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18. Dezember 2014: Von Tobias Schnell an Olaf Musch
Aber in der Folge kann man juristisch wohl nur gegen die einzelnen "Zulieferer" zu FR24 vorgehen, die in Deutschland ihre Empfänger betreiben.

Die Rechtslage scheint mir da inzwischen auch recht eindeutig zu sein: Zumindest in Deutschland dürfte das Betreiben eines ADS-B-Empfängers nicht legal sein.

Aber wie soll das in der Praxis durchgesetzt werden? Wie will man die alle finden? Da müsste ja schon FR24 die "Namen der Spender" nennen. Und ob man das erzwingen kann?

Tobias
18. Dezember 2014: Von Urs Wildermuth an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]
Hallo Malte,

>>Natürlich nicht. Ziel ist es, daß diejenigen gefragt werden, deren Daten Geschäftsgrundlage des Betriebs ist. Und zwar als Opt-In, also mit aktivem Eintragen der Flugzeughalter.

Nun, da ja offenbar die Rechtsauffassung herrscht, FR und ähnliche Sites seien illegal wird ein entsprechender Vorstoss bei den Behörden aber genau das bewirken, mal abgesehen von der Kriminalisierung der Leute, die FR bisher mit Empfängern und so weiter unterstützt haben. Wenn die Rechtslage wirklich in Deutschland so ist, dann lief das Ganze wohl bisher schlicht unter der Prämisse "Wo kein Kläger, da kein Richter". Nun kommen aber die Klagen und damit war's das dann wohl. Man kann halt nicht "ein bisschen" klagen, wenn die Mühle mal losgetreten ist, stoppt sie in der Regel nicht mehr.

>>Ein Beispiel: Stelle Dir vor. es gäbe eine Seite, die alle Überwachungskameras Streamen würde, und jede Person identifiziert darstellte. Niemand wird vorher gefragt und so kann jeder Dein Gesicht sehen, wie Du einkaufst, am Geldautomaten versuchst Geld zu ziehen, tankst, wo Du parkst, was Du isst, mit wem Du im Café sitzt. Ich bin mir sicher, daß es ganz viele Menschen gibt, die das sehr schätzen und für redliche Zwecke gebrauchen würden. Stelle Dir mal vor, diese Seite läuft schon seit Jahren - irgendwo im Internet. Ist das die Art von Selbstbestimmung, die wir haben wollen?


Tja, damit wäre wohl auch der Startschuss dafür gegeben, öffentliche Webcams zu verbieten. Denn man kann dort wohl nie verhindern, dass mal jemand durch deren Empfangsbereich läuft und sich dann in der Privatsphäre verletzt fühlt. Damit gibt's dann halt auch keine Wettercams, Airport Cams und sonstiges mehr.
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>> style="FONT-FAMILY: Verdana, Arial, Helvetica, Geneva, sans-serif">Wir schauen auf einzelne Freiheiten in den USA, nicht auf das Gesamtsystem. Wir schielen dahin, wo wir Aspekte des Gesellschaftsentwurfs finden, die den hiesigen überlegen ist. Würden wir das ganze System adaptieren wollen, könnten wir einfach ein Teil der dortigen Gesellschaft werden.
Es ist ja wohl kein Wunder, dass sehr viele Leute genau das tun, nämlich auswandern, weil sie mit der Europäischen Kleingeistigkeit nicht mehr klar kommen. Ich war erst vor kurzem in den USA und sehr erstaunt wieviele Deutsche und Schweizer sich dort niedergelassen haben und offenbar sehr gut mit Dingen die Flight Aware e.t.c. leben können. Klar, Negativpunkte gibt es überall, am Ende muss wohl jeder selber wissen was ihm wichtiger ist.
18. Dezember 2014: Von Urs Wildermuth an Lutz D. Bewertung: +4.00 [4]

Hallo Lutz,

>>Und wenn man erstmal zustimmt, dass es Piloten gibt, die nachvollziehbar und legitimerweise ihre persönliche Freiheit zu informationeller Selbstbestimmung höher bewerten, als den Nutzen einer solchen Anwendung, dann kann man auch nicht mehr mit möglichen Drittwirkungen (Shitstorm etc.) argumentieren.


