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Hallo Zusammen, NOCH werde ich nicht Ross& Reiter nennen, will aber hier alle vor einem merkwürdigem Gebaren waren: Im April hatte ich über einem renomierten Versicherungsmakler, mit dem ich alle die Jahre sehr zufrieden war, eine Kasko und eine SCL-Versicherung abgeschlossen. Die Bestätigung und die Anmeldung beim LBA ging postwendend, alle notwendigen Dokumente fürs Bordbuch kamen per PDF.
Im Mai fragte den Vermittler wo denn die Rechnung bliebe. Dieser sagte ich bräuchte mir keine Sorgen zu machen, das ginge alles seinen Gang. Der Versicherungsschutz sei auf alle Fälle gewährleistet. Nun zog der Juli ins Land und ich hatte noch immer keine Rechnung. Auf Nachfrage kam die holprige Antwort es gäbe Schwierigkeiten mit dem Versicherer, die Original Police läge noch nicht vor.
Drei Tage später kam nun die Rechnung mit einem Stempelvermerk: "ACHTUNG ERSTPRÄMIE! Die Versicherung tritt erst in Kraft bei vollständiger Bezahlung!"
Verärgert rief ich an, was der Vermerkt denn solle, ob ich bisher unversichert geflogen sei? Man beruhigte mich. Mein " Jurist" meinte, Du bist versichert gewesen. In jedem Fall bin ich verunsichert. Was das denn??
Kann das sein, daß der Versicherer sich im Schadensfalle nicht doch auf o.a. " Stempel" zurückgezogen hätte?
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Was steht denn im Originalantrag? Gerade bei Haftpflichtversicherungen gibt es oftmals (aber eben nicht immer...) einen Passus von wegen "vorläufiger Deckung". Das muss oder sollte aber auch so da stehen, sonst stehst Du ggfls. im Regen im Falle des Runterfallens.
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Soeben erhalte ich die Message, " Die Originalurkunde" ist an Sie verschickt! Das ist eine Riesensauerei, dieses Hintertürchen. Dem Kunden ( und den Behörden) wird vorgegaukelt, daß " .... ab 0 Uhr Versicherunggschutz besteht." Dann wartet man mit der Rechnung, wenn was passiert "älebätsch", ist ja gar nix bezahlt..
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Hubert, dafür hast du doch (u. a.) den Makler. Der wird dafür sorgen, dass Deckung besteht, das ist deren Tagesgeschäft.
Außerdem: wenn du überhaupt keine Gelegenheit hattest, zu bezahlen, weil keine Rechnung vorlag, kann es dir dann sicher nicht angelastet werden. Ich hatte auch schon Monate zu spät eine Rechnung bekommen, habe mir aber auch keine Gedanken gemacht, weil eine Einzugsermächtigung vorlag.
Ich weiß nicht, wie es rechtlich genau ist, vertraue da aber durchaus meinem Makler, dass "nichts anbrennt".
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Nach einigen Problemen mit einem großen Makler kann ich sagen nur Vorsicht. Wenn was schiefgeht, muss man dann vors Gericht und der Ausgang ist nicht immer sicher.
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Die sind sicher auch nicht unfehlbar, aber mir reicht es ehrlich gesagt schon, mich mit dem Luftrecht zu beschäftigen. Da das mit der fehlenden Deckung m. W. bisher noch nicht passiert ist, wird es auch de facto kein Thema sein. Aber wie gesagt, kann ich meine Thesen auf kein juristisches Fundament stellen.
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@Roland, so einfach ist das nicht. Was ist wenn die Rechnungsversand und - sagen wir - drei Mahnungen faken? Rechtlich habe ich erstmal alle Dokumente im Bordbuch und beim LBA im Sack. Ein mulmiges Gefühl bleibt trotzdem.
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Das Problem habe ich nicht, da ich das über Bankeinzug laufen lasse. Der von dir beschriebene Sachverhalt wäre wahrscheinlich eine Frage für (deinen:-) Juristen - von wegen wirksame Zustellung und so.
