Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

27. Juli 2014: Von Alfred Obermeier an Hubert Eckl Bewertung: +3.00 [3]

Hallo Hubert, an sich ist das ganz einfach und auch im Industriegeschäft üblich.

Der vom Hubert beauftragte Makler stellt VOR Beginn der Versicherung im Namen des Risikoträgers (meist Versicherer) eine sogenannte "vorläufige Bestätigung der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes" aus. Mit dieser Bestätigung besteht dann Versicherungsschutz bis zur Vorlage der Versicherungspolice mit Erhalt der Rechnung. Diese dann muss allerdings unverzüglich (damit meint der Jurist meist ohne schuldhaftes Verzögern) beglichen werden. Ein eventueller Stempelaufdruck, wie von Dir beschrieben, wäre nur zur Erinnerung.

Wie bereits beschrieben, sind Erstprämien SOFORT zahlbar, Folgeprämien mit einer 2 bis 4 Wochenfrist (je nach Aufdruck). Während bei der Erstprämie keine Mahnung erforderlich ist erlischt bei der Folgeprämie der Versicherungsschutz erst nach einem qualifizierten Mahnverfahren.

Im Übrigen sind diese Usancen mit "vorläufiger Bestätigung" üblich auch zur Vorlage um beispielsweise Bankkredite zu erhalten oder dienen auch zur Vorlage bei Behörden.

All the best

28. Juli 2014: Von Hubert Eckl an Alfred Obermeier
Danke Alfred! Das war die beste ERklärung.. Bleibt nur die Frage warum die so zögerlich mit der Rechnung waren. Was passiert wäre, wenn was passiert wäre.
28. Juli 2014: Von Alfred Obermeier an Hubert Eckl

Hubert, das mit der Rechnung musst nicht überbewerten, das mit der Bezahlung nehmen eigentlich nur die Deutschen so ernst. Im internationalen Versicherungsbusiness war es früher durchaus üblich, daß die Versicherungspolice erst nach einem halben oder Jahr mit der Rechnung zugestellt wurde. Manchmal wird auch eine Teil-Zahlung im voraus verlangt.
Erinnere hier in dem Zusammenhang an den Versicherungsschutz für das WTC, es lag vom Versicherungsmakler nur "eine vorläufige Bestätigung des Versicherungsschutzes" vor, mit dem bekannten Ergebnis, daß dann nach Eintritt des Schadenfalles ausgiebig darüber gestritten wurde ob denn nur EIN Ereignis oder ZWEI Ereignisse vorlägen. Hintergrund war hier die sog. Ereignistheorie. Der Kunde war natürlich der Meinung es seien Zwei Ereignisse und damit wäre die versicherte Summe Zweimal auszuzahlen gewesen. Der Versicherer war dagegen der Meinung es hätte nur EIN Ereignis vorgelegen (weil ein innerer Zusammenhang gegeben sei) mit der Folge nur EINMAL die versicherte Summe auszukehren.
Es gab viel politischen Druck auch weil der führende Versicherer ein Europäer war und man einigte sich schließlich auf einen Vergleich.
Wenn hier jemand im Forum die Story besser kennt, möge er sie korrigieren.

All the best

29. Juli 2014: Von Hubert Eckl an Alfred Obermeier
Habe übrigens die ORiginal-Police noch immer nicht, trotz sofortiger Zahlung. Sie ist auf dem Postwege zum Makler " verloren gegangen". Hat jemand Erfahrung mit Sirius, Kopenhagen?

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang