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Luftrecht und Behörden | Zulassung PA28-140 mit 160 PS Motor  
12. März 2016: Von Bjoern Schneider 

Hallo,

ich bin auch noch relativ neu hier und bisher (fast) nur Mit-Leser gewesen.

Heute wollte ich jedoch mal in die Runde fragen, ob mir jemand mit Informationen zur Seite stehen kann.

Es geht darum, eine PA28 Cherokee, die bisher in Luxemburg registriert war, in D zu registrieren.

Das hört sich zunächst unspektakulär an, ist aber offensichtlich nicht ‚so einfach‘ (Zitat der Sachbearbeiterin beim LBA). Grund ist, dass vor Jahren der Original 150PS Motor durch einen 160PS Motor ersetzt wurde, und zwar noch in der Schweiz unter einem Schweizer STC. Darin wurde der Typ auf PA28-140/160 geändert. Luxemburg hat das so akzeptiert und logischerweise auch genau so im Eintragungsschein etc. vermerkt.

Das LBA sagt aber nun, es gibt nur entweder eine PA28-140 oder eine PA-28-160 geben kann.

Hat irgendjemand hier schon mal einen ähnlichen Fall gehabt, bzw. hat jemand hier eine PA28-140 mit dem Lycoming O-320-D2A (160PS) Motor und kann mir sagen, nach welchem Kennblatt die registriert wurde?

Danke!

Gruß, Björn

12. März 2016: Von Lutz D. an Bjoern Schneider

...leider kann ich zur konkreten Sache nichts beitragen - aber warum willst Du Dir unbedingt D-reg und das LBA ins Haus holen? Es gibt da doch viel naheliegendere Lösungen?

12. März 2016: Von Andreas KuNovemberZi an Bjoern Schneider

Der Typ bleibt normalerweise gleich, auch nach stärkerem Motor per STC.

Ich hatte die bis vor 2 Monaten mir gehörende Seneca per TurboPlus STC umgerüstet, von II (Con i TSIO-360-EB, 200 PS, 2575 RPM) auf neue Motoren der III (TSIO-360-KB, 220 PS, 2800 RPM). Flugzeug wurde dann auch I zugelassen (MTOM 2155 kg). Der Typ in allen Dokumenten, inklusive Einzragungsschein und Lärmschutzzeugnis blieb PA34-200T. Schließlich basierten alle Änderungen darauf.

12. März 2016: Von Wolff E. an Andreas KuNovemberZi

Es gibt doch das Grandfathering" im EASA Land. Das bedeutet was ein Land zugelassen hat muss in einem Adern auch gelten.

12. März 2016: Von Philipp Tiemann an Bjoern Schneider Bewertung: +1.00 [1]

Meine Tendenz geht in die selbe Richtung wie Andreas. Ich glaube, das hat das Schweizer BAZL verbockt.

Die Bezeichnung PA28-140/160 ist m.W. ein reiner "Marketingname", unter der das STC verkauft wurde. Am Typ ändert das nichts. Eine PA28-140 bleibt eine PA28-140. das "/160" hätten die nie und immer unter "Typ" eintragen dürfen. Das LBA hat also in gewissem Maße recht, auch wenn der Einwand natürlich sehr erbsenzählerisch und wenig pragmatisch ist. Ich denke aber, das wird sich in Abstimmung mit dem BAZL lösen lassen.

Ansonsten gebre ich Lutz recht. warum ummmelden? Nun ist mir nicht bekannt, wie die Luxemburger Behörde so drauf ist und ob es da irgendwelche Schweinereien gibt. Denke ich aber nicht. Allgemein wird innerhalb Europs viel zu viel sinnlos umregistriert. Manche denken hierzulande immer noch, dass es sich so "gehört", dass da "ein D auf dem Rumpf ist". Diese Zeiten sind m.E. längst vorbei. Zumal die Luxemburger Behörde sicherlich auch auf Englisch korrespondiert. Also: Geld einsparen und weiterfliegen!

