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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Sami A. Abschiebung
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29. Juli 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Tee Jay

Du hast ja davon geschrieben, wie "ein Flugzeug zurückgeholt" werden könnte und nicht explizit von einem Charter/diesem Flug im Auftrag der Regierung.

Angenommen ich habe auf einem Linienflug Deportees dann ist es dennoch ein ganz normaler Linienflug mit bezahlten Tickets. Die Rechtsgrundlage für eine befohlene Zwangsumkehr würde ich gern sehen.

30. Juli 2018: Von Bernd Mann an Flieger Max L.oitfelder

> Angenommen ich habe auf einem Linienflug Deportees dann ist es dennoch ein ganz normaler

> Linienflug mit bezahlten Tickets. Die Rechtsgrundlage für eine befohlene Zwangsumkehr würde

> ich gern sehen.

ATC nach dem Verlassen des deutschen Luftraums bestimmt nicht. Ein deutsches Gericht gegenüber einem österreichischem AOC Halter (Eurowings) sicher auch nicht.
Spannend wäre die Weisung an z.b. LH OPS in FRA, einen Flieger umdrehen zu lassen.
Im Zweifel vermutlich ja,aber dann mit vollständigem Ersatz der entstehenden Kosten. Dafür müsste man dann aber eine konkrete Gefahr fûr den deportee annehmen - in dem Fall darf die Polizei z.B. auch private Fahrzeuge gegen Kostenersatz beschlagnahmen.
Die konkrete Diskussion bei Sami A. halte ich (abgesehen von einem Anruf bei der Charterfirma) für reichlich albern. Tunesischer Staatsbürger im tunesischen Luftraum, da ist Tokyo ziemlich eindeutig.
kquote>Bernd

2. August 2018: Von Chris B. K. an Flieger Max L.oitfelder

"Ein im Flug befindliches Flugzeug von ATC zurückgerufen"

Ihr habt Ideen. Der Typ wurde mit einem Privatjet zurückgeflogen. Wie viel Treibstoff hat so ein Jet dabei? Ich glaube kaum, daß der volltanken wird, wie wir es machen. Der wird mit dem Treibstoff genauso knapp kalkulieren wie die Fluggesellschaften mit den ganz großen Vögeln auch.

Wenn dann die ATC 15 Minuten vor der Landung irgendwas von umkehren faselt, wäre meine Antwort nur noch: "Unable" ... dafür reicht dann nämlich der Treibstoff nicht mehr. Der Vogel muß dann in Tunesien landen und sobald er auf dem Rollfeld steht, gilt dann tunesisches Recht.

3. August 2018: Von Erik N. an Chris B. K. Bewertung: +2.00 [2]

Wahrscheinlich war das Leg ab Tunesien bereits verchartert oder aber die Maschine flog leer von Tunesien nach XYZ und war ab da verchartert. Diese Vorstellung, man hätte den Flieger irgendwie „zurückbeordern“ können ist abwegig. Und selbst wenn, hätte es viel Geld gekostet, und hätte jede Menge Haushaltsanfragen der Grünen und Linken bedeutet. Also, den Vollpfosten dort lassen, den shitstorm ein paar Tage ertragen, und jut isses. Wie es aussieht, hat es ja geklappt.


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