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Luftrecht und Behörden | Verfall Klassenberechtigung  
17. März 2015: Von Simon Beila 

Hallo liebes Forum!

Aus privaten Gründen (Kinder, Hausbau, etc.) ist die Fliegerei nach vielen Jahren der intensiven Beschäftigung bei mir ein bisschen in den Hintergrund getreten. Daher überlege ich auch tatsächlich Konsequent ein wenig zu pausieren und habe ein paar Fragen an Euch.

Klar ist, dass meine auf EU Lizenz umgeschriebene Lizenz zunächst mal nicht mehr abläuft. Aufgrund meines Alters hält mein Medical auch 5 Jahre, das würde ich also current halten. Die Klassenberechtigung SEP läuft aber natürlich weiterhin nach 2 Jahren ab und kann durch 12 Stunden und Checkflug oder durch 0 Stunden und Überprüfungsflug verlängert werden.

Die Verlängerungsoption 12 Stunden und Checkflug ist mir derzeit nicht recht. Da ich erstens 12 Stunden sowieso zu wenig finde um super sicher fliegen zu können und dann die Kosten dafür scheue, nur um zu Verlängern. Die Verlängerung über den Überprüfungsflug ist derzeit meine erste Wahl mit 2-3 Stunden Refresher mit Fluglehrer vorab. Ist das realistisch?

Was wäre aber mit der Alternative die Klassenberechtigung einfach verfallen zu lassen und zum Beispiel in 5 Jahren einfach neu zu machen? Was muss man dafür nach dieser Zeit wirklich tun? In der Vorschriften steht ja was von komplett neu machen und keine Erleichterung mehr nach dieser Zeit. Was heißt aber "komplett" neu? Muss man da wieder bestimmte Mindeststunden fliegen? Kann man sich einfach so zur Prüfung anmelden?

Vielen Dank für Eure Hilfe vorab.

Grüße

17. März 2015: Von Wolfgang Lamminger an Simon Beila
generell ist es eher sinnvoll, vorhande Berechtigungen nicht verfallen zu lassen, der Neuerwerb ist eigentlich immer mit Mehraufwand verbunden.

Alle zwei Jahre eine Befähigungsüberprüfung mit einem Examiner (nach eigener Wahl) zu machen, stellt m. E. einen sehr überschaubaren Aufwand dar. Vorher mit einem Fluglehrer 2 - 3 Stunden Training sollte - je nach Gesamtflugerfahrung - den Erhalt eines Class-Ratings ermöglichen.

Wenn Du wieder dauerhaft einsteigen möchtest, kannst Du ja "intensiver" trainieren, mit Fluglehrer oder solo - bist aber in jedem Falle "current" im Sinne von "mit gültigem Rating"
17. März 2015: Von Johannes König an Simon Beila
Hi Simon,
ich würde dir auch stark zur Variante 2-3 Flugstunden + Überprüfungsflug raten.

Mit hat das Procedere ein Fluglehrer mal so erzählt: Wenn deine Klassenberechtigung abgelaufen ist, musst du dich an eine ATO (Verein oder Flugschule) wenden. Dort wird dann entschieden, wieviel Nachschulungsaufwand notwendig ist. Der Aufwand ist dann umso größer, je länger dein Rating abgelaufen ist.

Die ATO hat da dann einen gewissen Ermessensspielraum, der aber - wenn du innerhalb des Gültigkeitszeitraums deines Class-Ratings kaum geflogen bist - wohl eher zu deinem Nachteil ausgelegt werden wird. Irgendwann (z.B. nach 5 Jahren) ist der Aufwand mit dem des Neuerwerbs des Class-Ratings gleichzusetzen.

Mein Tipp: Schnapp dir eine 152er mit FI, dreh ein paar Runden, und flieg dann die Prüfung mit einem CRE. Dann bist du, wenn alles gut läuft, mit unter 1000€ aus der Nummer raus und wieder 2 Jahre sorgenfrei.
18. März 2015: Von Reinhard Rüdiger an Johannes König
... nicht zu vergessen: die ATO macht wieder fit für die abschließend zu erfolgende Prüfung mit einem Examiner!
18. März 2015: Von Simon Beila an Reinhard Rüdiger Bewertung: +1.00 [1]
Danke für die Tipps. Dann werde ich das wohl so machen.
18. März 2015: Von Name steht im Profil an Simon Beila Bewertung: +1.00 [1]

Ich war Ende letzten Jahres selbst Betroffener. Hatte zu lange gewartet und lief in eine fast 10 wöchige Herbst/Winter IMC Phase. Teilweise<200ft Ceiling. Da brach sogar Plan B zusammen (Der Examiner fliegt als PIC IFR raus und wir turnen on top VFR rum).

Ergebnis war "erträglich" aber unerwünscht:

Wenn die Überschreitung < 3 Monate ist:

- Nette ATO, die bescheinigt, dass du auf Prüfungsniveau bist und keine weitere Schulung benötigst

- Netten Examiner, der mit dir einen Prüfungsflug macht

- Vorsicht: zum Beispiel das LA Süd möchte eigentlich seine eigenen Prüfer schicken. "Mein" LBA Examiner konnte sie aber überzeugen, dass er das auch könne.

Wenn > 3 Monate:

- Nette ATO die dir eine hoffentlich nicht zu aufwändige Nachschulung verpasst

- Netten Examiner...dito

Bei mir waren es 4 Wochen Überschreitung. Hatte eine nette ATO, die anstandslos das Formular erstellt hat und einen sehr netten LBA Examiner der mit mir einen wirklich erträglichen, sinnvollen Prüfungsflug gemacht hat.

Tatsächlich bin ich aber auch 100% überzeugt: das passiert mir nie wieder. Dafür ist es zu leicht current zu bleiben.

Gruß

Thomas


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