|
PuF: EASA hebt ab - alle TBOs für IFR Flugzeuge zukünftig verpflichtend
Sortieren nach:
Datum - neue zuerst |
Datum - alte zuerst |
Bewertung
|
⇤
⇠
|
64 Beiträge Seite 3 von 3
1 2 3 |
|
|
|
|
Ging es hier nicht um die TBO-Problematik beim IFR Betrieb? Was hat das mit Interessen des fliegenden Personals zu tun? Und aus meiner Sicht muss das Personal schon Fachwissen auf Seite der Flugzeugtechnik haben um überhaupt beurteilen zu können, was geht und was nicht. Da hilft Papierlage selten weiter.
|
|
|
|
|
|
Danke für den Link. Der Wortlaut hinsichtlich IFR ist recht klar. Damit dürften Motor und Prop, aber auch so was wie Schläuche, Gurte, etc. vom Tisch sein. Lediglich bei Batterie, Alternator, Suction und sowas könnte man sagen, dass diese mit "der Betriebsart IFR" zusammenhängen. "Geräte" sind das nach meinem Verständnis allerdings auch nicht.
Abgesehen davon ist das schön böse, dass Schulflugzeuge nun keinerlei Verlängerungen mehr bekommen können. Hier rächt sich, dass das LBA offensichtlich bei der EASA zu wenig Gewicht hat und sich dann letztlich doch meist die Mehrzahl der anderen (meist: restriktiveren) CAAs durchsetzt.
Wenn ich das richtig verstehe, sind bei Nicht-Schulflugzeugen (bei den Nicht-IFR-Geräten) nun weiterhin und unverändert Verlängerungen möglich, richtig?
|
|
|
Ich wette es gibt keine Person auf dieser Welt, weder in Braunschweig noch in Köln oder Brüssel, die weiß wie das gemeint ist was in den AMC steht. Das ist totaler Bockmist, geschrieben von Bürokraten die die Welt nicht braucht. Extrem ärgerlich zu sehen, welcher handwerkliche Pfusch mit unseren Steuergeldern angestellt wird.
Der im AMC2 unter Pkt 2 l) angegebene Ausschluss von TBO Überziehungen bezieht sich nur auf die für die Betriebsart IFR notwendigen, eingebauten Geräte.
Welches "Gerät" ist denn nur für die Betriebsart IFR notwendig und hat eine TBO? Der Unterschied zwischen VFR- und IFR-Zulassung besteht doch nur in der Avionik und da ist mir nichts bekannt was eine TBO hätte.
Lediglich bei Batterie, Alternator, Suction und sowas könnte man sagen, dass diese mit "der Betriebsart IFR" zusammenhängen.
Du meinst bei VFR-Flügen wirfst Du den Prop von Hand an? :-)
|
|
|
Noch einmal: es handelt sich um ein AMC, nicht um eine bindende Regulation. Daher würde ich hier nicht wie bei einem Gesetz versuchen, den Sinn exakt zu verstehen. Hier sollte ein Betroffener oder Verband ein "Alternate Means of Compliance" vorzuschlagen und begründen, dass Motoren "On Condition" auch nicht häufiger ausfallen als innerhalb der Laufzeiten. Ich denke, EASA muss dann erst einmal beweisen, dass die Laufzeit einen messbaren Sicherheitsvorteil bringt. Wenn sie das kann, dann müssen wir die Einhaltung des AMCs akzeptieren, wenn nicht, sollte ein entsprechendes "Alternate Means of Compliance" nicht ablehnbar sein.
|
|
|
"AMC haben den Charakter einer Selbstverpflichtung der europäischen Behörden mit entsprechender Verbindlichkeit. Daher ist dieses AMC ab dem Tage der Veröffentlichung auf der Internetseite der EASA anzuwenden. Das LBA stellt zur Information eine rechtlich unverbindliche Übersetzung des AMC zur Verfügung.
