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35 Beiträge Seite 1 von 2

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Flugzeugkauf | Unterstützung benötigt für Umregistrierung aus Frankreich  
20. Januar 2013: Von Christoph Winter 
Grüß Gott zusammen,
ich werde in kürze einen Flieger aus Frankreich kaufen.
Bevor ich den Flieger abhole und den Kaufpreis bezahle, möchte ich das gesamte notwendige Paperwork unterzeichnet in der Hand halten.
Von meinem Mechaniker habe ich das Dokument "Bill of Sale" von der FAA als Anzeige für das LBA der Besitzeränderung.

Nach dem Ferryflug muss das LFZ ja in Frankreich beim DGAC deregistriert werden, das LBA erfährt dann vom DGAC von der Deregistrierung und dann kann das LFZ in Deutschland zugelassen werden.

Somit benötige ich das Deregistrierungs-Dokument für das DGAC. Ich finde es leider auf der Homepage nicht, weil mein Französisch dazu nicht ausreicht und es leider keine englische Version der Homepage gibt.

Kann mich hier jemand unterstützen?

Besten Dank im Voraus,
Gruß
Christoph Winter

20. Januar 2013: Von Lutz D. an Christoph Winter Bewertung: +1.00 [1]
Hier ist das Dokument:


Und hier die Anleitung:


Wenn Du Unterstützung beim Ausfüllen brauchst, gib Bescheid.

LD
20. Januar 2013: Von Friso Roozen an Christoph Winter
Warum nicht in Frankreich registriert lassen, umregistrieren auf einen neuen Halter ist sogar umsonst ;-)

Grüsse aus Frankreich
20. Januar 2013: Von Lutz D. an Friso Roozen
Allerdings richtig!
20. Januar 2013: Von Christoph Winter an Friso Roozen
Das hat man mit auch schon gesagt, ich habe allerdings die Befürchtung, dass meine nur spärlichen Französischkenntnisse (siehe dieses Problem hier) die Sache deutlich verkomplizieren.
20. Januar 2013: Von Achim H. an Christoph Winter
Na dann passt das hier!

Ich würde es wahrscheinlich auch rüber holen aber nicht wegen der Sprache, sondern wegen der Vertrautheit mit der Verwaltung. Die Denkmuster unserer wilhelminischen Beamten kenne ich mittlerweile und weiß wie ich zu meinem Ergebnis komme. Bei N-reg hat man spezialisierte Dienstleister (Trust) zwischen der FAA und einem selbst, bei F-reg wäre man erst einmal auf sich selbst gestellt und einen wirklich triftigen Grund die Maschine in Frankreich zu belassen gibt es ja nicht (außer man macht IFR und möchte kein zweites Funkgerät anschaffen).
20. Januar 2013: Von Tobias Schnell an Achim H.
Bezüglich 2. COMM für IFR - da hilft das F-Register nichts. Die FSAV gilt für Luftfahrzeuge, die im deutschen Luftraum operieren, unabhängig vom Land der Zulassung.

Grüße
Tobias
21. Januar 2013: Von Christoph Winter an Lutz D.
Lutz, vielen Dank. Zum Ausfüllen hats gerade noch gereicht. Nur das Auffinden hat nicht geklappt.
Als nächstes steht der Ferryflug an...!

Spannnde Zeiten...
Ich denke seit 2-3 Wochen über den Kauf eines OO-Reg-Flugzeuges nach.
Bisher habe ich einen Korb meines Wunsch-#145er-Betriebes erhalten, sich mit der belgischen Verwaltung auseinanderzusetzen. Aber EDLN liegt nicht so schrecklich weit von Belgien entfernt, und die Belgier verlangen kein ELT.

Kann ich tatsächlich, auch wenn die Kiste hauptsächlich in Deutschland stehen wird, die OO-Reg behalten?

Und, hat jemand positive oder negative Erfahrungen mit der OO-Reg?

Vielen Dank,


Georg v. Zezschwitz
21. Januar 2013: Von Lutz D. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]
Hallo Georg,

ja Du kannst die OO-Registrierung behalten. Alle Informationen bzw. Telefonnummern findest Du hier - man spricht englisch und teilweise auch deutsch (fr und nl sowieso).


Einen Part-145 Betrieb in Belgien gibt es zB in EBST oder in EBAW, das ist ja von EDLN aus gesehen um die Ecke - falls es das vereinfachen sollte. An beiden Standorten kann Dir in englischer Sprache gut geholfen werden - allerdings mit ein bisschen belgischem laissez-faire verbunden, will sagen, man reisst sich nicht um Aufträge und Kunden (das allerdings, scheint mir auch an vielen deutschen Werftstandorten Standard zu sein).

Viele Grüße aus Ostbelgien

LD
21. Januar 2013: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Lutz D.
Hi Lutz,

herzlichen Dank! Das nimmt mir schon mal die Angst, in eine Open-End-Behörden-Zwickmühle zu geraten und bestärkt mich, den Schritt zum eigenen Flugzeug zu wagen.