Tja, dann ist man halt auch nicht mehr weit davon entfernt, an jedem Flugplatzzaun gleich noch eine Verbotstafel anzubringen, an der beobachten, fotografieren und jegliche Wahrnehmung betreffend der Flugbewegungen der GA mit Strafandrohung verboten wird, denn jeder, der eine solche Verkehrseinrichtung benutzt riskiert halt, von anderen gesehen zu werden. Wenn dann die Endkonsequenz die ist, dass es bereits als Verstoss gegen die Persönlichkeitsrechte gesehen wird, wenn man durch die reine Tatsache, dass man am morgen das Bett verlassen und in die Öffentlichkeit gegangen ist halt mal auf einem Bild im Netz landet, dann kann die Konsequenz nur noch eine sein:
- Wir verbieten unter Strafandrohung JEGLICHE Publikation von Bildern auf denen Personen oder Fahr/Flugzeuge mit Kennzeichen zu erkennen sind. Punkt.
Und vorbeugend müssten dann eigentlich Forenbetreiber am einfachsten gleich mal die Bildoptionen deaktivieren, denn sie würden ja ständig irgendwo Gefahr laufen, dass irgend wer gegen sie klagen kann.
Man könnte auch gleich hergehen und sämtliche Social Neworks, Foren e.t.c. bei denen Unbeteiligte durch Bilder ohne Zustimmung halt mal landen blocken.
Noch besser und als abschliessende Lösung: Man macht gleich das Internet dicht und führt eine Pressezensur ein, die da besagt, dass Menschen in Presse und Öffentlichkeit nicht mehr oder nur noch unkenntlich gemacht dargestellt werden können, falls sie nicht schriftlich einer Veröffentlichung zugestimmt haben.
Oder man verbietet gleich den Besitz und Nutzung von Digitalkameras. Damit könnte die Straftat der unberechtigten Veröffentlichung gleich im Keim erstickt werden. Oh, ja, und bitte auch keine Telephone mit Kameras e.t.c. mehr, denn man könnte ja......
Sicher, das ist in Extremis gedacht aber dort führt dieses Denken ultimativ hin. Solche Gesellschaftsformen gibts ja auch, aber will da wirklich jemand leben?
18. Dezember 2014: Von Lutz D. an Urs Wildermuth Bewertung: +4.00 [4]
Urs,

das ist wirklich nur schwer erträglich, was Du da schreibst. Du machst den Bock zum Gärtner und folgerst, dass aus einem höheren Schutz individueller Rechte ein System von Unfreiheit folgt. Dafür gibt es in der Geschichte kein einziges Beispiel und es ist auch abwegig.

Noch abwegiger wird es, wenn man die Rechtslage kennt, die sehr wohl viel Spielraum lässt. Hier bspw Paragraph 23 des KunstUrhG, in der Schweiz ist es ganz ähnlich:

  • (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
  • (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Webcams von Flugplätzen, Photos von Flugzeugen etc sind doch überhaupt nicht betroffen. Ich finde es nicht nachvollziehbar, wie man zu dem Schluss kommen kann, dass ein Pilot, der sein Recht wahren will, quasi zum Auslöser eines Endes der Pressefreiheit stilisiert wird. In Wirklichkeit dürfte es doch wohl eher darum gehen, dass Du FR24 persönlich gut findest, das ist auch völlig ok. Aber wer das nicht teilt, leistet damit nicht der Abschaffung des Internet Vorschub.

18. Dezember 2014: Von Urs Wildermuth an Lutz D. Bewertung: +7.00 [7]

Lutz,

ich denke die Dinge lediglich zu Ende. Vor allem in der Fliegerei wurde schon sehr oft wegen eigentlichen Lapalien eine Behördenaktivität ausgelöst, die dann halt nicht mehr aufzuhalten war.

Ich frage mich während des ganzen Threads hier eines. Wieso geben sich VIP Charter Firmen und andere mit der gängigen Praxis zufrieden mittels Opt Out ihre Flieger zu blockieren, während sich hier nun einige Privathalter bemüssigt sehen, den Apparat der Gerichtsbarkeiten und Datenschützer anzurufen? Ich würde das Interesse dieser kommerziellen Firmen die teilweise wirklich sensitive Transporte ausführen als doch schon einiges höher einstufen als die einiger GA Flieger.

Und wie schon gesagt: ein bisschen klagen geht nicht. Entweder man hat einen Rechtsgrund und der würde, wenn ich die Ausführungen hier lese, eigentlich klar dafür sprechen, dass zumindest für Deutschland Dienste wie Flight Aware und Flight Radar 24 gesperrt werden und alle Teilnehmer, die z.b mit ADSB-Empfängern arbeiten nach den zitierten Gesetzesparagrafen in den Knast wandern. Damit würde im besten Fall FR24 in Deutschland abgedreht während aussenrum alles so weiter läuft wie bisher, analog z.b. der ATC Streams, die ja auch nur in Deutschland und England verboten sind, sonstwo aber recht weiträumig verfügbar sind.

Es ist also nicht wirklich so einfach, dass man FR24 auf Opt In klagen kann, mal ganz abgesehen davon dass sowas völlig impraktikabel wäre wenn man von denen erwartet, dass sie jeden Halter jedes Luftfahrzeugs individuell anfragen müssten. Sollte die hiesige Initiative die Behörden auf den Plan rufen, dann ist das für jegliche solche Dienste das Aus. DAS sollte man sich bewusst sein.

Ja, ich nutze FR24 gelegentlich, das ist aber nicht wirklich warum ich hier so allergisch reagiere. Wir klagen ja ständig über Überregulation, gleichzeitig seh ich überall in den Fliegerforen dass immer wieder und mit grossem Einsatz von gerade den Leuten, die darüber klagen immer noch mehr Einschränkungen und sonstige Regeln gefordert werden. Vor allem wenn anderenortes solche und noch viel weiterführende Dienste als schlichter Teil der heutigen vernetzten Gesellschaft als selbstverständlich hingenommen werden.

Dazu kommt noch was anderes. Wenn man der Argumentation hier folgt, wäre unter Umständen sogar der Empfang von ADS-B Daten in Geräten wie Power Flarm oder anderen Kollisionswarnern illegal. Und wieviel Sinn macht das nun? Ich müsste also von jedem Teilnehmer der Luftfahrt erst mal fragen, ob ich ihn auf meinem PowerFlarm oder sonstigen Traffic Geräten, die ADS-B oder andere Daten ungefragt nutzen anzeigen darf? Wo hört es auf?

Wovor ich einfach warne ist, dass eine legale Schlammschlacht um eine Amateurseite wie FR24 schlussendlich einen Rattenschwanz neuer Regulation und Behinderungen nach sich ziehen kann, der dann allfällige Erfolge vor Gericht zum Phyrrussieg macht.

18. Dezember 2014: Von Peter Schneider an Urs Wildermuth Bewertung: +1.00 [1]
"wäre unter Umständen sogar der Empfang von ADS-B Daten in Geräten wie Power Flarm oder anderen Kollisionswarnern illegal."

Nicht richtig. Der Inhaber eines Funksprechzeugnisses hat damit die Bescheinigung, daß er sich u.a. mit den Telekommunikationsgesetzen auskennt. Auch mit der strafbewehrten Wahrung des Funkgeheimnisses. Er ist also berechtigt, in Ausübung der ihm erteilten Befugnisse diese Daten zu empfangen. Unabhängig davon, ob die Ausstrahlung durch andere legal oder illegal ist (was er nicht wissen kann). Siehe Kommentar v. Olaf Musch.
18. Dezember 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Peter Schneider
Es kommt noch so weit, dass man ein Flugfunkzeugnis braucht wenn man seinen DVB-T - Fernseher einschaltet oder sich im Hotel ins WLAN einlogged..
18. Dezember 2014: Von Roland Schmidt an Flieger Max L.oitfelder
Wenn es gesetzlich so geregelt wird, würdest du aber sicher dafür kämpfen ;-)
18. Dezember 2014: Von Malte Höltken an Urs Wildermuth Bewertung: +8.00 [8]
Hallo Urs, da Du ja an einer ernsthaften Diskussion interessiert bist, wird das jetzt etwas länger... lässt sich aber für einen ernsthaften Gedankenaustausch nicht vermeiden.

Nun, da ja offenbar die Rechtsauffassung herrscht, FR und ähnliche Sites seien illegal wird ein entsprechender Vorstoss bei den Behörden aber genau das bewirken, mal abgesehen von der Kriminalisierung der Leute, die FR bisher mit Empfängern und so weiter unterstützt haben.

Wenn die Seiten illegal handeln, und ihre Arbeit nicht ändern, kann das dabei rauskommen, ja. Aber wenn der Geschäftsplan eines Unternehmen nicht aufgeht, wenn man legal und legitim handelt, ist doch der Geschäftsplan für die Tonne. Es gibt, wie schon beschrieben, Seiten, die ein Live-Tracking durch Anmeldung der Nutzer erlauben (Skylines), oder wo die Flüge im Nachhinein veröffentlicht werden (Skylines, OLC), oder wo man sein FLARM registrieren kann um so die Kommunikation zwischen den Piloten zu fördern (FLARMNet). Im Grunde genommen kann man das vorgehen von FR24 auch so werten, daß diese sich durch die illegitime Beschaffung von Daten einen Wettbewerbsvorteil erschwindeln.

Wenn die Rechtslage wirklich in Deutschland so ist, dann lief das Ganze wohl bisher schlicht unter der Prämisse "Wo kein Kläger, da kein Richter". Nun kommen aber die Klagen und damit war's das dann wohl. Man kann halt nicht "ein bisschen" klagen, wenn die Mühle mal losgetreten ist, stoppt sie in der Regel nicht mehr.

Gut, aber es gibt ja Piloten, die original über die Verwendung der Daten klagen, aus welchen Motiven auch immer. Ich für meinen Teil bin ein Verfechter möglichst hoher individueller Freiheit und sehe nicht, daß diese mit Rücksicht auf kommerzielle Interessen eines Unternehmens geopfert werden sollte. (Freiheit bedeutet hier eindeutig, daß ich entscheide, wer meine Bewegungsdaten veröffentlichen darf, nicht derjenige, der damit Geld verdient).

