

29. Januar 2020: Von Malte Höltken an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Für Dich mit einer P28A und SR20, wenn sie nicht auf einem AOC fliegt reicht eigentlich Teil-ML. Seiten 285-308 (und 308 bis 320, wenn Dich interessiert, was die kompetente Behörde machen soll).

29. Januar 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Markus Müller

Habe nur ein Service Manual. Gibt es noch ein Maintanence Manual? Ich dachte immer das ist das gleiche.

Google is your friend. Schau mal hier:
https://www.aeroelectric.com/Reference_Docs/Piper/pa-28rt-201-201t_mmv1995.pdf

Check dort die Seiten 1B12ff, z.B. Nr. 11.


Auch mit Part ML macht es Sinn, sich einen Überblick über die auszuführenden Arbeiten mit den jeweiligen Intervallen zu verschaffen.

29. Januar 2020: Von Patrick Leanhard an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

LBA website ist stand

ab 24.03. können dann auch schwerere "Echos" selbst deklarieren.

Ein "vereinfachtes" IHP entsprechend AMCM.A.302(e)

Das „vereinfachte“ IHP enthält keine Intervalle zu Instandhaltungsmaßnahmen (Ausnahmen für EMZ/STC).

Bei ELA 1 Flugzeugen und Ballonen kann das IHP auf Wunsch entsprechend dem Mindestinspektionsprogramm (MIP, M.A.302 lit. i) gestaltet werden, wenn nicht den Empfehlungen des Halters der Musterzulassung („Hersteller“) gefolgt werden soll. Zusätzlich zum MIP gelten jedoch weiterhin Lufttüchtigkeitsanweisungen mit Wiederholungsintervallen, Lufttüchtigkeitsgrenzen (Airworthiness Limitations (ALS, bei ELA 1 Luftfahrzeugen jedoch bis auf sehr wenige Ausnahmen nicht vorhanden), sowie eventuell im Kennblatt (TCDS) genannte besondere Anforderungen an die Instandhaltung. Gleichzeitig müssen sonstige in Service Bulletins, Service Letters o.ä. herausgegebene Empfehlungen des Herstellers bei der Erstellung des IHPs berücksichtigt werden. Abweichungen hiervon sind jedoch möglich (bitte beachten Sie die Hinweise zur Genehmigung).

Das MIP kann gegebenenfalls erweitert oder konkretisiert werden (Anlage A).

Hinweis: Das MIP ist primär gedacht, um ein adäquates Maß an Sicherheit zu bieten, wenn die Anweisungen des Herstellers nur sehr knapp sind und die Mindestforderungen des MIPunterschreiten (hauptsächlich bei älteren Luftfahrzeugen).

Genehmigung des IHP

Deklaration durch Halter bei ELA 1 Luftfahrzeugen

Mit Verordnung (EU) 2015/1088 hat die europäische Kommission für Halter von ELA1 Flugzeugen (u.a. alle Segelflugzeuge, alle Motorsegler und „leichte“ E-Klasse) die Möglichkeit geschaffen, ein Instandhaltungsprogramm selbst zu deklarieren (M.A.302 lit. h) S. 1 Nr. 4).
Mit der unterzeichneten Erklärung bescheinigt der Halter, dass dies das Instandhaltungsprogramm für das Luftfahrzeug mit dem betreffenden Eintragungszeichen ist und dass er die volle Verantwortung für die Inhalte und vor allem für etwaige Abweichungen von den Empfehlungen des Halters der Musterzulassung („Hersteller“) übernimmt (hierzu zählen TBO, SID, o. ä.). Das IHP darf nicht weniger restriktiv sein, als das Mindestinspektionsprogramm.

Die Vorlage des selbst deklarierten IHPs folgt AMC M.A.302 lit. e).

Hinweis: Das selbstdeklarierte IHP muss nicht an das Luftfahrt-Bundesamt (Referat T5) gesendet werden.


Genehmigung durch Behörde

Hinweis: Bei der beabsichtigten Abweichung von Empfehlungen der Hersteller müssen alternative Instandhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine „Funktions- und Zustandsprüfung“ vorgeschlagen werden und diese alternativen Instandhaltungsmaßnahmen von der Behörde genehmigt werden.

Allen Haltern von nicht technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (dies beinhaltet auch Segelflugzeuge und Motorsegler) im nicht-gewerblichen Luftverkehr steht weiterhin die Möglichkeit der direkten Genehmigung des IHPs über das Luftfahrt-Bundesamt oder per eingeschränktem oder vollständigem CAMO Vertrag offen.

Digital an: arc@lba.de

29. Januar 2020: Von Tobias Schnell an Patrick Leanhard

Hinweis: Bei der beabsichtigten Abweichung von Empfehlungen der Hersteller müssen alternative Instandhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine „Funktions- und Zustandsprüfung“ vorgeschlagen werden und diese alternativen Instandhaltungsmaßnahmen von der Behörde genehmigt werden.

Aus welchem Passus ergibt sich das? Ich lese Part-ML (ML.A.302 (e)) so, dass, so lange man zu 100% den Herstellerempfehlungen folgt, gar kein IHP erstellt werden muss. Aber nicht, dass Abweichungen von den Herstellerempfehlungen von der Behörde genehmigt werden müssen!?

30. Januar 2020: Von Patrick Leanhard an Tobias Schnell

Ich weiß es nicht.

Siehe erste Zeile:

"ist stand"

Also jetzt sieht es das LBA (noch) so, offenbar.

Gleichzeitig müssen sonstige in Service Bulletins, Service Letters o.ä. herausgegebene Empfehlungen des Herstellers bei der Erstellung des IHPs berücksichtigt werden. Abweichungen hiervon sind jedoch möglich (bitte beachten Sie die Hinweise zur Genehmigung).

Hinweis: Bei der beabsichtigten Abweichung von Empfehlungen der Hersteller müssen alternative Instandhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine „Funktions- und Zustandsprüfung“ vorgeschlagen werden und diese alternativen Instandhaltungsmaßnahmen von der Behörde genehmigt werden.

Ich denke da geht es zB um TBO, oder? Kann mit "Funktions- und Zustandsprüfung" (Öl-Analyse etc..) überschritten werden?

1. Februar 2020: Von Florian R. an Patrick Leanhard

Ich wage zu vermuten, dass Teile dieser Website noch nicht an Part-ML angepasst wurden. Es lohnt sich vielleicht, denen ein Mail zu schreiben, dass sie nicht vergessen zu aktualisieren... bei Erleichterungen im Gesetz muss man ja immer etwas Starthilfe geben. :)

12. Februar 2020: Von Markus Müller an Markus Müller Bewertung: +5.00 [5]

Heute Morgen habe ich endlich mein IHP erhalten. Für alle diejenigen die ein Muster benötigen habe ich das IHP nachfolgend online gestellt.

Endlich wieder fliegen nach drei Monaten Zwangspause. Wenn man weiß wie es geht und was das LBA fordert geht es sicherlich sehr viel schneller.




   Back      Slideshow
      
Forward   
1 / 9

Scannen50001.JPG




29 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang