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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. März 2016: Von Bjoern Schneider an Bjoern Schneider

@ Andreas KuNovemberZi

Ich denke halt auch, dass es eine PA28-140 bleibt, zumal es ein Lärmzeugnis der EASA für die PA28-140 mit dem D2A Motor gibt – alleine daraus ließe sich doch ableiten, dass diese Kombination als solches existieren muss…

Nur steht in allen Luxemburger Papieren eben 140/160, und daran hängt sich das LBA im Moment auf.

@ Schneller Wolff

Das war auch meine Annahme, dass ein lufttüchtiges Flugzeug eigentlich ohne größere Probleme von einem EASA Land in ein anderes ‚verlegt‘ werden kann.

Scheint aber nicht wirklich so zu sein.

@ Philipp Tiemann und Schneller Wolff

Ich habe die Maschine ja mit LX-Reg. übernommen und hätte das so laufen lassen können. Allerdings muss man entweder den Erstwohnsitz in Luxemburg haben oder eine (Briefkasten-) Firma mit Adresse. Letzteres war der Fall, allerdings hat das einige Unannehmlichkeiten zur Folge, u.a. einen Nachsendeantrag, der ca. 600,- € pro Jahr kostet.

Genau das Geld wollte ich eigentlich sparen, aber wenn sich das mit dem LBA noch länger hinzieht, überlege ich schon jetzt, das dann doch wieder rückgängig zu machen.

Das ganze werde ich dann wohl unter ‚Lehrgeld‘ verbuchen…

14. März 2016: Von Alexander Callidus an Bjoern Schneider

Ich habe die Maschine ja mit LX-Reg. übernommen und hätte das so laufen lassen können. Allerdings muss man entweder den Erstwohnsitz in Luxemburg haben oder eine (Briefkasten-) Firma mit Adresse. Letzteres war der Fall, allerdings hat das einige Unannehmlichkeiten zur Folge, u.a. einen Nachsendeantrag, der ca. 600,- € pro Jahr kostet.

Ich dachte, die Bedingungen für Gründung und Betrieb einer Firma in LX als Ausländer seien relativ streng, zumindest nicht als Privatmann einfach so zu unterhalten.

14. März 2016: Von Johann Schwegler an Bjoern Schneider

Du hat eine pm

14. März 2016: Von Bjoern Schneider an Alexander Callidus

das mag zutreffen bei einer 'richtigen' Firma, mit der auch Umsatz gemacht wird bzw. Steuern anfallen.

Zur Haltung eines (Privat-) Flugzeugs reicht eine sogenannte Societé Civile, und dafür braucht man nur eine Adresse in Luxemburg. (und dieser Zweck der Gesellschaft war auch explizit Register vermerkt...)

14. März 2016: Von Bjoern Schneider an Johann Schwegler

siehe Antwort an Alexander Callidus - damit hat sich das wohl erledigt...

26. April 2016: Von Bjoern Schneider an Bjoern Schneider

so, hier ein kurzes Update an Alle:

seit letzter Woche habe ich endlich die Zulassung - nach langem Hin und Her gibt es jetzt in D (und EASA Land) einen neuen Flugzeugtyp, die PA28-140/160 (genau so, wie im Schweizer STC von 1979 bezeichnet).

Alles ist wie bei einer PA28-140 mit STC für 160PS, aber der 'Name' ist halt anders...


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