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Noch einmal zum Thema der Sprachen im Flugfunk speziell in Deutschland, weil das in der anderen Diskussion ein wenig untergeht. Ganz konkret: Benötigen ausländische Piloten, die in Deutschland Plätze anfliegen, in denen Funkkontakt laut AIP nur auf Deutsch angeboten wird, ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis, welches sie explizit zum Funken auf Deutsch berechtigt? Also benötigen ausländische Piloten de facto ein BZF I/II oder müssen den Platz meiden? Oder entspricht die ausländische Sprechfunklizenz, etwa die britische Radio Telephony License, dem deutschen AZF, wonach bei VFR-Flügen auch auf Deutsch kommuniziert werden dürfte Es geht mir hierbei NICHT um die Diskussion des LP-Eintrags in der Lizenz, der hiervon unberührt bleibt. | ||||||
Ich kenne keinen deutschen Gesetzestext, der das fordern würde. Allerdings sind in der AIP die (wesentlichen?) Sprechgruppen und Erläuterungen dazu veröffentlicht. Und zur Flugvorbereitung gehört unstrittig die Vertrautmachung mit den relevanten Kapiteln der AIP des jeweiligen Landes (genauer: Startland, Zielland und alle Länder enroute, deren Lufträume man nutzt). (Dass die AIP VFR Deutschland nur kostenpflichtig zu haben sind, steht auf einem anderen Blatt).
Wie würde ich es denn umgekehrt machen? Mal ein (konstruiertes!) Beispiel: Ich spreche kein dänisch, will aber nach Dänemark fliegen. Dort finde ich in den einschlägigen Karten ein paar Plätze, die auch englisch im Funk anbieten, aber ich will unbedingt an einen Platz bei dem leider "nur Dänisch" steht. Also schaue ich in die dänische AIP und dort nach Sprechgruppen und deren Erläuterungen. Zum Glück hat ja jede AIP ihren Text sowohl in der Landessprache als auch in Englisch (da isses ja wieder), also kann ich mit meinen Englischkenntnissen ein wenig dänische Sprechgruppen lernen. Und dann muss ich mir die Frage stellen, ob ich mich damit wohlfühle einen "nur Dänisch"-Platz anzufliegen, oder ob ich nicht doch entweder einen Platz anfliege, der auch Englisch funkt, oder das Flugvorhaben ganz aufgebe. Das ist aber meine Verantwortung als Pilot. Der dänische Staat kann erwarten, dass ich mich auf seinem Gebiet an seine Regeln halte, auch wenn ich weder Däne bin, noch dänische Lizenzen habe. Und wenn FIS in Dänemark auch nicht auf Englisch verfügbar sein sollte, dann fliege ich gar nicht erst in den dänischen Luftraum. Soweit das Beispiel. Nun setze für "ich" "ein beliebiger Pilot", für "Dänermark" und "Dänisch" ein beliebiges EASA-Land (außer England) und eine beliebige dortige Landessprache. Die EASA-Lizenz berechtigt mich ja, im gesamten EASA-Gebiet mit einem D-registrierten Lfz. und den in D erworbenen Berechtigungen durch die Lüfte zu tuckern, aber mit FIS und Info muss ich im jeweiligen Land klarkommen und dann deren Regeln beachten. Just my 2 cents Olaf | ||||||
Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV)
§ 1 Allgemeines (1) Zur Ausübung des Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienstes (Flugfunkdienst) bei Boden- und Luftfunkstellen in der Bundesrepublik Deutschland bedarf es eines gültigen Flugfunkzeugnisses oder einer gleichwertigen Bescheinigung. Deine FRTOL ist hier gültig und kann in ein AZF E umgeschrieben werden, wenn du deutsch nachweist auch ein volles AZF. In UK braucht man für den normalen PPL ohne IR oder IMC kein FRTOL. Ich hatte nämlich zuerst keine und das BZF haben die nicht anerkannt später. | ||||||
Hi Olaf, Das ist meine persönliche Einschätzung. ... und so würde man es sich wünschen. Das LBA schreibt aber zum Beispiel (my bold): Quelle: https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Sprac Ich weiß - das ist kein Gesetzestext. Den würde ich dazu auch mal gerne sehen! Aber wenn es so ist, wie hier vom LBA beschrieben, ist es eben NICHT okay, wenn sich der ausländische Pilot mal ein wenig mit den Sprechgruppen vertraut macht und dann drauf losplappert. Sondern er sollte sich um ein BZF oder AZF in Deutschland bemühen, bevor er in den Flieger steigt und auf Deutsch funkt. Das ist eigentlich der Kernpunkt, den ich mit meiner Frage treffen wollte. Wo ist das geregelt? Denn nur die "Meinung" des LBA finde ich dazu nicht ausreichend. | ||||||
Hi Markus, Deine FRTOL ist hier gültig und kann in ein AZF E umgeschrieben werden, wenn du deutsch nachweist auch ein volles AZF. Hast Du dazu eine Referenz bzw. an wen würde man sich zur Unwandlung der FRTOL in ein vollständiges AZF wenden? | ||||||
> Ich weiß - das ist kein Gesetzestext.
Hier kannst du Gesetze lesen.
Das ganze hat übrigens nix mit der LP zu tun!!
Dann guggst du hier: LUFT VG
unter 5
(5) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Bestimmungen über
und hier: target="_self">FlugfunkV
steht ja schon oben und bezieht sich auf §32 LuftVG
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Auch dazu gibts ein Merkblatt.
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Danke für den Link, das kannte ich auch noch nicht (die Regelungswut wird immer schlimmer). | ||||||
Wer viele Fragen stellt, bekommt leider auch eine Menge Antworten, die einem nicht gefallen. Vor allem, wenn es um die Auslegung der zur Vereinheitlichung gedachten europäischen Regeln geht. Ich werde trotzdem weiterhin nach und in Frankreich fliegen, auch an FR-only Plätzen. Hat ja die letzten 25 Jahre auch funktioniert. It´s easier to ask for foregiveness than it is to ask for permission! | ||||||
(Dass die AIP VFR Deutschland nur kostenpflichtig zu haben sind, steht auf einem anderen Blatt).
Nein, Du hast nach kostenloser (Basic-) Registrierung im Eurocontrol EAD Zugriff auf alle AIPs... weltweit.
Daß wir hier in Deutschland eine - milde ausgedrückt - "enge" Zusammenarbeit zwischen Eisenschmidt, DFS und Bundesministerium haben, das ist vermutlich in seiner Art einzigartig.
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EAD hat nur die AIPs der teilnehmenden Staaten und -- nach Wahl des Landes -- nur den für IFR relevanten Teil. Die DFS publiziert die AIP VFR nicht über EAD und nicht kostenlos. Armselig...
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