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Reise | Gaskartusche im Flieger - Risiko?  
3. Juni 2014: Von frank ernst 
vielleicht eine etwas dumme Frage, aber besser, ich stelle sie vorher; wollen am We das schöne Pfingstwetter nutzen und mit dem Flieger zelten (btw.: kann man in Peenemünde oder Heringsdorf neben dem Flieger im Zelt schlafen?). Wir haben so einen tollen Campingkocher, und dazu Gaskartuschen - fliegen die mir in FL95 um die Ohren??
Ohne Garantie für Leib und Leben:
Wikipedia spricht von 15 bar Druck, auf den Kartuschen ausgelegt sind.
Pi mal Daumen erhöhst Du in FL95 den Druck (durch äußere Druckminderung) um 0,35 bar. (Beim Vakuum um 1 bar). Insbesondere einhergehend mit kühler Lagerung würde ich keine Gefahr sehen. Es steht ja auch nicht drauf: Nicht im Hochgebirge einsetzen!
danke - das mit dem Hochgebirge hatte ich mir auch schon überlegt - andererseits ist mir in den alpen auch noch nie aufgefallen, dass sich Plastikflaschen derart verformen, wie sie es im Flieger tun.
3. Juni 2014: Von Sim L..... an frank ernst
War das nicht eine Frage in der Theorieprüfung? Ja, hier. "Gaskartusche" ist zwar nicht ganz "Gasflasche" aber kommt bestimmt auf das Gleiche raus. Ob das LBA für jede blaue CampingGaz Kartusche im Flieger eine Anfrage für eine Sondererlaubnis erhält?
3. Juni 2014: Von  an frank ernst
Ich habe auch schon Campingkocher und Gaskartuschen dabei gehabt - kein Problem.
3. Juni 2014: Von Hubert Eckl an  Bewertung: -1.00 [1]
Irgendwie fällt mir bei diesem Thread wieder mal Kurt Tucholsky ( oder war es Erich Kästner?) ein:
Liebe Leute, meine Sorgen möchte ich haben. Vielleicht gräbt ja einer eine Vorschrift, erlassen zwischen Kaiserlicher Feuerschutzverordnung, Reichsluftfahrtspolizeiamt, LBA und EASA, aus, der zu Folge das Mitführen von Gaskartuschen jeder Größe und Zweckbestimmung im Teutschen Luffftraum ausdrücklich verboten und mit Strafe nicht unter....
3. Juni 2014: Von Achim H. an Hubert Eckl Bewertung: +0.33 [1]
Ist es in bestimmten Gebieten Kanadas nicht sogar vorgeschrieben, Kochausrüstung am Bord mitzuführen für den Fall einer Notlandung? Könnte man mindestens auf Brandenburg übertragen.
3. Juni 2014: Von Ursus Saxum-is an frank ernst
Im Flieger wird das wahrscheinlich nicht so das Problem sein, aber wenn man irgendwo durch eine §5 Sicherheitszone muss?

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