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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Luftrecht und Behörden | Ende mit Lustig  
13. Januar 2015: Von Henning Dammann-Emden 
Hallo!

Wie ist das eigentlich, wenn man mit dem Fliegen aufhört, muss man das irgendeiner Behörde melden?
Die Lizenz (PLL-A) eventuell zurück geben?
Oder lässt man einfach alles verfallen, wirft alles weg und bleibt am Boden?

Gruß!
Henning
13. Januar 2015: Von  an Henning Dammann-Emden
Gegenfrage, weshalb sollte man das irgend jemandem sagen müssen? Einfach nicht mehr fliegen, die Dokumente für die Erben zur Belustigung auf die Seite legen und gut ist.
Wenn du ein bisschen Stimmung in den müden Laden bringen möchtest, schick ein freundliches Schreiben an dein Luftamt, in dem du mitteilst, dass du dich in den vorderen Orient absetzt und dir neue Ziele suchst....

Spass beseite: Wen sollte interessieren, ob und warum wir nicht mehr in ein Flugzeug steigen. Wenn die Lizenzen verfallen sind ist halt Schluss.
13. Januar 2015: Von Henning Dammann-Emden an 
So sind wir Deutschen halt. Wollen immer alles 110% richtig machen.
Vorher sind wir nicht glücklich.
Darum (und wegen kein Tempolimit) bauen wir auch so gute Autos.
13. Januar 2015: Von Andreas KuNovemberZi an Henning Dammann-Emden
Melden musst Du das nicht.

Aber freiwillig und bei guter Gesundheit käme ich niemals auf die Idee, das zu tun.
Dafür ist es oben einfach zu schön.
14. Januar 2015: Von Urs Wildermuth an Henning Dammann-Emden
Gar nix tun, vor allem auch nicht wegwerfen. Wer weiss was in 10 Jahren ist und dann braucht man das Zeug wieder zur (relativ einfachen) revalidierung.
14. Januar 2015: Von Bernd Noll an Henning Dammann-Emden
... es könnte sein, dass die Behörde irgendwann von selbst aktiv wird, denn die neuen Lizenzen sind ja lebenslang gültig, aber man braucht doch die ZÜP. Und wenn dann nicht mehr bei der Behörde die Meldung eingeht, dass man "sauber" ist, müsste sie ja eigentlich reagieren. Ist das schon einmal irgendwo resp. irgendwem passiert?
Bernd Noll
14. Januar 2015: Von  an Bernd Noll
Ich kenne es eigentlich nur so, dass die ZÜP nur bei einem Verwaltungsakt geprüft wird - noch ist das keine totale Überwachung, oder? Wenn kein Verwaltungsakt eine ZÜP Überprüfung auslöst also - wurscht.
14. Januar 2015: Von Oliver Toma an 
Wurde mir beim letzten Mal (Revalidierung, ZÜP war abgelaufen) so gesagt. Wird nur benötigt, wenn man etwas von den Behörden möchte - ansonsten interessiert das niemanden...
14. Januar 2015: Von Olaf Musch an Oliver Toma
Telefonische Auskunft aus Niedersachsen (Wolfenbüttel): Ohne gültige ZÜP darf man nicht ins Cockpit.
Das habe ich Mitte Dezember so selbst gehört.
Lt. Luftrecht-Prüfung gehört aber die ZÜP doch nicht zu den Unterlagen, die wir als Piloten mitführen müssen, oder?

Olaf
14. Januar 2015: Von Andreas Müller an Henning Dammann-Emden
Henning,

was'n los mit dir? Hört sich ja an wie angekündigter öffentlicher PPL-Suizid! :-)

Gruss,
Andreas
(ex-EDXQ)
14. Januar 2015: Von  an Olaf Musch
Beitrag vom Autor gelöscht
14. Januar 2015: Von Richard Georg an 
Siehe § 11 Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis "Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen....." vom 15. Dezember 2014, ausgegeben 23. Dezember 2014.
15. Januar 2015: Von Olaf Musch an Richard Georg
Richard,

ich (kein Anwalt) interpretiere den von Dir genannten Paragraphen aus der Verordnung in Verbindung mit dem dort zitierten LuftSiG §7, Abs.1, Nr. 4, und den wiederum dort erwähnten Teilen des LuftVG §4, Abs. 1, Satz 1 sowie §1, Abs. 2, Nr. 1 - 3 und 5, dass auch die aktiven Piloten (von Flugzeugen, Drehflüglern, Luftschiffen und Motorseglern), und nicht nur die Flugschüler die ZÜP zur Ausübung ihrer Rechte bedürfen.

Danke für den Hinweis.

Na, dann werde ich wohl noch etwas auf meine ZÜP warten, bevor ich wieder als PIC ins Cockpit steige.

Olaf
15. Januar 2015: Von  an Olaf Musch
Wenn denn dem so wäre, dass die ZÜP gültig sein müsste, weswegen ist sie dann nicht auf den Formularen zur "Stichprobenkontrolle durch Sachbearbeiter und Beauftragte für Luftaufsicht"? Dort finden sich nur Einträge für: Lizenz, amtl. Lichtbild, Tauglichkeitszeugnis, Flugbuch, Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen.
15. Januar 2015: Von reiner jäger an 
Vielleicht weil Du gar kein ZÜP Formular dabei hast, das liegt beim Regierungspräsidium
15. Januar 2015: Von  an reiner jäger
Mein ZÜP Schreiben liegt im Flugbuch.
15. Januar 2015: Von Henning Dammann-Emden an Andreas Müller
Ist auch so.
Für mich ist erst mal Schluss mit Flugsport.

Henning
15. Januar 2015: Von Markus Doerr an 
Ich habe kein ZüP und kein physikalisches Flugbuch.
15. Januar 2015: Von Andreas Ni an reiner jäger
Andere Bundesländer - andere Sitten: in Hessen konnte man seine ZÜP sogar persönlich in einem Zimmerchen bei der Polizei bzw. einer untergeordneten Abteilung der Frankfurter Polizei abholen. Und dann trug man das zum zuständigen RP, nachdem man sich das kopiert hatte und vielleicht ins Flugbuch geheftet hatte....
15. Januar 2015: Von reiner jäger an Andreas Ni
Ich hab mir meine ZÜP schicken lassen und sie an den RP weitergeleitet, nachdem ich von dort dazu aufgefordert wurde. Sie war ungefähr einen knappen Tag in meier Obhut.
In Hessen

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