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Ist der Makler in München?
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Kamen denn die Dokumente zur Anmeldung und für das Bordbuch vom Makler oder von der Versicherung? Ich kenne diese Situation juristisch nur so, dass es einem als Endkunde erst einmal egal sein kann, ob der Makler für seinen vermakelten Vertrag gerade selber in der Haftung ist, oder die Versicherung im Rücken schon eingetreten ist. Für den Fall, dass es zwischen dem Vertragsabschluss mit dem Makler (und Dokumenten vom Makler) und dem Eintreten der Versicherung ein Streitfall auftritt, gibt es einen allgemeine Rückversicherung der Versicherungsvertreter. Kamen die Dokumente von der Versicherung, dann stehen auf der die Anfangs- und Enddaten und das was da auf so einem Stempel erscheint ist Drohgebärde um den Kunden zu schneller Zahlung zu nötigen. Nicht alles was auf solchen Briefen vermerkt wird, kommt ohne Lachen eines Richters durch ...
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@John, die Pdf kamen alle vom Makler, aber bezogen sich auf den Versicherer. Sieht alles ok aus. Natürlich würde ein Richter das Ganze zum zweiten Frühstück verhandeln, aber es könnte Jahre dauern bis Geld fliesst.
@Wolff Nicht München. PN wenn Du magst..
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Ein zugelassenes Flugzeug hat immer eine Haftpflichtversicherung, das ist wie beim Auto. Wenn der Versicherer das Papier ausgestellt hat fürs LBA, dann ist er in der Haftung, solange bis das Flugzeug entweder stillgelegt wird oder ein anderer Versicherer die Deckung übernimmt.
Ich habe das schmerzlich erfahren, da der Käufer meines Flugzeugs die Maschine nicht wie besprochen auf einen neuen Versicherer umgemeldet hat und ich dann weiterhin die Haftpflicht bezahlen musste.
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kein Versicherer der Welt wird das Risiko (weiter)versichern, wenn die Prämie nicht bezahlt wird, und das ist nunmal nicht nur im Luftfahrtbereich so.
Der Zusatz ist auch bei anderen Versicherungen nicht unüblich...
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Google hilft hier schnell:
Versicherungsvertragsgesetz
§ 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie
(1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
(2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.
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--> bedeutet für mich im Umkehrschluss: bis Erhalt der Rechnung ist alle OK, sobald Du die Rechnung (mit dem Zusatz) in Händen hast: SOFORT zahlen...
###-MYBR-###
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Wolfgang, das habe ich keine Sekunde bezweifelt. Es ist nunmal ein Vertrag und pacta sunt servanda! Aber wenn ich das Nichtversenden von Rechnungen zum Geschäftsmodell mache um - jetzt mal unterstellt - im Zweifel nicht zahlen zu müssen, dann ist das --- ohne Worte
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Geschäftsmodell? nunja...
solange die Rechnung nicht vorliegt, geh ich mal davon aus, trifft "[...] Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten..." zu, oder?
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Es gilt nach wie vor, dass ein in Deutschland zum Verkehr zugelassenes Luftfahrtzeug immer eine Haftpflichtversicherung hat. Das LBA prüft diesen Umstand als Teil der Zulassung.
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..Nicht vorliegt...hm. Wer beweist das? Eine Nichtexistenz zu beweisen ist schon seit JAhrhunderten die aussichtslose Forderung der Religiösen an die Atheisten... @Achim, es geht nicht nur um die Haftpflicht. Es geht auch um die Kasko..Bei der Haftpflicht es in der Tat analog zu den Strassenfahrzeugen.
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Hast du für deinen peace of mind mal über ein Bankeinzugsverfahren nachgedacht? Damit würde sich die Diskussion erübrigen. Du hättest den Beweis in den Händen "ihr hättet das ja einziehen können". Wäre ein pragmatischer Ansatz.
