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Luftrecht und Behörden | UK Registration  
16. Juli 2015: Von  
Beitrag vom Autor gelöscht
16. Juli 2015: Von Roland Schmidt an 
Hallo Florian,
ich habe mein Experimental in UK gekauft, es dann aber in den Niederlanden registriert, weil das auf Dauer sonst zu umständlich gewesen wäre. Die LAA ist für das Permit zuständig und nur die bzw. deren Inspektoren. Das heißt, dass du entweder jährlich für die Verlängerung nach England musst oder ein LAA-Inspektor für die Jahresprüfung hierher anreist.
Dazu kommt noch, dass die LAA nach meinem Eindruck auch hinsichtlich kleinerer Änderungen recht pedantisch ist und auch diese abgenommen werden müssen. Für Überführungsflüge kann die LAA zwar eine Sondergenehmigung erteilen, aber natürlich nur innerhalb UK.
In der Praxis würde ich aus den o. g. Gründen eine Umregistrierung auf PH- empfehlen.
Um welchen Typ handelt es sich?
VG Roland
16. Juli 2015: Von Lutz D. an Roland Schmidt

Ich hoffe nicht um den Fred. Den will ich schon haben ;)

Hinsichtlich LAA Inspektor - gibt es denn nach Deiner Kenntnis reiselustige Inspektoren? Ich war bisher davon ausgegangen, dass die Inspektion in jedem Falle auf britischem Boden stattfinden muss?

Hinsichtlich Experimental kann man noch anfügen, dass es für den dauerhaften Betrieb eines britischen Experimentals in Deutschland ein AMATEURBAU sein muss. Also kein Werksbau. Ansonsten gilt Einflug nur mit (unproblematischer) Genehmigung durch das LBA für max. 180 Tage im Jahr.

16. Juli 2015: Von Roland Schmidt an Lutz D.

Solche Flugzeuge kauft sonst keiner, Lutz - keine Angst ;-)

Guter Hinweis mit dem Selbstbau, das ist in der Tat ein wesentlicher Punkt der einen m. E. großen Unterschied macht (nämlich, dass du nicht ständig einen Antrag stellen musst).

Die Prüfung geht auch außerhalb Englands. Ich weiß von einer G-reg. Europa in Österreich, zu der der englische Prüfer immer angereist ist. Ich wüsste auch nicht, wie eine solche Einschränkung rechtlich aussehen sollte.

16. Juli 2015: Von Lutz D. an Roland Schmidt

Das könnte die LAA mit ihren Inspektoren über Vertragsrecht lösen. Aber wenn es das gibt, dann um so besser. Dann wiederum gibt es noch eine super Kaufgelegenheit für eine G-reg Rutan LOngEZ, die in der Bretagne rumsteht und angeblich wegen abgelaufenen annual nur per Hänger abtronsportiert werden kann (soll aber flugfähig sein).

Naja, nachdem ich gerade schon mein Überführungsabenteuer hinter mir habe...

16. Juli 2015: Von Daniel K. an Roland Schmidt
kann man denn einfach ein UK Experimental in einem anderen Land registrieren?
In D kann man doch nur in D gebaute Flieger beim LBA anmelden oder? Gibt es denn noch andere Länder, die für uns Deutsche als Registrierungsländer für Experimentalflieger für die Zulassung lohnenswert sind?

Belgien, Frankreich oder Österreich?
16. Juli 2015: Von Lutz D. an Daniel K.
Frankreich geht noch gut. Die anderen kannst Du vergessen.
16. Juli 2015: Von Roland Schmidt an Daniel K.
Österreich ist wohl grds. möglich aber aufwändig. F wohl auch fast unmöglich, wenn das Flugzeug woanders registriert ist, wie mir ein Franzose letztes WE erklärte. Unschlüssig bin ich mir bei den skandinavischen Ländern. Vordergründig stösst man erst einmal auf Ablehnung, mir scheint aber, dass da etwas geht, wenn man sich intensiver darum kümmert oder jemanden kennt. Grundsätzlich muss man wohl bereit wein, gelegentlich in das Zulassungsland zu fliegen und das wird mit einer Turbinen Lancair lV P einfacher sein als mit einem Airbike. In den Niederlanden braucht man einen Repräsentanten.

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