Viele Grüße, Georg

(P.S. Soll eine Grumman Cheetah werden)
22. Januar 2013: Von Christoph Winter an Christoph Winter
Das mit den Dokumenten hat geklappt, jetzt werde ich den Flieger am Donnerstag nach Deutschland holen.
Es gibt nur ein Problem: Ich habe keinen aktuellen Satz VFR-Karten für Frankreich.
Ich fliege voraussichtlich morgen am Mittwoch mit der Linie nach Frankreich, bräuchte die Karten also bis spätestens heute Abend.

Gibts jemand in der Gegend Ingolstadt/München, der mir seinen Satz leihen/verkaufen möchte?
31. Januar 2013: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Lutz D.
Moin Lutz,
habe gerade mal angerufen!
Telefonische Auskunft: Man benötigt eine belgische Anschrift, muss nicht unbedingt der primäre Wohnsitz sein - ansonsten kein Problem.
Hoffe mal, da reicht ein c/o...
31. Januar 2013: Von Lutz D. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu
Ja, wie in Deutschland auch...musste jahrelang Post an meine Eltern senden lassen....wenn Du eine belgische Anschrift benötigst, gib Bescheid...
31. Januar 2013: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Lutz D.
Weisst Du, ob ein c/o @ meine Werkstatt schon ausreicht?
Oder doch schon das Kleingedruckte am privaten Briefkasten?
Und danke für das Angebot, vermutlich aber nicht nötig...
1. Februar 2013: Von Lutz D. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu
Das kann ich Dir leider nicht sagen, DEIN Name muss aber in keinem am Briefkasten stehen. Ich lasse mir zB hier an meine Adresse in einer anderen Funktion auch Post schicken für Dritte, das funktioniert völlig problemlos. Insofern funktioniert vermutlich auch ein c/o an die Werkstattadresse.

1. Februar 2013: Von Achim H. an Lutz D.
Die Deutsche Post darf nicht zustellen, wenn der Name nicht am Briefkasten steht -- aber wie das im Ausland ist? Ein c/o sollte immer funktionieren, sofern die Behörde eine solche Adresse akzeptiert. Man kann immer behaupten man würde im Dachzimmer bei einer Witwe wohnen :-)

Es gibt mittlerweile viele Postweiterleitungsdienstleister. Die geben einem eine Adresse und schicken die Post weiter. In der Schweiz gibt es einen verbreiteten Service, der öffnet alle Briefe und schickt einem die Scans auf die Email. Das ist klasse.
1. Februar 2013: Von Lutz D. an Achim H.
Also ich kann es nur für mein Wohnsitzland Belgien sagen - da muss der Name definitiv nicht am Briefkasten stehen. Ist umgekehrt manchmal blöd, weil man auch etliche Irrläufer erhält.
2. Februar 2013: Von joy ride an Lutz D.

das ist ja wie das neue bankengesetz in D: auf dem konto muss auch nciht mehr der richtige name stehn, das geld kann ich trotzdem kassieren!

dass das aber mit adressen funktioniert, möchte ich mir in einem studentenwohnheim in der großstadt nicht im detail vorstellen: da ist der briefkasten wohl eine riesengrosse papiertonne? ;-)

2. Februar 2013: Von Lutz D. an joy ride
Also in Mehrparteienhäusern schreiben die Leute ihren Namen schon meistens dran. Du kannst aber auch mit Nummern operieren, zB 'Appartment 2a'
2. Februar 2013: Von Achim H. an Lutz D.
In der DDR gab es keine Namensschilder, nur Wohnungsnummern. In Russland ist das bis heute so. Da weiß nicht einmal der Nachbar wie man heißt.
2. Februar 2013: Von joy ride an Lutz D.

solche zuschriften bekomme ich noch von stadtwerken "III Stock Mitte links"

Die appartements im OlympiaDorf München, ja da habe ich mir's ausgesucht, ob ich von jemandem post bekommen und auch erhalten wollte: 1600 wohnungen unter einer hausnummer - dem postboten schulde ich wohl noch einige kästen bier, ...

3. Februar 2013: Von Wolfgang Oestreich an joy ride
In der DDR gab es keine Namensschilder, nur Wohnungsnummern.

Woher stammt denn diese "Weisheit"?
3. Februar 2013: Von Achim H. an Wolfgang Oestreich
Täusche ich mich? Meine mich zu erinnern, dass es in der DDR wie in der Sowjetunion (und heute in Russland) war. Vielleicht nicht durchgängig im ganzen Land.
3. Februar 2013: Von Sönke Springer an Wolfgang Oestreich

In der DDR gab es keine Namensschilder, nur Wohnungsnummern.

Woher stammt denn diese "Weisheit"?

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