Tja, damit wäre wohl auch der Startschuss dafür gegeben, öffentliche Webcams zu verbieten. Denn man kann dort wohl nie verhindern, dass mal jemand durch deren Empfangsbereich läuft und sich dann in der Privatsphäre verletzt fühlt. Damit gibt's dann halt auch keine Wettercams, Airport Cams und sonstiges mehr.

Nur mit dem Unterschied, daß auf der Webcam nicht getrackt wird, und diese auch nicht suchbar / zuzuordnen sind. Auf den meisten Webcams / Wettercams kann man allerdings auch keinen Menschen erkennen.

Es ist ja wohl kein Wunder, dass sehr viele Leute genau das tun, nämlich auswandern, weil sie mit der Europäischen Kleingeistigkeit nicht mehr klar kommen. Ich war erst vor kurzem in den USA und sehr erstaunt wieviele Deutsche und Schweizer sich dort niedergelassen haben und offenbar sehr gut mit Dingen die Flight Aware e.t.c. leben können. Klar, Negativpunkte gibt es überall, am Ende muss wohl jeder selber wissen was ihm wichtiger ist.

Ich bin mir nicht sicher, ob der Wunsch zum Erhalt von Freiheiten wirklich Ursache in einer europäischen Kleingeistigkeit meinerseits hat. Das amerikanische Aber wie gesagt, es gibt Menschen, die das anders Bewerten, und die dann ihr Glück in einer anderen Gesellschaft finden. Ich für meinen Teil bin glücklich darüber, daß ich mitteilen DARF, welche Flugzeuge ich besitze, fliege oder warte, dieses aber nicht MUSS.

[...] Wenn dann die Endkonsequenz die ist, dass es bereits als Verstoss gegen die Persönlichkeitsrechte gesehen wird, wenn man durch die reine Tatsache, dass man am morgen das Bett verlassen und in die Öffentlichkeit gegangen ist [...]

Nein, das ist sie nicht. Wie ich schon einmal schrieb, läuft das ganze doch auf ein Abwägen gegenüberstehender Interessen hinaus, und die Bewertung dieser. Man hat sich ja bereits auf die Kriterien geeinigt, wann ein Bild oder die Veröffentlichung eines Bildes höher zu bewerten ist als das Persönlichkeitsrecht des abgebildeten, und wann die Rechte der abgebildeten Person überwiegen.

Sicher, das ist in Extremis gedacht aber dort führt dieses Denken ultimativ hin. Solche Gesellschaftsformen gibts ja auch, aber will da wirklich jemand leben?

Nein, führt es nicht. (Wolltest Du das Thema nicht ernsthaft besprechen?) Nocheinmal: Es werden Interessen gegeneinander abgewogen. Im Falle von FR24 und Co bin ich der Meinung, daß die Rechte zur Selbstbestimmung höher wirken, als die kommerziellen Interessen der Firma FlightRadar24 AB. Und ich bin mir überdies ziemlich sicher, daß die Gesellschaften mit der von Dir angegebenen Unterdrückung der Pressefreiheit und der Bewegungsfreiheiten, dies nicht aus Datenschutzgründen tun, sondern um das Denken einzuschränken. Der Vergleich hinkt also "ein wenig".

Wenn einem Piloten, dadurch, daß er keinen Einfluß auf die Darstellung seines Flugweges hat, nur noch das abschalten des Transponders, FLARM oder ADS-B-Signals zur Anonymisierung bleibt, ist der Flugsicherheit durch Seiten wie FR24 nicht gedient. Denn dann ist das Argument "Ich will nicht, daß jeder sehen kann, wo ich fliege" tatsächlich greifbar geworden.

ich denke die Dinge lediglich zu Ende.

Lass uns mal zu Ende denken, wo wir hinkommen, wenn Unternehmen einfach personenbezogene Daten, die nicht für die Veröffentlichung bestimmt sind, veröffentlichen dürfen, ohne den Nutzer zu fragen. Einkommen24.de veröffentlicht dann die aus ELSTER abgerufenen Einkommensteuererklärungen, Krankheiten24.de veröffentlicht die Medikamente, die Du in der Apotheke kaufst und die Ergebnisse Deines Medicals. Konto24.de zeigt Deine Girotransaktionen und AutoRadar24.de zeigt, wo Du wann zu schnell gefahren bist, welche Umwege Du genommen hast. Dann macht das auch nichts mehr, daß Handy24.de Deinen Aufenthaltsort und die Inhalte Deiner SMS auflisten.

Wann hast Du das letzte mal 1984 gelesen?

Wieso geben sich VIP Charter Firmen und andere mit der gängigen Praxis zufrieden mittels Opt Out ihre Flieger zu blockieren, während sich hier nun einige Privathalter bemüssigt sehen, den Apparat der Gerichtsbarkeiten und Datenschützer anzurufen?