12. März 2016: Von Lutz D. an Philipp Tiemann

Ganz so einfach ist es in Luxemburg leider nicht für Deutsche Flugzeugeigner. Hintergrund ist eine großherzogliche Verordnung, die - ähnlich wie in Belgien oder Irland - die Residenz des Eigners (oder eines Eigners) in Luxemburg zur Pflicht macht. Ausnahmen erteilt der Minister. Das wiederum ist in Luxemburg kein Ding der Unmöglichkeit, aber G- ist vermutlich der einfachere Weg.

An den Thread-Eröffner: Mein Büro ist von der Lux. CAA (Achtung: nicht nach CAA googlen, so heißt in Luxemburg die Versicherungsaufsicht) 35min entfernt, wenn es nötig ist, da mal vorzusprechen, komme ich gerne mit. Die sprechen auch deutsch.

13. März 2016: Von Bjoern Schneider an Bjoern Schneider

@ Andreas KuNovemberZi

Ich denke halt auch, dass es eine PA28-140 bleibt, zumal es ein Lärmzeugnis der EASA für die PA28-140 mit dem D2A Motor gibt – alleine daraus ließe sich doch ableiten, dass diese Kombination als solches existieren muss…

Nur steht in allen Luxemburger Papieren eben 140/160, und daran hängt sich das LBA im Moment auf.

@ Schneller Wolff

Das war auch meine Annahme, dass ein lufttüchtiges Flugzeug eigentlich ohne größere Probleme von einem EASA Land in ein anderes ‚verlegt‘ werden kann.

Scheint aber nicht wirklich so zu sein.

@ Philipp Tiemann und Schneller Wolff

Ich habe die Maschine ja mit LX-Reg. übernommen und hätte das so laufen lassen können. Allerdings muss man entweder den Erstwohnsitz in Luxemburg haben oder eine (Briefkasten-) Firma mit Adresse. Letzteres war der Fall, allerdings hat das einige Unannehmlichkeiten zur Folge, u.a. einen Nachsendeantrag, der ca. 600,- € pro Jahr kostet.

Genau das Geld wollte ich eigentlich sparen, aber wenn sich das mit dem LBA noch länger hinzieht, überlege ich schon jetzt, das dann doch wieder rückgängig zu machen.

Das ganze werde ich dann wohl unter ‚Lehrgeld‘ verbuchen…

14. März 2016: Von Alexander Callidus an Bjoern Schneider

Ich habe die Maschine ja mit LX-Reg. übernommen und hätte das so laufen lassen können. Allerdings muss man entweder den Erstwohnsitz in Luxemburg haben oder eine (Briefkasten-) Firma mit Adresse. Letzteres war der Fall, allerdings hat das einige Unannehmlichkeiten zur Folge, u.a. einen Nachsendeantrag, der ca. 600,- € pro Jahr kostet.

Ich dachte, die Bedingungen für Gründung und Betrieb einer Firma in LX als Ausländer seien relativ streng, zumindest nicht als Privatmann einfach so zu unterhalten.

14. März 2016: Von Johann Schwegler an Bjoern Schneider

Du hat eine pm

14. März 2016: Von Bjoern Schneider an Alexander Callidus

das mag zutreffen bei einer 'richtigen' Firma, mit der auch Umsatz gemacht wird bzw. Steuern anfallen.

Zur Haltung eines (Privat-) Flugzeugs reicht eine sogenannte Societé Civile, und dafür braucht man nur eine Adresse in Luxemburg. (und dieser Zweck der Gesellschaft war auch explizit Register vermerkt...)

14. März 2016: Von Bjoern Schneider an Johann Schwegler

siehe Antwort an Alexander Callidus - damit hat sich das wohl erledigt...

26. April 2016: Von Bjoern Schneider an Bjoern Schneider

so, hier ein kurzes Update an Alle:

seit letzter Woche habe ich endlich die Zulassung - nach langem Hin und Her gibt es jetzt in D (und EASA Land) einen neuen Flugzeugtyp, die PA28-140/160 (genau so, wie im Schweizer STC von 1979 bezeichnet).

Alles ist wie bei einer PA28-140 mit STC für 160PS, aber der 'Name' ist halt anders...


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