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24. Juli 2014: Von Achim H. an Hubert Eckl
Ein zugelassenes Flugzeug hat immer eine Haftpflichtversicherung, das ist wie beim Auto. Wenn der Versicherer das Papier ausgestellt hat fürs LBA, dann ist er in der Haftung, solange bis das Flugzeug entweder stillgelegt wird oder ein anderer Versicherer die Deckung übernimmt.

Ich habe das schmerzlich erfahren, da der Käufer meines Flugzeugs die Maschine nicht wie besprochen auf einen neuen Versicherer umgemeldet hat und ich dann weiterhin die Haftpflicht bezahlen musste.

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