Ja und Ja. Die Flugschule stellt dir eine Bescheinigung über die bestandene Ausbildung aus. Mit dieser gehst du zu einem Prüfer. Der Prüfer reicht das Prüfungsprotokoll beim LBA ein und bekommst eine neue Lizenz.
Und das gilt auch für die Prüfung? Das heißt, wenn ich mit einer slowenischen Bescheinigung über die Ausbildung zu einem Prüfer in Spanien gehe, und dort die Prüfung bestehe, schickt der spanische Prüfer das Prüfungsprotokoll ans LBA und das LBA muss die slowenische Ausbildung und die spanische Prüfung akzeptieren?
Konstruiertes Beispiel, ja, aber mir geht's ums Verständnis.
Medical und Lizenz müssen meines Wissens bei der gleichen Behörde geführt werden, in deinem Fall also wahrscheinlich LBA. Du kannst aber beides zusammen zu einer anderen Behörde (z.B. AustroControl) transferrieren.
Okay, und ein italienischer Arzt ist dann nicht beim LBA akkreditiert?
Was ist dann mit den Fliegerärzten im nicht-Eu Ausland, beispielsweise in Florida, die EASA-Medicals ausstellen? Müssen die sich dann einzeln von jeder Luftfahrtbehörde in jedem EASA-Land akkreditieren lassen? Oder drücken die mir ein Medical in die Hand, und das LBA sagt dann, "haha, netter Versuch".
Die lizenzführende Behörde ist nicht an den Wohnsitz gebunden. Du kannst dir deine lizenzführende Behörde mehr oder weniger frei auswählen, wobei es hier durchaus Qualitätsunterschiede gibt.
Das habe ich jetzt schon häufiger gelesen. Es spräche also nichts dagegen als in den USA lebender Deutscher Staatsbürger seine EASA-Lizenz in Österreich zu führen? Selbst wenn man gar keinen Wohnsitz mehr in der EU hat?