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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. März 2016: Von Lutz D. an Philipp Tiemann

Ganz so einfach ist es in Luxemburg leider nicht für Deutsche Flugzeugeigner. Hintergrund ist eine großherzogliche Verordnung, die - ähnlich wie in Belgien oder Irland - die Residenz des Eigners (oder eines Eigners) in Luxemburg zur Pflicht macht. Ausnahmen erteilt der Minister. Das wiederum ist in Luxemburg kein Ding der Unmöglichkeit, aber G- ist vermutlich der einfachere Weg.

An den Thread-Eröffner: Mein Büro ist von der Lux. CAA (Achtung: nicht nach CAA googlen, so heißt in Luxemburg die Versicherungsaufsicht) 35min entfernt, wenn es nötig ist, da mal vorzusprechen, komme ich gerne mit. Die sprechen auch deutsch.


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