Gegenfrage 1: Tun sie das? Wie kommst Du darauf, daß die Betriebsleiter
a) von dem Tracking wissen
b) nicht ihren Datenschutz prüfen
c) kein Opt-Out gezogen haben?
Gegenfrage 2: Inwiefern rechtfertigt das die Verwendung personenbezogener Daten ohne Wissen des Datenlieferanten, ohne Wahlfreiheit und ohne Gegenleistung für die Daten?
Gegenfrage 3: Ist es schlimmer einen BMW zu klauen, als einen Polo?

Es ist also nicht wirklich so einfach, dass man FR24 auf Opt In klagen kann, mal ganz abgesehen davon dass sowas völlig impraktikabel wäre wenn man von denen erwartet, dass sie jeden Halter jedes Luftfahrzeugs individuell anfragen müssten.

Es ist für uns auch inpraktikabel Werbung machen zu müssen. Es ist für soziale Netzwerke oder Foren immer inpraktikabel, nicht alle Bürger direkt einpflegen zu können. Es ist für Telefondienstleister auch inpraktikabel zu fragen, ob sie im Telefonbuch stehen wollen. Das kann kein Argument sein. Wenn das Geschäftsmodell nicht funktioniert mit einem Opt-In, kann das keine Rechtfertigung dafür sein, die Daten illegitim zu nutzen. Wenn mein Unternehmen nicht funktioniert, wenn ich für Sprit zahlen muß, kann das kein Argument dafür sein, die Tankrechnungen nicht bezahlen zu müssen.

Ferner ist es nicht Ziel der Überlegungen, FlightRadar zu schließen. Vielmehr wäre doch dir optimale Lösung ein einfaches Formular, in dem der Halter (ggfs. mit angefügtem Nachweis der Halterschaft) wählen kann, ob ein bestimmtes LFZ nicht, anonymisiert, nur für einen bestimmten Nutzerkreis oder vollständig offen angezeigt werden soll, und ob dies generell oder für ausgewählte Flüge gelten soll. Diese Abfrage zu integrieren sollte für den Betreiber einer Webseite mit sechs Mitarbeitern doch zu bewerkstelligen sein. Zumal in diesem Modell für den Halter auch kostenpflichtige Zusatzfunktionen angeboten werden könnten.

Und nächstens ist eine Klage nun auch nicht formuliert worden. Eine Anfrage über die Einschätzung der aktuellen Rechtslage bedeutet ja nicht, daß sofort die Polizei ausrückt um ADS-B-Empfänger einzusammeln.

Wir klagen ja ständig über Überregulation, gleichzeitig seh ich überall in den Fliegerforen dass immer wieder und mit grossem Einsatz von gerade den Leuten, die darüber klagen immer noch mehr Einschränkungen und sonstige Regeln gefordert werden.

Aber die Einschränkung ist doch, daß man keine Wahl bekommt, ob man dargestellt wird. Die Argumentation für das Opt-In zielt ja genau darauf ab, Einschränkungen abzubauen. Und zwar die für den Einzelnen. Es geht ja darum, Freiheit zu erhalten, und sie nicht für Unternehmen zu opfern, die zu bequem sind, die Datenlieferanten vorher zu fragen.

Vor allem wenn anderenortes solche und noch viel weiterführende Dienste als schlichter Teil der heutigen vernetzten Gesellschaft als selbstverständlich hingenommen werden.

Man kann doch nicht ein Unrecht, welches FR24 begeht, durch ein Unrecht, das eine Andere Seite begeht, rechtfertigen.

Wir annektieren ja auch nicht Schlesien und rechtfertigen es damit, daß Russland sich die Krim einverleibt hat.

Wenn man der Argumentation hier folgt, wäre unter Umständen sogar der Empfang von ADS-B Daten in Geräten wie Power Flarm oder anderen Kollisionswarnern illegal. Und wieviel Sinn macht das nun? Ich müsste also von jedem Teilnehmer der Luftfahrt erst mal fragen, ob ich ihn auf meinem PowerFlarm oder sonstigen Traffic Geräten, die ADS-B oder andere Daten ungefragt nutzen anzeigen darf?

Nein, die ADS-B-Signale werden eindeutig für die Nutzung durch ATC und Bordseitige Verkehrsinformation ausgestrahlt, FLARM ebenso. Das ist eindeutiger Zweck der Aussendung. Die Veröffentlichung auf Internetseiten ist es nicht, insbesondere ohne den Halter/Piloten zu fragen.

Wo hört es auf?

Bei der ungefragten Veröffentlichung der Daten. ganz einfach eigentlich.
18. Dezember 2014: Von  an Urs Wildermuth Bewertung: +2.00 [2]
Ich finde, dass Urs das schön auf den Punkt gebracht hat. Genau so empfinde ich das auch. Wegen ein paar Leuten, die jetzt plötzlich merken, dass es sehr bedenklich ist, dass ein paar Stunden im Jahr das Kennzeichen ihres Fliegers in so einer harmlosen App auftauchen, soll jetzt grundsätzlich gegen den Betreiber vorgegangen werden.

