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15. Januar 2015: Von Olaf Musch an Richard Georg
Richard,

ich (kein Anwalt) interpretiere den von Dir genannten Paragraphen aus der Verordnung in Verbindung mit dem dort zitierten LuftSiG §7, Abs.1, Nr. 4, und den wiederum dort erwähnten Teilen des LuftVG §4, Abs. 1, Satz 1 sowie §1, Abs. 2, Nr. 1 - 3 und 5, dass auch die aktiven Piloten (von Flugzeugen, Drehflüglern, Luftschiffen und Motorseglern), und nicht nur die Flugschüler die ZÜP zur Ausübung ihrer Rechte bedürfen.

Danke für den Hinweis.

Na, dann werde ich wohl noch etwas auf meine ZÜP warten, bevor ich wieder als PIC ins Cockpit steige.

Olaf
15. Januar 2015: Von  an Olaf Musch
Wenn denn dem so wäre, dass die ZÜP gültig sein müsste, weswegen ist sie dann nicht auf den Formularen zur "Stichprobenkontrolle durch Sachbearbeiter und Beauftragte für Luftaufsicht"? Dort finden sich nur Einträge für: Lizenz, amtl. Lichtbild, Tauglichkeitszeugnis, Flugbuch, Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen.
15. Januar 2015: Von reiner jäger an 
Vielleicht weil Du gar kein ZÜP Formular dabei hast, das liegt beim Regierungspräsidium
15. Januar 2015: Von  an reiner jäger
Mein ZÜP Schreiben liegt im Flugbuch.
15. Januar 2015: Von Markus Doerr an 
Ich habe kein ZüP und kein physikalisches Flugbuch.
15. Januar 2015: Von Andreas Ni an reiner jäger
Andere Bundesländer - andere Sitten: in Hessen konnte man seine ZÜP sogar persönlich in einem Zimmerchen bei der Polizei bzw. einer untergeordneten Abteilung der Frankfurter Polizei abholen. Und dann trug man das zum zuständigen RP, nachdem man sich das kopiert hatte und vielleicht ins Flugbuch geheftet hatte....
15. Januar 2015: Von reiner jäger an Andreas Ni
Ich hab mir meine ZÜP schicken lassen und sie an den RP weitergeleitet, nachdem ich von dort dazu aufgefordert wurde. Sie war ungefähr einen knappen Tag in meier Obhut.
In Hessen

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