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Luftrecht und Behörden | Straftäter aus dem ICAO-konformen Ausland  
15. September 2014: Von Christian Weidner 
Moin!

Wenn sich ein ausländischer Luftfahrer auf einen Flug nach Deutschland vorbereitet, muss der arme Kerl ja irgendwo in den Standardwerken herausfinden können, daß er sich im Falle einer Landung außerhalb der Betriebszeiten fürchterlich strafbar macht.
Wo würde er einen Hinweis auf diese nicht ganz unwichtige Tatsache finden?
Haben wir in der AIP soetwas in der Liste von Abweichungen vom ICAO Standard veröffentlicht?

Da die Deutsche AIP so teuer ist, habe ich leider zuhause keinen Zugriff darauf :-(

Danke für sachdienliche Hinweise!

Christian
15. September 2014: Von Philipp Tiemann an Christian Weidner Bewertung: +2.67 [3]
Strafbar weiss ich nicht, aber eine Landung auf einem Flugplatz außerhalb dessen Öffnungszeiten (und ohne weitergehende Vereinbarungen) ist denke ich mal in jedem Land ordnungswidrig.

Der Unterschied ist ja bloß, dass in den meisten Ländern die Öffnungszeiten eines Flugplatzes nicht an ATC oder irgend einer anderen Personenpräsenz dranhängen, sondern diese unabhängig davon und somit viel großzügiger sind.

Aber du hast schon recht; ich habe ja recht häufig Kontakt zu ausländischen Piloten und wenn man denen erklärt, dass man legal in D grundsätzlich nur landen kann, wenn am Platz ein Flugleiter vor Ort ist, reagieren die mit Staunen und manche gar mit absoluter Ungläubigkeit. Gerade gestern habe ich diese Unterhaltung mit einem Franzosen gehabt, der demnächst nach Deutschland fliegen will. Für die ist so was natürlich "incroyable"...

P.S. List of ICAO differences ist in jeder AIP unter GEN 1.7 veröffentlicht. Aber um es nochmal klar zu sagen: dafür, dass man ohne weiteres nicht außerhalb der Öffnungszeiten auf einem Flugplatz landen darf, braucht es keine ICAO difference.
15. September 2014: Von Tobias Schnell an Philipp Tiemann
Hallo,

bis auf die AIP VFR ist die deutsche AIP unter www.ead.eurocontrol.int kostenlos verfügbar. Wie Philipp schon schrieb, gibt es die besagte Liste mit den ICAO-differences, die aber aus den von ihm genannten Grund nichts zu diesem Punkt sagt.

Zumindest missverständlich ist die AIP dann im AD-Teil trotzdem, denn dort sind die Betriebszeiten unter "AD Administration" und "ATS" gelistet. Hier könnten man je nach Land der fliegerischen Sozialisierung interpretieren, dass das die Betriebszeiten der Flugplatzverwaltung bzw. von ATS sind und man durchaus außerhalb dieser Zeiten (eben dann ohne ATC) landen kann. Zumal wenn unter "local flying restrictions" keine weitere Einschränkung angegeben ist.
15. September 2014: Von Thore L. an Philipp Tiemann
Nun ja, gibt's in den USA "Öffnungszeiten"? Kann ich mir kaum vorstellen. Klar, wenn die einen Platz zumachen müssen, dann gibt's ein NOTAM und wenn's länger dauert, kommt wer und malt ein X auf die Bahn - aber "Öffnungszeiten"?

Hat ein (kleiner) Platz kein PLC, wird wohl der Betrieb auf die Tageslichtzeit beschränkt sein... Obwohl: ich erinnere mich an einen nächtlichen Anflug auf Naples in FL. Da hatte ein Bagger nachts ein Stromkabel durchtrennt und der ganze Platz war schwarz.

Also wurde flugs ein NOTAM herausgegeben, dass es keine Lichter gab. Und der Tower meine "sorry, guys, no lights available - land with extreme caution". Als wir da ankamen war es schwarz, rabenschwarz, und nur das GPS im OBS mode in Kombination mit unserer landing light funzel zeigte uns, wo die Bahn war. Ging.