Ich wüsste nicht, was der Unterschied zwischen einer Airport-Webcam und FR24 sein soll. Dort kann Euch Euere Frau auch mit der Flieger-Freundin entdecken ;-)

So lange hochmoralische Datenschützer auch Google benutzen nehme ich sie nicht sonderlich ernst. Aber immer diese Versuche sich (rein) zu waschen ohne nass zu werden, das nervt. Ich habe einen Freund, der aus ökologischen Gründen noch nie in einem Verkehrsflugzeug geflogen ist. Seltsamerweise kann ich ihn eher ernst nehmen und respektieren als die Startbahngegner, die ihre Urlaube in Kalifornien verbringen.

So ähnlich ist das hier auch: So lange die Daten mir selbst nützen, sind sie gut.
18. Dezember 2014: Von Peter Schneider an Flieger Max L.oitfelder
Na, dös is no längst ned ois: jeder kriagt an Transponder implantiert dos mer woas wann der zum bieseln geht....
(D, level 1).
18. Dezember 2014: Von _D_J_PA D. an 
So ähnlich ist das hier auch: So lange die Daten mir selbst nützen, sind sie gut.

du verallgemeinerst sehr stark, zumal Lutz & Co ihre Beweggründe sehr detailliert, und mit ein wenig goodwill, einigermaßen objektiv dargelegt haben. Sicher spielen "hüben wie drüben" Emotionen mit, dennoch finde ich, dass die Diskussion ingesamt recht sachlich verläuft.

Ich persönlich halte nichts davon, FR24 per se zu verbieten; mir genügt, dass ich mein Kennzeichen sperren kann. Dass man turnusmäßig seinen Namen, Kennzeichen usw. bei google eintipseln muss.. um Herr "seiner" Daten zu bleiben ist der Preis, den wir für das www, mit all seinen Vorzügen, zahlen. Das ist Realität und m.E., vor dem Hintergrund der durch das globalisierte www entstandenen Vorteile, vertretbar.
18. Dezember 2014: Von  an Malte Höltken
Hallo Malte,

alles sehr interessant, aber findest Du nicht, dass das Kaliber mittlerweile etwa den 20-fachen Durchmesser des Ziels hat?

Wenn mit DERSELBEN Präzision unsere Tätigkeit und die Sinnhaftigkeit der privaten Fliegerie beobachtet würde – dann wäre es MORGEN FRÜH zu Ende.

Welchen der Einwohner Münchnens befrage ich (wenn ich am Sonntag mit Freunden einen Stadtrundlug mache), ob er dem Lärm zustimmt, den ich verursache? Keinen. Mit gutem Recht aber könnten sich Leute aber fragen wieso es okay sein sollte, dass zwei Leute 500.000 andere beschallen.

Vielleicht sollten wir also den Bürgern Münchens die Möglichkeit zum "Opt-in" geben? Wenn alle zugestimmt haben, darf wieder über der Stadt geflogen werden! In so einem Land will ich nicht leben.

Zudem finde ich diese Diskussionen ziemlich humorlos. Man könnte auch mal "Common Sense" walten lassen. Mein Ergebnis: FR24 ist eine total harmlose Angelegenheit.
18. Dezember 2014: Von  an _D_J_PA D.
Sorry, kann nicht antworten - kenne keinen "J.D." Wer soll das sein?
18. Dezember 2014: Von Malte Höltken an  Bewertung: +3.00 [3]
Hallo Alexis,

Urs möchte ernsthaft diskutieren und ich bin auf seine Argumente eingegangen. Das macht man so in einer Diskussion. Der Gedanke, den ich dabei transportieren möchte ist immer noch sehr einfach.

Die Maxime ist ja, die persönliche Freiheit von Einzelnen zu maximieren, während die damit verbundene Einschränkung der Freiheiten dritter minimiert wird. Daher ja mein ceterum censeo über die Abwägung entgegenstehender Interessen.

Was den Lärm angeht: Die Bewohner Münchens werden durch rücksichtsvolle Privatfliegerei nicht signifikant in ihrer Freiheit eingeschränkt. Eine Abschaffung der allgemeinen Luftfahrt würde massive Einschränkungen der Freiheiten mit sich bringen. Aber da ich ein rücksichtsvoller Pilot bin, meide ich Überflüge von Ortschaften, fliege mit niedrigen Drehzahlen, halte mich an Kontingente, ordne mich so in den Verkehrsfluß ein, daß möglichst keine Zusammenstoßgeräusche entstehen, habe einen Nachschalldämpfer und leisen Propeller, fliege hoch wenn es das Wetter ermöglicht und bin schnell weg. Zudem versuche ich meine Flugschüler immer dafür zu sensibilisieren und so die Rücksichtnahme in den Flugstil zu integrieren: Ja, das ist ein Thema, welches man sehr genau durchdenken kann.
18. Dezember 2014: Von _D_J_PA D. an  Bewertung: +3.00 [3]
ist nicht schlimm, der Inhalt wäre eh hinreichend bekannt... ;-)
18. Dezember 2014: Von  an Malte Höltken
Hallo Malte,

natürlich war mein Beitrag etwas provokant, und ich habe ihn auch nicht ganz ernst gemeint. Er hat aber einen realen Kern, nämlich den, dass 500.000 Leute zuhören müssen wenn eine Einmot über der Stadt kreist.

Deine Antwort ist zwar in sich schlüssig, aber sie zeigt auch: Argumentieren kann man praktisch alles. Man muss nur ein eigenes Interesse am Resultat haben, schon finden sich genügend Möglichkeiten, das eigenen Verhalten zu legitimieren.

Wie mehrfach gesagt: Opt-out bei FR24, ja. Vorauseilenden Datenschutz für alle anderen und alles gleich an die große Moralglocke hängen, finde ich eher schrecklich.

Hier stimmt einfach die Verhältnismäßigkeit nicht.
18. Dezember 2014: Von Lutz D. an  Bewertung: +2.00 [2]

Und wieder hat Malte den Nagel auf den Kopf getroffen. Bier heute Abend, Malte?

Urs:

dass eine legale Schlammschlacht um eine Amateurseite wie FR24 schlussendlich

Hust. Amateurseite? Flightradar24 AB hat 2013 knapp 3 Mio Euro Umsatz und knapp 1 Mio Euro Gewinn gemacht. Mit 6 Angestellten (lt Handelsregister-Quellen)

Alexis:

Ich wüsste nicht, was der Unterschied zwischen einer Airport-Webcam und FR24 sein soll.

Du weißt es nicht, weil Du meinen Beitrag zur geltenden Rechtslage mit Verweis auf das KunstUrhG, §23, nicht gelesen hast.

Der Unterschied ist sonnenklar.

Du kannst FR24 für eine total harmlose Angelegenheit halten. Das bedeutet aber nicht, dass ein anderes Urteil weniger valide ist und es bedeutet noch weniger, dass es etwaige Rechtsverstöße legitimiert. Ich halte das Unterschreiten der erweiterten Sicherheitsmindesthöhe von 2000ft im Reiseflug auch für total harmlos. Das bedeutet aber nicht, dass ich gegensätzliche Auffassungen für absurd, lächerlich oder unredlich erachte. Und dran halten tu ich mich trotzdem!

18. Dezember 2014: Von  an Lutz D.
Hallo Lutz,

unredlich sicher nicht – aber lächerlich finde ich immer noch, was ich selbst will. Und dieses großkalibrige Ballern auf FR24, ja das finde ich lächerlich. Das gehört auch zu den Menschenrechten, das man was nicht mögen darf. Und ich mag diese kleingeistige Pseudo-Datenschutzideologie nicht. In der Praxis des Lebens ist FR24 weniger als unbedeutend.

FIRST WORLD PROBLEM
18. Dezember 2014: Von Markus Doerr an  Bewertung: +2.00 [2]
Wenn ihr dann mit FR24 fertig seid, dann könntet ihr euch radarvirtuell.com vornehmen.
Und natürlich das Caspar Umwelthaus.
Die erheben ja auch illegal Daten, oder kommen die von der DFS
18. Dezember 2014: Von Urs Wildermuth an Malte Höltken
Nun, Malte, ich mag nicht streiten, Ihr habt Eure Auffassung davon und ich hoffe mal, dass dadurch nicht ein Tool verloren geht, welches für mich doch recht praktisch und arbeitserleichternd ist...

Ich hoffe aber schon, dass Ihr auch entsprechend Eure Privatsphäre sonst schützt, Euch also von den typischen Datenkraken (Google e.t.c.) bewusst fernhaltet und auch Facebook e.t.c. mit der notwendigen Vorsicht behandelt. Was nämlich dort für Daten gesammelt UND verwendet werden, ist wohl eine ganz andere Story als ein paar Flightracks.
19. Dezember 2014: Von Lutz D. an Urs Wildermuth Bewertung: +2.00 [2]
Bin gespannt, wie oft man hier noch auf den Unterschied zwischen freiwilliger Datenweitergabe (Facebook...) und unfreiwilliger Datenerhebung (FR24) hinweisen darf, bis er verstanden oder auch nur eingeräumt wird.

19. Dezember 2014: Von Stefan Jaudas an Markus Doerr Bewertung: +2.00 [2]
Hallo,

Dank an Malte Höltken. Genau darum geht es nämlich.

> Wenn ihr dann mit FR24 fertig seid, dann könntet ihr euch radarvirtuell.com vornehmen.

Was soll das sein? Da bekomme ich nur einen toten T-Online-Link.

> Und natürlich das Caspar Umwelthaus.

