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Luftrecht und Behörden | BZF erforderlich für ausländische Piloten?  
27. November 2015: Von Patrick Whiskey Echo Yankee 
Noch einmal zum Thema der Sprachen im Flugfunk speziell in Deutschland, weil das in der anderen Diskussion ein wenig untergeht.

Ganz konkret:

Benötigen ausländische Piloten, die in Deutschland Plätze anfliegen, in denen Funkkontakt laut AIP nur auf Deutsch angeboten wird, ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis, welches sie explizit zum Funken auf Deutsch berechtigt? Also benötigen ausländische Piloten de facto ein BZF I/II oder müssen den Platz meiden?

Oder entspricht die ausländische Sprechfunklizenz, etwa die britische Radio Telephony License, dem deutschen AZF, wonach bei VFR-Flügen auch auf Deutsch kommuniziert werden dürfte

Es geht mir hierbei NICHT um die Diskussion des LP-Eintrags in der Lizenz, der hiervon unberührt bleibt.
27. November 2015: Von Olaf Musch an Patrick Whiskey Echo Yankee

Ich kenne keinen deutschen Gesetzestext, der das fordern würde.

Allerdings sind in der AIP die (wesentlichen?) Sprechgruppen und Erläuterungen dazu veröffentlicht. Und zur Flugvorbereitung gehört unstrittig die Vertrautmachung mit den relevanten Kapiteln der AIP des jeweiligen Landes (genauer: Startland, Zielland und alle Länder enroute, deren Lufträume man nutzt).

(Dass die AIP VFR Deutschland nur kostenpflichtig zu haben sind, steht auf einem anderen Blatt).

Wie würde ich es denn umgekehrt machen? Mal ein (konstruiertes!) Beispiel:

Ich spreche kein dänisch, will aber nach Dänemark fliegen. Dort finde ich in den einschlägigen Karten ein paar Plätze, die auch englisch im Funk anbieten, aber ich will unbedingt an einen Platz bei dem leider "nur Dänisch" steht.

Also schaue ich in die dänische AIP und dort nach Sprechgruppen und deren Erläuterungen.

Zum Glück hat ja jede AIP ihren Text sowohl in der Landessprache als auch in Englisch (da isses ja wieder), also kann ich mit meinen Englischkenntnissen ein wenig dänische Sprechgruppen lernen.

Und dann muss ich mir die Frage stellen, ob ich mich damit wohlfühle einen "nur Dänisch"-Platz anzufliegen, oder ob ich nicht doch entweder einen Platz anfliege, der auch Englisch funkt, oder das Flugvorhaben ganz aufgebe.

Das ist aber meine Verantwortung als Pilot. Der dänische Staat kann erwarten, dass ich mich auf seinem Gebiet an seine Regeln halte, auch wenn ich weder Däne bin, noch dänische Lizenzen habe.
Und wenn ich dann noch ein Risikomanagement-Bewusstsein habe und die Sicherheitsgefahr, die aus meinen mangelnden Dänisch-Kenntnissen erwachsen könnte, nicht unterschätze, komme ich für mich persönlich zu dem Schluss, keinen "nur Dänisch"-Platz anzufliegen.

Und wenn FIS in Dänemark auch nicht auf Englisch verfügbar sein sollte, dann fliege ich gar nicht erst in den dänischen Luftraum.

Soweit das Beispiel. Nun setze für "ich" "ein beliebiger Pilot", für "Dänermark" und "Dänisch" ein beliebiges EASA-Land (außer England) und eine beliebige dortige Landessprache.
Das ist meine persönliche Einschätzung. Jemand anders kann natürlich sagen "was schert mich die Sprache x, in der Luftfahrt wird englisch gesprochen und Basta". Der sollte sich dann aber nicht unbedingt wundern, wenn ihm irgendwer in Sprache x erklärt, dass er da gerade einen Verstoß gegen die AIP begangen hat.

Die EASA-Lizenz berechtigt mich ja, im gesamten EASA-Gebiet mit einem D-registrierten Lfz. und den in D erworbenen Berechtigungen durch die Lüfte zu tuckern, aber mit FIS und Info muss ich im jeweiligen Land klarkommen und dann deren Regeln beachten.

Just my 2 cents

Olaf

27. November 2015: Von Markus Doerr an Patrick Whiskey Echo Yankee

Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV)

§ 1 Allgemeines

(1) Zur Ausübung des Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienstes (Flugfunkdienst) bei Boden- und Luftfunkstellen in der Bundesrepublik Deutschland bedarf es eines gültigen Flugfunkzeugnisses oder einer gleichwertigen Bescheinigung.


Deine FRTOL ist hier gültig und kann in ein AZF E umgeschrieben werden, wenn du deutsch nachweist auch ein volles AZF. In UK braucht man für den normalen PPL ohne IR oder IMC kein FRTOL. Ich hatte nämlich zuerst keine und das BZF haben die nicht anerkannt später.

27. November 2015: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Olaf Musch
Hi Olaf,

Das ist meine persönliche Einschätzung.

... und so würde man es sich wünschen.

Das LBA schreibt aber zum Beispiel (my bold):

"Schon mit einem gültigen Sprachvermerk Englisch sind die Forderungen nach § 125 LuftPersV (1) in Verbindung mit Teil FCL.055 (a) in vollem Umfang erfüllt.

Ein weiterer Sprachvermerk Deutsch ist nicht erforderlich, selbst dann nicht, wenn der Sprechfunkverkehr in der deutschen Sprache geführt wird. Ein Flugfunkzeugnis, das zur Ausübung des Sprechfunkverkehrs in der deutschen Sprache berechtigt, ist jedoch Voraussetzung."

Quelle: https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Sprachanforderungen/Sprachanforderungen_node.html

Ich weiß - das ist kein Gesetzestext. Den würde ich dazu auch mal gerne sehen! Aber wenn es so ist, wie hier vom LBA beschrieben, ist es eben NICHT okay, wenn sich der ausländische Pilot mal ein wenig mit den Sprechgruppen vertraut macht und dann drauf losplappert. Sondern er sollte sich um ein BZF oder AZF in Deutschland bemühen, bevor er in den Flieger steigt und auf Deutsch funkt. Das ist eigentlich der Kernpunkt, den ich mit meiner Frage treffen wollte. Wo ist das geregelt? Denn nur die "Meinung" des LBA finde ich dazu nicht ausreichend.
27. November 2015: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Markus Doerr
Hi Markus,

Deine FRTOL ist hier gültig und kann in ein AZF E umgeschrieben werden, wenn du deutsch nachweist auch ein volles AZF.

Hast Du dazu eine Referenz bzw. an wen würde man sich zur Unwandlung der FRTOL in ein vollständiges AZF wenden?
27. November 2015: Von Markus Doerr an Patrick Whiskey Echo Yankee
> Ich weiß - das ist kein Gesetzestext.

Hier kannst du Gesetze lesen.
Das ganze hat übrigens nix mit der LP zu tun!!


Dann guggst du hier: LUFT VG
unter 5
(5) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Bestimmungen über
1.
den Kreis der Personen, die eines Flugfunkzeugnisses bedürfen,
2.
den Erwerb von Flugfunkzeugnissen,
3.
Berechtigungsausweisen und Bescheinigungen über den Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache sowie
4.
die Gebühren und Auslagen für die damit zusammenhängenden Amtshandlungen.



steht ja schon oben und bezieht sich auf §32 LuftVG

27. November 2015: Von Markus Doerr an Patrick Whiskey Echo Yankee
Auch dazu gibts ein Merkblatt.
27. November 2015: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Markus Doerr


Das ganze hat übrigens nix mit der LP zu tun!!

Richtig. Deshalb habe ich diesen Umstand ja auch eingangs in meiner Frage explizit hervorgehoben. :-)

Auch dazu gibts ein Merkblatt. Bundesnetzagentur

Vielen Dank für den Link, Markus!
27. November 2015: Von Alfred Obermaier an Markus Doerr

Danke für den Link, das kannte ich auch noch nicht (die Regelungswut wird immer schlimmer).

27. November 2015: Von C. B. an Alfred Obermaier Bewertung: +2.00 [2]
Wer viele Fragen stellt, bekommt leider auch eine Menge Antworten, die einem nicht gefallen. Vor allem, wenn es um die Auslegung der zur Vereinheitlichung gedachten europäischen Regeln geht. Ich werde trotzdem weiterhin nach und in Frankreich fliegen, auch an FR-only Plätzen. Hat ja die letzten 25 Jahre auch funktioniert.

It´s easier to ask for foregiveness than it is to ask for permission!
28. November 2015: Von Tee Jay an Olaf Musch
(Dass die AIP VFR Deutschland nur kostenpflichtig zu haben sind, steht auf einem anderen Blatt).

Nein, Du hast nach kostenloser (Basic-) Registrierung im Eurocontrol EAD Zugriff auf alle AIPs... weltweit.

Daß wir hier in Deutschland eine - milde ausgedrückt - "enge" Zusammenarbeit zwischen Eisenschmidt, DFS und Bundesministerium haben, das ist vermutlich in seiner Art einzigartig.
28. November 2015: Von Achim H. an Tee Jay Bewertung: +2.00 [2]
EAD hat nur die AIPs der teilnehmenden Staaten und -- nach Wahl des Landes -- nur den für IFR relevanten Teil. Die DFS publiziert die AIP VFR nicht über EAD und nicht kostenlos. Armselig...

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