Ich kenne keinen deutschen Gesetzestext, der das fordern würde.
Allerdings sind in der AIP die (wesentlichen?) Sprechgruppen und Erläuterungen dazu veröffentlicht. Und zur Flugvorbereitung gehört unstrittig die Vertrautmachung mit den relevanten Kapiteln der AIP des jeweiligen Landes (genauer: Startland, Zielland und alle Länder enroute, deren Lufträume man nutzt).
(Dass die AIP VFR Deutschland nur kostenpflichtig zu haben sind, steht auf einem anderen Blatt).
Wie würde ich es denn umgekehrt machen? Mal ein (konstruiertes!) Beispiel:
Ich spreche kein dänisch, will aber nach Dänemark fliegen. Dort finde ich in den einschlägigen Karten ein paar Plätze, die auch englisch im Funk anbieten, aber ich will unbedingt an einen Platz bei dem leider "nur Dänisch" steht.
Also schaue ich in die dänische AIP und dort nach Sprechgruppen und deren Erläuterungen.
Zum Glück hat ja jede AIP ihren Text sowohl in der Landessprache als auch in Englisch (da isses ja wieder), also kann ich mit meinen Englischkenntnissen ein wenig dänische Sprechgruppen lernen.
Und dann muss ich mir die Frage stellen, ob ich mich damit wohlfühle einen "nur Dänisch"-Platz anzufliegen, oder ob ich nicht doch entweder einen Platz anfliege, der auch Englisch funkt, oder das Flugvorhaben ganz aufgebe.
Das ist aber meine Verantwortung als Pilot. Der dänische Staat kann erwarten, dass ich mich auf seinem Gebiet an seine Regeln halte, auch wenn ich weder Däne bin, noch dänische Lizenzen habe.
Und wenn ich dann noch ein Risikomanagement-Bewusstsein habe und die Sicherheitsgefahr, die aus meinen mangelnden Dänisch-Kenntnissen erwachsen könnte, nicht unterschätze, komme ich für mich persönlich zu dem Schluss, keinen "nur Dänisch"-Platz anzufliegen.
Und wenn FIS in Dänemark auch nicht auf Englisch verfügbar sein sollte, dann fliege ich gar nicht erst in den dänischen Luftraum.
Soweit das Beispiel. Nun setze für "ich" "ein beliebiger Pilot", für "Dänermark" und "Dänisch" ein beliebiges EASA-Land (außer England) und eine beliebige dortige Landessprache.
Das ist meine persönliche Einschätzung. Jemand anders kann natürlich sagen "was schert mich die Sprache x, in der Luftfahrt wird englisch gesprochen und Basta". Der sollte sich dann aber nicht unbedingt wundern, wenn ihm irgendwer in Sprache x erklärt, dass er da gerade einen Verstoß gegen die AIP begangen hat.
Die EASA-Lizenz berechtigt mich ja, im gesamten EASA-Gebiet mit einem D-registrierten Lfz. und den in D erworbenen Berechtigungen durch die Lüfte zu tuckern, aber mit FIS und Info muss ich im jeweiligen Land klarkommen und dann deren Regeln beachten.
Just my 2 cents
Olaf