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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. Dezember 2014: Von Peter Schneider an Urs Wildermuth Bewertung: +1.00 [1]
"wäre unter Umständen sogar der Empfang von ADS-B Daten in Geräten wie Power Flarm oder anderen Kollisionswarnern illegal."

Nicht richtig. Der Inhaber eines Funksprechzeugnisses hat damit die Bescheinigung, daß er sich u.a. mit den Telekommunikationsgesetzen auskennt. Auch mit der strafbewehrten Wahrung des Funkgeheimnisses. Er ist also berechtigt, in Ausübung der ihm erteilten Befugnisse diese Daten zu empfangen. Unabhängig davon, ob die Ausstrahlung durch andere legal oder illegal ist (was er nicht wissen kann). Siehe Kommentar v. Olaf Musch.
18. Dezember 2014: Von Flieger Max Loitfelder an Peter Schneider
Es kommt noch so weit, dass man ein Flugfunkzeugnis braucht wenn man seinen DVB-T - Fernseher einschaltet oder sich im Hotel ins WLAN einlogged..
18. Dezember 2014: Von Roland Schmidt an Flieger Max Loitfelder
Wenn es gesetzlich so geregelt wird, würdest du aber sicher dafür kämpfen ;-)
18. Dezember 2014: Von Peter Schneider an Flieger Max Loitfelder
Na, dös is no längst ned ois: jeder kriagt an Transponder implantiert dos mer woas wann der zum bieseln geht....
(D, level 1).

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