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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. März 2016: Von Philipp Tiemann an Bjoern Schneider Bewertung: +1.00 [1]

Meine Tendenz geht in die selbe Richtung wie Andreas. Ich glaube, das hat das Schweizer BAZL verbockt.

Die Bezeichnung PA28-140/160 ist m.W. ein reiner "Marketingname", unter der das STC verkauft wurde. Am Typ ändert das nichts. Eine PA28-140 bleibt eine PA28-140. das "/160" hätten die nie und immer unter "Typ" eintragen dürfen. Das LBA hat also in gewissem Maße recht, auch wenn der Einwand natürlich sehr erbsenzählerisch und wenig pragmatisch ist. Ich denke aber, das wird sich in Abstimmung mit dem BAZL lösen lassen.

Ansonsten gebre ich Lutz recht. warum ummmelden? Nun ist mir nicht bekannt, wie die Luxemburger Behörde so drauf ist und ob es da irgendwelche Schweinereien gibt. Denke ich aber nicht. Allgemein wird innerhalb Europs viel zu viel sinnlos umregistriert. Manche denken hierzulande immer noch, dass es sich so "gehört", dass da "ein D auf dem Rumpf ist". Diese Zeiten sind m.E. längst vorbei. Zumal die Luxemburger Behörde sicherlich auch auf Englisch korrespondiert. Also: Geld einsparen und weiterfliegen!

12. März 2016: Von Lutz D. an Philipp Tiemann

Ganz so einfach ist es in Luxemburg leider nicht für Deutsche Flugzeugeigner. Hintergrund ist eine großherzogliche Verordnung, die - ähnlich wie in Belgien oder Irland - die Residenz des Eigners (oder eines Eigners) in Luxemburg zur Pflicht macht. Ausnahmen erteilt der Minister. Das wiederum ist in Luxemburg kein Ding der Unmöglichkeit, aber G- ist vermutlich der einfachere Weg.

An den Thread-Eröffner: Mein Büro ist von der Lux. CAA (Achtung: nicht nach CAA googlen, so heißt in Luxemburg die Versicherungsaufsicht) 35min entfernt, wenn es nötig ist, da mal vorzusprechen, komme ich gerne mit. Die sprechen auch deutsch.


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