15. September 2014: Von Christian Weidner an Philipp Tiemann
Danke!
15. September 2014: Von Johannes Mülmenstädt an Thore L.
Thore, gibt's, sogar mit landing fee :-)

https://aeronav.faa.gov/afd/24JUL2014/sw_79_24JUL2014.pdf
16. September 2014: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Christian Weidner Bewertung: +1.00 [1]
Zunächst einmal ist es mir als Deutscher peinlich, im Ausland diverse Angebote - ob Wetter oder AIP - for free zu erhalten, während die Gäste bei uns erst einmal einen satten Betrag auf den Tisch legen dürfen, um unsere Regeln lesen zu dürfen und die legalen Voraussetzungen zu erfüllen. Wäre ja vielleicht erklärbar, wenn der Sprit dafür so günstig wäre. Das ist aber nicht wirklich der Fall.

Die "Rechtsfalle" gibt es aber so nicht, denn nach meiner Beobachtung wird in Deutschland liebevoll abends das "X" ausgerollt, und das ist nun mal das internationale Zeichen für "Platz zu".

Und: Etwas juristische Flugvorbereitung darf man durchaus erwarten. Wobei ich nicht wüsste, welche Seite a la "fly-in-germany.org" ich Gästen empfehlen sollte.
16. September 2014: Von Lothar Ka an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu
Das wäre doch mal eine sinnvolle Aufgabe für das LBA, eine Broschüre heraus zu geben: Flying VFR in Germany.
Für meine Skandinavien Reise fand ich sowas bei den Dänen, Norwegern und Schweden. War sehr hilfreich. Auch für diese Länder ist die AIP bei Eurocontrol hinterlegt und öffentlich zugänglich.
Zumindest bei den Norwegern hatte ich den Eindruck, dass bei den großen Plätzen Start und Landung nur bei besetztem Tower zulässig sei. Und ein Start bei Abwesenheit von Platz Personal kann auch am abgesperrten Zaun um den Platz scheitern, der Angst vor Terroristen sei Dank.
Jeppesen könnte hilfreich sein, aber auch da fand ich keinen Hinweis, dass Stockholm Bromma für nicht Linienflüge PPR sei. Hatte da einen gewissen Unmut nach der Landung ausgelöst, wobei die Leute vor Ort sehr freundlich waren. Habe erst anschließend die AIP und Pilot Reports bei EDDH gelesen. Da ich auch nicht den örtlichen Handling Agent beauftragt hatte, verweigerte dieser mir kurz vor dem Abflug die Nutzung seiner Toilette (hätte mich alternativ von der Security abholen und zum Terminal fahren lassen müssen).
16. September 2014: Von Thore L. an Johannes Mülmenstädt
Johannes, Catalina ist die Ausnahme, die die Regel bestätigt. Die wohl allermeisten Plätze in den USA kennen keine "Öffnungszeiten".
16. September 2014: Von  an Johannes Mülmenstädt Bewertung: +1.00 [1]
Das ist die absolute Ausnahme. Vor einigen Jahren hatte ich mal Besuch von einem Airline Captain aus Texas und ging im Hochsommer mit ihm fliegen.

Meinen Hinweis, dass wir um 19 Uhr zuhause sein müssten weil "dann der Flugplatz schließt" quittierte Frank mit "Wie zum Teufel schließt man einen Flugplatz"?
16. September 2014: Von Johannes Mülmenstädt an 
Ja, ich stimme euch ja vollkommen zu. Hatte das auch nicht als ernsthaftes Argument gemeint. Ich bin auch oft und gerne geflogen, Stunden nachdem der tower controller nach hause gegangen war.

Was auch immer prima war, war clearance und release per Telefon am Boden. Viel angenehmer als "IFR starts at <1000 ft above overcast>". Auch wenn es hier ATS und da ATC heißt -- es fühlt sich eher andersrum an.
16. September 2014: Von Stefan K. an Johannes Mülmenstädt
Ich kann nur den Flieger Taschenkalender empfehlen.....kostet 21€........ :-)

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