Auch das finde ich nicht. Aber dank google das hier: https://karben-fluglaerm.de/

Und das illustriert genau eines der Probleme. Die Fluglärm-Floriansjünger könnten sich keinen besseren Service wünschen. Und den bekommen die auch noch umsonst und kostenlos. Aber da ja kein einziger Hobbypilot was zu verbergen hat, hat er ja von der Kombination aus der Veröffentlichung aller seiner Flugdaten und deren Aufzeichung und Bewertung durch "Fluglärmgegner" ja absolut nichts zu befürchten.

> Die erheben ja auch illegal Daten, oder kommen die von der DFS

Das ist ja die Krux. Die erheben gar keine Daten. Brauchen die gar nicht, weil das tun andere (z.B. FR24) für sie. Nett von FR24, nicht wahr?

Ich würde im Gegenzug sogar zur Diskussion stellen, dass FR24 & Co. eben keine (schon gar keine selbstlosen) Image-Förderer für die GA sind (wie von manchen Leuten hier behauptet), sondern vielmehr der GA schaden, indem sie den Flugplatzgegnern jede Menge vermeintliche Munition liefern. Sorry, die Spotter und andere Wannabees, die auf solche Homepages Tage verbringen, hat man noch nie auf einer pro-Luftfahrt Demo gesehen. Die Verbieterlis, die den Wert ihrer günstig in Flugplatznähe erworbenen Immobilie heben wollen, die demonstrieren schon mal dagegen.

Und bevor Sie über die DFS herziehen, sollten Sie vielleicht mal kurz auf der DFS-Homepage nachlesen, welche Daten die DFS genau erhebt und veröffentlicht.

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsicherung/Umwelt/Flugverl%C3%A4ufe%20online/ />https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsicherung/Umwelt/Flugverl%C3%A4ufe%20online/FAQs%20STANLY_Track/ />
Das hat eine ganz andere Qualität wie FR24. Ich vermute mal, die DFS hat sich vorher tatsächlich mit dem Thema Datenschutz befasst, und wo das öffentliche Interesse aufhört.

Gruß

SJ
19. Dezember 2014: Von Stefan Jaudas an Urs Wildermuth Bewertung: +2.00 [2]
Hallo,

sorry, aber Sie wollen das Thema offensichtlich nicht verstehen.
Ich hoffe aber schon, dass Ihr auch entsprechend Eure Privatsphäre sonst schützt, Euch also von den typischen Datenkraken (Google e.t.c.) bewusst fernhaltet und auch Facebook e.t.c. mit der notwendigen Vorsicht behandelt. Was nämlich dort für Daten gesammelt UND verwendet werden, ist wohl eine ganz andere Story als ein paar Flightracks.
Bei Google, Facebook, WhatsApp, LinkedIn, X-ing, und Co. muss man sich jeweils aktiv anmelden. Und hat normalerweise auch noch die Wahl, wie tief man da einsteigt.

Selbst wenn jemand bei einem oder mehreren dieser Dienste mitmacht (ich übrigens nicht), heißt das immer noch nicht, dass man daher damit einverstanden ist, seine informationelle Selbstbestimmung komplett aufzugeben und jedem erlaubt, alles mit allen persönlichen Daten zu machen.

Z.B. aus einem Fratzenbuch-Konto schließen zu wollen, oder unterstellen zu wollen, es wäre dem Betroffenen egal, dass damit der Rest der Welt alles mit allen persönlichen Daten des Konto-Inhabers machen darf, ist schlicht unseriös.

Und bei den jeweiligen Diensten gibt es funktionierende Ansprech- und Kontaktmöglichkeiten. Etwas, das z.B. bei FR24 zumindest bei mir noch überhaupt nicht funktioniert hat.

FR24 ist mit diesen Diensten in keiner Weise zu vergleichen. Wenn sich FR24 aufstellen würde wie Fratzenbuch & Co., dann hätten wir damit überhaupt kein Problem.

Gruß

SJ
19. Dezember 2014: Von Jan R.oth an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Stefan,

habs auch gesucht. Unter www.radarvirtuel.com gefunden ... Vielleicht (noch nicht) so optmiert wie FR24 aber sehr ähnlich.
Zu Casper Umwelthaus: Ich finde den link gerade nicht, aber hier war z. B. der Citation Crash in Egelsbach bis letzte Minute Anfangs ersichtlich. Wurde später entfernt. "Unseren" schnellen Wolff hab ich da auch schon mal gesehen...
Die Datenschutz Sichtweise sehe ich auch zweigeteilt. Zum einen verstehe ich die Datenschützer. Es ist mit der Sperrung jedoch wirklich einfach. Wie Achim bereits gepostet hat. Ich denke aber der Weg über Datenschutzbehörd, Klage etc. ist ein anderer Schritt. Warum hat man nicht ersteinmal eine Email an die Betreiber gesendet. Ich hoffe wenn auch vielleicht wesentlich anonymisierter das uns diese Dienste erhalten bleiben. Auch ich schaue häufig FR24 und flightaware etc. an.
Besten Gruß
Jan

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