Betroffen sind neben den genehmigten Instandhaltungsprogrammen (IHP) auch die NfL II -70/99 und NfL II-95/00. Die vorgenannten NfL
sind nunmehr obsolet geworden und werden demnächst durch entsprechende
Veröffentlichungen in den Nachrichten für Luftfahrer für ungültig
erklärt. "
Und was macht dann die Husky/DR400/PA18, die zum F-Schlepp im Verein genutzt wird, wenn die beiden NFLs gekippt wird? Oder die Flugschule, die noch mal 10+5% überziehen durfte?
Die stellen sich dann nach den Cessna 100/200ern an die Schlange an, auf dem Weg zur Presse? Das kanns doch alles nicht sein.
|
|
|
Haben die Behörden eigentlich irgendwelche Daten von denen ich noch nichts gehört habe? Das klingt in dem Dokument so als ob es Grundlagen gäbe auf denen statistisch anzunehmen ist, dass sich Flugzeugeigentümer immer gleich bei on condition Fliegen verschätzen, oder wo kommen sonst solche Festlegungen wie 50%, 20% der fabulierten TBO Überziehung her? Warum nicht gleich bei 42% und bei 18,37345% + 1Mondbogenminute? Muss ich dann mit Begründung dokumentieren, warum ich den Motor nun bei +37,5% doch leider nicht mehr on condition weiter fliegen möchte - wo doch schon alles andere schon nur reine Gehirngespinste waren? Immerhin gibt es diese Wabbelformulierung der Trendverfolgung - ja, genau das ist on condition auf eigene Gefahr weiterfliegen, also wozu das andere Geraffel? Oder kann ich einen bei 50,1% der geschätzten TBO Überziehung ausfallenden Motor davon überzeugen, dass er das nach Papierlage eigentlich nicht tun dürfte? Wehret den Anfängen, wenn jetzt noch mehr unkundiges "Überhangpersonal" in die Luftfahrtverwaltung gepumpt wird, kommt ruckzuck das 8.000 Seiten Dokument für die VFR Flieger hinterher.
|
|
|
Hallo Guido,
Nenne mir einen Grund einen Motor nach 12 jahren rauszuschmeißen und ihn für viel Geld (Io-540 rund 54.000,- plus steuer) überholen zu lassen, obwohl nach Herstellervorgaben unter Beachtung aller wichtigen SB's / Si's und SL's gewartet. Davon abgesehen, ist der Sinn nicht zu erkennen warum bei ELA I jeder Cat B1 / B3 und C via M.A 801 b)2. das entsprechende Prüfprogramm abnehmen darf, ein zugelassener Betrieb jedoch auf jeden Fall ein Rating als Überholungsbetrieb oder zumindest ein entsprechendes Komponenten Rating haben muss...(das haben die wenigsten, weil auch gar nicht notwendig)..
FAKT ist..unsere IHP's sahen bisher meist "wiederholungsprüfungen" im Intervall von 100h oder 1Jahr vor, nach dem "schwanzeinziehen" des LBA hat jeder der noch VOR inkrafttreten des AMC seine Sonderprüfungen gemacht hat, nochmal 100h oder ein Jahr gewonnen. Alle anderen können quasi bei der nächsten Wartung ihre Flieger Stillegen oder alle abgelaufenen Komponenten überholen lassen...
hier die Stellungnahme des LBA:
- Homepage
- Informationen zur Umsetzung DECISION 2013/025/R (TBO)
Informationen zur Umsetzung DECISION 2013/025/R (TBO)
Zur Umsetzung der DECISION 2013/025/R OF THE EXECUTIVE DIRECTOR OF THE AGENCY of 11 September 2013 ‘Recommended practice for TBO extension’, veröffentlicht am 20.10.2013 auf der Internetseite der EASA, informiert das LBA wie folgt:
Allgemeines
Die Decision beinhaltet ein neues AMC, AMC2 zum Teil-M, M.A.302 (d),
welches die Verfahren beschreibt, die nötig sind, um Komponenten in
Luftfahrzeugen oberhalb der vom Halter der Musterzulassung empfohlenen TBO weiter zu betreiben.
AMC haben den Charakter einer Selbstverpflichtung der europäischen Behörden mit entsprechender Verbindlichkeit. Daher ist dieses AMC ab dem Tage der Veröffentlichung auf der Internetseite der EASA anzuwenden. Das LBA stellt zur Information eine rechtlich unverbindliche Übersetzung des AMC zur Verfügung.
Betroffen sind neben den genehmigten Instandhaltungsprogrammen (IHP) auch die NfL II -70/99 und NfL II-95/00. Die vorgenannten NfL
sind nunmehr obsolet geworden und werden demnächst durch entsprechende
Veröffentlichungen in den Nachrichten für Luftfahrer für ungültig
erklärt.
Übergangsregelung
Die im AMC dargestellten Verfahren weichen in vielen Punkten von den bisher vom LBA
angewendeten Verfahren ab. Eine sofortige, uneingeschränkte Anwendung
stellt eine unbillige Härte dar. Deshalb werden folgende
Übergangsregelungen getroffen.
- Genehmigungsbescheide für den Betrieb von Komponenten oberhalb der vom Halter der Musterzulassung empfohlenen TBO
Hiermit sind Bescheide gemeint, die Ausbildungsbetriebe gem. der NfL
II-95/00 auf Antrag erhalten haben. Diese bleiben bis zum Ende der
gewährten Überziehungszeit gültig. Dies gilt auch für Bescheide, die
sich auf andere Komponenten als den Kolbenflugmotor beziehen.
Genehmigungen für eine weitere TBO-Verlängerung an diesen Komponenten werden nicht mehr erteilt
- Instandhaltungsprogramme
Mit Ausnahme bei den Standardinstandhaltungsprogrammen (SIHP) sind in allen vom LBA genehmigten IHP Verfahren genehmigt worden, die den Weiterbetrieb von Komponenten für einen Zeitintervall oberhalb der empfohlenen TBO
auf Grundlage entsprechender Prüfungen der Komponenten ermöglichen. Die
entsprechenden Komponenten, die sich in diesem Intervall befinden,
können bis zum Ablauf dieses Intervalls weiterbetrieben werden. Die IHP sind gem. M.A.302 g) auf die Forderungen des AMC2 zu M.A.302 (d) anzupassen und gemäß Pkt 2. j) des AMC2 genehmigen zu lassen. Aufgrund der immer noch herrschenden angespannten Personalsituation im LBA sei nochmals auf die NfL II-26/12 hingewiesen.
Unterschiede zu den bisherigen Verfahren
-
Grundlegene Information
- TBO Überziehungen von
Komponenten in Luftfahrzeugen von Ausbildungsbetrieben sind
grundsätzlich nicht mehr möglich, sofern diese Luftfahrzeuge zur
Ausbildung von Lizenzbewerbern ohne Vorkenntnisse ("ab initio"
Ausbildung) verwendet werden.
- Der im AMC2 unter Pkt 2 l) angegebene Ausschluss von TBO Überziehungen bezieht sich nur auf die für die Betriebsart IFR notwendigen, eingebauten Geräte.
- Die notwendigen Prüfungen an den Komponenten können nur noch von Instandhaltungsbetrieben mit entsprechenden B- oder C-Rating durchgeführt werden.
- Neue Angaben in den IHP
Details zu neuen in den IHP anzugebenden Punkten finden Sie in den Ausfüllerläuterungen zu den IHP für die entsprechenden Luftfahrzeugkategorien auf den entsprechenden Internetseiten des Sachgebietes T52.
Informationen
|
|
|
Gut..da hätte ich noch zuende lesen sollen bevor ich Poste..aber seis drum.. so als Nachtrag zum nachdenken: das ganze gilt auch für Annex II so wie ich das sehe, was also macht beispielsweise der besitzer einer Bücker mit Le Tigre Motor? oder eines anderen "Altmusters" für das es nichtmal mehr ein Kennblatt gibt??Oder noch besser...Was mache ich mit einem eingelagerten Motor: 0h seit Herstellung vor 5, 6 oder sogar 10 Jahren Herstellerkonserviert (und entsprechend nach vorgaben nachkonserviert) wurde?? Wegwerfen??? überholen lassen?? Hoffe ihr könnt mir folgen, wohin das ganze geht...
Gruß
|
|
|
Ich hab bereits Post vom LBA erhalten. Mein eingereichtes IHP kann wegen fehlender bzw. nicht korrekter Angaben nicht genehmigr werden. Grund: AMC2 M.A.302 (d). Antrag ist neu zu stellen. Schreiben enthät Rechtsmittelbelehrung. "Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden."
|
|
|
dann mal schön böseBriefe schreiben....weil es begann mit den Worten:
‘Recommended practice for TBO extension’
|
|
|
Antrag ist neu zu stellen. Schreiben enthät Rechtsmittelbelehrung.
Bei vollem Gebührensatz für den abgelehnten Antrag und nochmal für den nächsten Versuch?
|
|
|
Dies (s.u.)fand ich heute in meinem email-Briefkasten:
Ich glaube, dass man das sicherlich in diesem Thread-Zusammenhang unterstützen könnte wenn nicht gar sollte.
Ich für meinen Teil werde es tun...
Das zugehörige PDF ist als Anhang gepostet, ansonsten stelle ich es gern per email oder Dropbox zur Verfügung.
Zitat email :
"Sehr geehrter ASA-AMOffice© Anwender,
Herr Willi Ader hat mich gebeten das untere Schreiben an Sie weiterzuleiten.
Sehen Sie sich bitte das Schreiben an Herrn Ramsauer an.
Es geht um die "Verlängerungen von Betriebszeiten; Triebwerke Aufhebung der NFL II-95/00 und NFL-II/70/99".
Das betrifft alle die, für Ihr Triebwerk, die NfL in Anspruch genommen haben.
Wenn Sie die Dinge ähnlich sehen wie Herr Ader, bitte ich Sie die Forderungen mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen und die Anlage an Herrn Ader zurück zu mailen.
Mailadresse: Willy Ader Ader@AderLTB.de
Mit freundlichen Grüßen aus Brilon im Hochsauerland / best regards from Brilon in Hochsauerland Wolfgang Ahlers Geschäftsführer
Von: Willy Ader Ader@AderLTB.de Gesendet: Donnerstag, 14. November 2013 14:58 Betreff: Decision 2013/25R.... Ich will was ändern
Sehr geehrte Damen und Herren,
das was die EASA mit uns macht, unter anderem mit der Decision 2013/25R ist nicht länger hinnehmbar.
Anbei ein Schreiben an den BMVBS.
Ich bitte Sie, sofern Sie die Dinge ähnlich sehen wie wir, die Forderungen mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen und die Anlage an uns zurück zu mailen.
Weiterhin bitte ich Sie dann, diese E.mail an Luftfahrttechnische Betriebe oder auch Halter und Flugschulen weiter zu leiten und um Unterstützung zu bitten.
Am 30.11.2013 werde ich dann das Schreiben mit der Unterschriftensammlung an den BMVBS senden.
Mit freundlichen Grüßen
Willy Ader
Flugzeugservice W. Ader LTB Authorized Maule Air Representative and Service Center Europe SMA Service Center Germany Airport Paderborn-Lippstadt 33142 Büren-Ahden
Phone: +49 – (0) 2955-749018 Fax.: +49 – (0) 2955-749020
EASA authorization no.´s: Part M: DE.145.0078 Camo: DE.MG.0078
..."
Zitat email Ende.
|
|
|
|
lass mal, die genehmigen zur Zeit nix...wegen nichtanwendbarkeit vom AMC, wenns soweit ist,das rechtssicherheit besteht können wir das gerne zu einem vernünftigen Preis via. Indirektem Verfahren machen...
|
|
|
⇤
⇠
|
64 Beiträge Seite 3 von 3
1 2 3 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|