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Das mache ich normalerweise immer. Aber bei dem Makler was das nie Thema. Hatte immer im Februar meinen Schein fürs Bordbuch bekommen und die Rechnung bezahlt. Habe das nie in Erwägung gezogen.. Aber nächstes Jahr...
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Wenn keine Rechnung vorliegt hat der Versicherungsnehmer jedoch u.U. eine Mitwirkungspflicht zur Erhaltung und Einhaltung des geschlossenen Vertrages. So etwas kann, muss aber nicht vor Gericht gewertet werden. Im Zweifelsfalle also nicht zwingend daran glauben "wird schon so passen...", sondern gezielt nachfragen, dieses naturgemäß nachweislich. Da eine Rechnung hier zum Vertrag gehört, könnte man Nichterfüllung unterstellen, steht jedoch auf etwas wackligen Beinen...
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Hallo Hubert, an sich ist das ganz einfach und auch im Industriegeschäft üblich.
Der vom Hubert beauftragte Makler stellt VOR Beginn der Versicherung im Namen des Risikoträgers (meist Versicherer) eine sogenannte "vorläufige Bestätigung der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes" aus. Mit dieser Bestätigung besteht dann Versicherungsschutz bis zur Vorlage der Versicherungspolice mit Erhalt der Rechnung. Diese dann muss allerdings unverzüglich (damit meint der Jurist meist ohne schuldhaftes Verzögern) beglichen werden. Ein eventueller Stempelaufdruck, wie von Dir beschrieben, wäre nur zur Erinnerung.
Wie bereits beschrieben, sind Erstprämien SOFORT zahlbar, Folgeprämien mit einer 2 bis 4 Wochenfrist (je nach Aufdruck). Während bei der Erstprämie keine Mahnung erforderlich ist erlischt bei der Folgeprämie der Versicherungsschutz erst nach einem qualifizierten Mahnverfahren.
Im Übrigen sind diese Usancen mit "vorläufiger Bestätigung" üblich auch zur Vorlage um beispielsweise Bankkredite zu erhalten oder dienen auch zur Vorlage bei Behörden.
All the best
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Danke Alfred! Das war die beste ERklärung.. Bleibt nur die Frage warum die so zögerlich mit der Rechnung waren. Was passiert wäre, wenn was passiert wäre.
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Hubert, das mit der Rechnung musst nicht überbewerten, das mit der Bezahlung nehmen eigentlich nur die Deutschen so ernst. Im internationalen Versicherungsbusiness war es früher durchaus üblich, daß die Versicherungspolice erst nach einem halben oder Jahr mit der Rechnung zugestellt wurde. Manchmal wird auch eine Teil-Zahlung im voraus verlangt. Erinnere hier in dem Zusammenhang an den Versicherungsschutz für das WTC, es lag vom Versicherungsmakler nur "eine vorläufige Bestätigung des Versicherungsschutzes" vor, mit dem bekannten Ergebnis, daß dann nach Eintritt des Schadenfalles ausgiebig darüber gestritten wurde ob denn nur EIN Ereignis oder ZWEI Ereignisse vorlägen. Hintergrund war hier die sog. Ereignistheorie. Der Kunde war natürlich der Meinung es seien Zwei Ereignisse und damit wäre die versicherte Summe Zweimal auszuzahlen gewesen. Der Versicherer war dagegen der Meinung es hätte nur EIN Ereignis vorgelegen (weil ein innerer Zusammenhang gegeben sei) mit der Folge nur EINMAL die versicherte Summe auszukehren. Es gab viel politischen Druck auch weil der führende Versicherer ein Europäer war und man einigte sich schließlich auf einen Vergleich. Wenn hier jemand im Forum die Story besser kennt, möge er sie korrigieren.
All the best
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Habe übrigens die ORiginal-Police noch immer nicht, trotz sofortiger Zahlung. Sie ist auf dem Postwege zum Makler " verloren gegangen". Hat jemand Erfahrung mit Sirius, Kopenhagen?
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