Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Luftrecht und Behörden | Schulen im europäischen Ausland  
17. März 2019: Von Philipp Ringler 

Moin,

ich bin Inhaber von FAA CPL und CFI und einer EASA PPL, die PPL ist eigenständig (das heißt auch ohne die FAA-Lizenz gültig) und wird (wegen IR) beim LBA geführt.

Kann ich jetzt als Deutscher in eine X-beliebige ATO in einem anderen EU-Land spazieren und dort ein weiteres Rating machen? Wie sieht es mit dem Erwerb einer Lehrberechtigung aus (konkret CRI)?
Kann ein X-beliebiger FI oder CRI in jedem EU-Land die Lizenz per Handeintrag verlängern?
Wie sieht es mit den Medicals aus? Kann ich in jedem beliebigen Land zu einem Fliegerarzt gehen, der ein EASA-Medical ausstellen kann?

Was passiert, wenn man zwar Bürger aber nicht Einwohner ist? Also als Deutscher im Ausland - zieht die Lizenz dann um zur Luftfahrtbehörde des Landes, in dem man Einwohner ist? Was, wenn letzteres nicht-EU Ausland ist?

Ist ja mit der amerikanischen Lizenz alles ganz einfach: die FAA-Lizenz liegt bei der FAA, egal wo man wohnt, und jeder FAA CFI überall auf der Welt darf sie per flight review verlängern.

Da ich amerikanisch verwöhnt bin und in Sachen EU- und deutschem Luftrecht nicht mehr weiß als damals für die Prüfung notwendig, dachte ich, frage ich erstmal hier nach bevor ich mich voll in die Nesseln setze.

18. März 2019: Von Johannes König an Philipp Ringler

Hi,

theoretisch ist auch in Europa alles ganz einfach. Praktisch, naja...

Zu deinen Fragen:

Kann ich jetzt als Deutscher in eine X-beliebige ATO in einem anderen EU-Land spazieren und dort ein weiteres Rating machen? Wie sieht es mit dem Erwerb einer Lehrberechtigung aus (konkret CRI)?

Ja und Ja. Die Flugschule stellt dir eine Bescheinigung über die bestandene Ausbildung aus. Mit dieser gehst du zu einem Prüfer. Der Prüfer reicht das Prüfungsprotokoll beim LBA ein und bekommst eine neue Lizenz.

Kann ein X-beliebiger FI oder CRI in jedem EU-Land die Lizenz per Handeintrag verlängern?

Ja. Zusätzlich muss ein Formblatt ans LBA geschickt werden, da müssten Kopie von deiner Lizenz (verlängert) und Kopie der Lizenz des FI/CRI dazu.

Oben genannte Aussage gilt für nur VFR. Bei IFR kann es hier ggf. anders ablaufen, das kann dir aber sicher einer der IFR-Flieger hier beantworten.

Wie sieht es mit den Medicals aus? Kann ich in jedem beliebigen Land zu einem Fliegerarzt gehen, der ein EASA-Medical ausstellen kann?

Medical und Lizenz müssen meines Wissens bei der gleichen Behörde geführt werden, in deinem Fall also wahrscheinlich LBA. Du kannst aber beides zusammen zu einer anderen Behörde (z.B. AustroControl) transferrieren.

Was passiert, wenn man zwar Bürger aber nicht Einwohner ist? Also als Deutscher im Ausland - zieht die Lizenz dann um zur Luftfahrtbehörde des Landes, in dem man Einwohner ist? Was, wenn letzteres nicht-EU Ausland ist?

Die lizenzführende Behörde ist nicht an den Wohnsitz gebunden. Du kannst dir deine lizenzführende Behörde mehr oder weniger frei auswählen, wobei es hier durchaus Qualitätsunterschiede gibt.

Grüße

Jo

18. März 2019: Von Philipp Ringler an Johannes König

Ja und Ja. Die Flugschule stellt dir eine Bescheinigung über die bestandene Ausbildung aus. Mit dieser gehst du zu einem Prüfer. Der Prüfer reicht das Prüfungsprotokoll beim LBA ein und bekommst eine neue Lizenz.

Und das gilt auch für die Prüfung? Das heißt, wenn ich mit einer slowenischen Bescheinigung über die Ausbildung zu einem Prüfer in Spanien gehe, und dort die Prüfung bestehe, schickt der spanische Prüfer das Prüfungsprotokoll ans LBA und das LBA muss die slowenische Ausbildung und die spanische Prüfung akzeptieren?

Konstruiertes Beispiel, ja, aber mir geht's ums Verständnis.

Medical und Lizenz müssen meines Wissens bei der gleichen Behörde geführt werden, in deinem Fall also wahrscheinlich LBA. Du kannst aber beides zusammen zu einer anderen Behörde (z.B. AustroControl) transferrieren.

Okay, und ein italienischer Arzt ist dann nicht beim LBA akkreditiert?
Was ist dann mit den Fliegerärzten im nicht-Eu Ausland, beispielsweise in Florida, die EASA-Medicals ausstellen? Müssen die sich dann einzeln von jeder Luftfahrtbehörde in jedem EASA-Land akkreditieren lassen? Oder drücken die mir ein Medical in die Hand, und das LBA sagt dann, "haha, netter Versuch".

Die lizenzführende Behörde ist nicht an den Wohnsitz gebunden. Du kannst dir deine lizenzführende Behörde mehr oder weniger frei auswählen, wobei es hier durchaus Qualitätsunterschiede gibt.

Das habe ich jetzt schon häufiger gelesen. Es spräche also nichts dagegen als in den USA lebender Deutscher Staatsbürger seine EASA-Lizenz in Österreich zu führen? Selbst wenn man gar keinen Wohnsitz mehr in der EU hat?

18. März 2019: Von Patrick Lean Hard an Johannes König

Lizenz und Medical können andere Ausstellungsbehörden haben. Zum Beispiel EASA Lizenz in Deutschland, EASA Medical in einem anderen EASA Staat.

18. März 2019: Von Patrick Lean Hard an Patrick Lean Hard

Richtig. Du kannst in jeder EASA ATO eine Ausbildung machen und deine Lizenz auch in Österreich führen.

18. März 2019: Von Patrick Lean Hard an Philipp Ringler

— Okay, und ein italienischer Arzt ist dann nicht beim LBA akkreditiert? —

Er stellt Dir ein italienisches EASA Medical aus. Der Staat deiner Lizenz ist egal. IT Medical und DE Lizenz geht - genauso wie jede andere Kombination. Dies sind die Vorteile von EU/EASA.

18. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Johannes König

Kann ein X-beliebiger FI oder CRI in jedem EU-Land die Lizenz per Handeintrag verlängern?

Ob eine Lizenz per Handeintrag verlängert werden kann, bestimmt die lizenzführende Behörde. Dazu gibt es das Examiners Differences Document, siehe hier die Bekanntmachung und der Link um Dokument: https://www.easa.europa.eu/newsroom-and-events/news/european-aviation-safety-agency-easa-today-published-examiner-differences

Michael


7 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang