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Hallo!
Wie ist das eigentlich, wenn man mit dem Fliegen aufhört, muss man das irgendeiner Behörde melden? Die Lizenz (PLL-A) eventuell zurück geben? Oder lässt man einfach alles verfallen, wirft alles weg und bleibt am Boden?
Gruß! Henning
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Gegenfrage, weshalb sollte man das irgend jemandem sagen müssen? Einfach nicht mehr fliegen, die Dokumente für die Erben zur Belustigung auf die Seite legen und gut ist.
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Wenn du ein bisschen Stimmung in den müden Laden bringen möchtest, schick ein freundliches Schreiben an dein Luftamt, in dem du mitteilst, dass du dich in den vorderen Orient absetzt und dir neue Ziele suchst....
Spass beseite: Wen sollte interessieren, ob und warum wir nicht mehr in ein Flugzeug steigen. Wenn die Lizenzen verfallen sind ist halt Schluss.
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So sind wir Deutschen halt. Wollen immer alles 110% richtig machen. Vorher sind wir nicht glücklich. Darum (und wegen kein Tempolimit) bauen wir auch so gute Autos.
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Melden musst Du das nicht.
Aber freiwillig und bei guter Gesundheit käme ich niemals auf die Idee, das zu tun. Dafür ist es oben einfach zu schön.
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Gar nix tun, vor allem auch nicht wegwerfen. Wer weiss was in 10 Jahren ist und dann braucht man das Zeug wieder zur (relativ einfachen) revalidierung.
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... es könnte sein, dass die Behörde irgendwann von selbst aktiv wird, denn die neuen Lizenzen sind ja lebenslang gültig, aber man braucht doch die ZÜP. Und wenn dann nicht mehr bei der Behörde die Meldung eingeht, dass man "sauber" ist, müsste sie ja eigentlich reagieren. Ist das schon einmal irgendwo resp. irgendwem passiert? Bernd Noll
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Ich kenne es eigentlich nur so, dass die ZÜP nur bei einem Verwaltungsakt geprüft wird - noch ist das keine totale Überwachung, oder? Wenn kein Verwaltungsakt eine ZÜP Überprüfung auslöst also - wurscht.
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Wurde mir beim letzten Mal (Revalidierung, ZÜP war abgelaufen) so gesagt. Wird nur benötigt, wenn man etwas von den Behörden möchte - ansonsten interessiert das niemanden...
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Telefonische Auskunft aus Niedersachsen (Wolfenbüttel): Ohne gültige ZÜP darf man nicht ins Cockpit. Das habe ich Mitte Dezember so selbst gehört. Lt. Luftrecht-Prüfung gehört aber die ZÜP doch nicht zu den Unterlagen, die wir als Piloten mitführen müssen, oder?
Olaf
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Henning,
was'n los mit dir? Hört sich ja an wie angekündigter öffentlicher PPL-Suizid! :-)
Gruss,
Andreas
(ex-EDXQ)
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Siehe § 11 Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis "Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen....." vom 15. Dezember 2014, ausgegeben 23. Dezember 2014.
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Richard,
ich (kein Anwalt) interpretiere den von Dir genannten Paragraphen aus der Verordnung in Verbindung mit dem dort zitierten LuftSiG §7, Abs.1, Nr. 4, und den wiederum dort erwähnten Teilen des LuftVG §4, Abs. 1, Satz 1 sowie §1, Abs. 2, Nr. 1 - 3 und 5, dass auch die aktiven Piloten (von Flugzeugen, Drehflüglern, Luftschiffen und Motorseglern), und nicht nur die Flugschüler die ZÜP zur Ausübung ihrer Rechte bedürfen.
Danke für den Hinweis.
Na, dann werde ich wohl noch etwas auf meine ZÜP warten, bevor ich wieder als PIC ins Cockpit steige.
Olaf
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Wenn denn dem so wäre, dass die ZÜP gültig sein müsste, weswegen ist sie dann nicht auf den Formularen zur "Stichprobenkontrolle durch Sachbearbeiter und Beauftragte für Luftaufsicht"? Dort finden sich nur Einträge für: Lizenz, amtl. Lichtbild, Tauglichkeitszeugnis, Flugbuch, Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen.
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Vielleicht weil Du gar kein ZÜP Formular dabei hast, das liegt beim Regierungspräsidium
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Mein ZÜP Schreiben liegt im Flugbuch.
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Ist auch so. Für mich ist erst mal Schluss mit Flugsport.
Henning
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Ich habe kein ZüP und kein physikalisches Flugbuch.
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Andere Bundesländer - andere Sitten: in Hessen konnte man seine ZÜP sogar persönlich in einem Zimmerchen bei der Polizei bzw. einer untergeordneten Abteilung der Frankfurter Polizei abholen. Und dann trug man das zum zuständigen RP, nachdem man sich das kopiert hatte und vielleicht ins Flugbuch geheftet hatte....
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Ich hab mir meine ZÜP schicken lassen und sie an den RP weitergeleitet, nachdem ich von dort dazu aufgefordert wurde. Sie war ungefähr einen knappen Tag in meier Obhut.
In Hessen
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