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Luftrecht und Behörden | Mineralölsteuerbefreiung  
26. August 2018: Von Albert Neumann 

Hallo zusammen,

wir betreiben eine Jetprop in einer eigenen Firma, die das Flugzeug anderen Firmen und Privatpersonen ohne Pilot zur Verfügung stellt. Das machen wir schon seit vielen Jahren und ist mit dem Finanzamt auch so abgestimmt. Jetzt wollen wir einen erneuten Versuch unternehmen eine Mineralölsteuerbefreiung zu erwirken. Das Zollamt kommt aber mit der Begründung, dass das Flugzeug mit Benzin überlassen wird und damit die "Sachherrschaft" über das Kerosin auf den Charterer übergeht, der diese Befreiung erwirken müßte. Dazu gibt es auch ein Urteil des Bundesfinanzhofes aus 2012 (BUNDESFINANZHOF Urteil vom 17.7.2012, VII R 26/09).

Gibt es dazu neuere Urteilel, oder hat jemand bereits in einer ähnlichen Konstellation eine Befreiung durchgesetzt? Freue mich über jeden Hinweis.

Gruß Albert

26. August 2018: Von Florian S. an Albert Neumann Bewertung: +1.00 [1]

Das wäre schön - dann bräuchte ja fast die ganze GA keine Mineralölsteuer mehr zu bezahlen:
Die meisten Flugzeuge werden ja von Vercharterern oder Vereinen genau so wie ihr es macht mit Sprit an Dritte vermietet. Und auch viele der Flugzeuge in "privater Halterschaft" sind aus MwSt-Gründen in Gesellschaften die sie dann formal an den eigentlichen Besitzer verchartern.

Sag Bescheid, wenn es bei Dir geklappt hat - dann mach ich das auch...

26. August 2018: Von Ernst-Peter Nawothnig an Albert Neumann

Bei uns am Platz betreibt einer eine Cessna Caravan und setzt damit hauptsächlich Springer ab. Seine Befreiung hat geklappt, weil er eben selber fliegt und seinen Unternehmenszweck der Personen- und Frachtbeförderung direkt erfüllt. Zwar fliegen da mehrere Piloten, aber immer auf Rechnung und innerhalb der Organisation des Unternehmers.


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