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29. Januar 2020: Von Tobias Schnell an Patrick "Lean Hard!" Lienhart

Hinweis: Bei der beabsichtigten Abweichung von Empfehlungen der Hersteller müssen alternative Instandhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine „Funktions- und Zustandsprüfung“ vorgeschlagen werden und diese alternativen Instandhaltungsmaßnahmen von der Behörde genehmigt werden.

Aus welchem Passus ergibt sich das? Ich lese Part-ML (ML.A.302 (e)) so, dass, so lange man zu 100% den Herstellerempfehlungen folgt, gar kein IHP erstellt werden muss. Aber nicht, dass Abweichungen von den Herstellerempfehlungen von der Behörde genehmigt werden müssen!?

30. Januar 2020: Von Patrick "Lean Hard!" Lienhart an Tobias Schnell

Ich weiß es nicht.

Siehe erste Zeile:

"ist stand"

Also jetzt sieht es das LBA (noch) so, offenbar.

Gleichzeitig müssen sonstige in Service Bulletins, Service Letters o.ä. herausgegebene Empfehlungen des Herstellers bei der Erstellung des IHPs berücksichtigt werden. Abweichungen hiervon sind jedoch möglich (bitte beachten Sie die Hinweise zur Genehmigung).

Hinweis: Bei der beabsichtigten Abweichung von Empfehlungen der Hersteller müssen alternative Instandhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine „Funktions- und Zustandsprüfung“ vorgeschlagen werden und diese alternativen Instandhaltungsmaßnahmen von der Behörde genehmigt werden.

Ich denke da geht es zB um TBO, oder? Kann mit "Funktions- und Zustandsprüfung" (Öl-Analyse etc..) überschritten werden?

1. Februar 2020: Von Florian R. an Patrick "Lean Hard!" Lienhart

Ich wage zu vermuten, dass Teile dieser Website noch nicht an Part-ML angepasst wurden. Es lohnt sich vielleicht, denen ein Mail zu schreiben, dass sie nicht vergessen zu aktualisieren... bei Erleichterungen im Gesetz muss man ja immer etwas Starthilfe geben. :)


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